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Staatsdienst und Staatsdiener.
oder mit schwerbeladenen Wagen voll Waffen, die in Folge von Haussuchungen inBeschlag genommen und von Truppcndctachemcnts cscortirt wurden bis nach denDepots hin, wo sie verwahrt werden sollten. Dann folgten große Züge von gefan-genen Insurgenten, die Hände auf dem Nucken gebunden, und unter starker Bede-ckung von Nationalgarden zu Fuß und zu Pferde, wie von Kürassieren und Linien-soldaten, welche sie nach verschiedenen Gefängnissen hinführten; hinterher Frauen mitKörben voll Wäsche und Compressen unterm Arm, und Lastträger mit großen BallenScharpie auf dem Rücken, die in die Spitäler und Feldlazarethc abgeliefert wurden.Zugleich sah man kleine Häuflein Mobilgarden mit Fahnen, die sie von den Barri-kaden erbeutet hatten und nach der Nationalversammlung oder dem Etat-Major hin-brachten. Wo aber diese Garden, diese Helden der Junitage vorüberkamen, wehtenTücher aus den Fenstern; Weiber und Mädchen aus allen Ständen stürzten auf dieStraße und reichten den Vorüberziehenden Blumensträuße, küßten und umarmten siemit Freudenthränen, und aus allen Stockwerken, von den Trottoirs und aus denReihen der Linie und Nationalgarde ertönte der tausendstimmige Ruf: Vivo >a bravegaräs mobile!
Staatsdienst und Staatsdiener.
Geschichtlicher Überblick.
^er Begriff des Staatsdienstes und des Staotsdieners ist in Deutschland vonsehr neuem Datum, aus dem einfachen Grunde, weil der Begriff des modernenStaats selbst sich erst in neuerer Zeit kennbarer und selbständiger aus seinen, einemganz andern Princip angehörigen, geschichtlichen Voraussetzungen heraus entwickelthat. Natürlich hängt nämlich, was oft genug nicht gehörig bedacht wurde, die Be-deutung des Begriffs: Staatsamt aufs genaueste mit der Idee zusammen, aus wel-cher die Verfassung des gesummten Gemeinwesens beruht. Diese war im Alterthumeine ganz andere als im Mittelalter, und im Mittelalter wieder eine ganz andereals in der Neuzeit. Die neuesten reformatorischen Bestrebungen zeigen einen sehr ent-schiedenen Hang, im Gegensatz zu den ausgelebten und um alles Vertrauen gekom-menen Institutionen des Feudalstaats, zu der Anschauungsweise des classischen Alter-thums zurückzukehren. So gewiß nun aber, eben in dem gedachten Gegensatze, die-ses Verlangen relativ gerechtfertigt ist, so liegt doch auch andererseits darin unfehl-bar eine Übertreibung, welche die wesentlich unterschiedenen Grundbedingungen desantiken und des modernen Staatswesens verkennt.
Vor allem hat man sich daher diese klar zu machen. Der Hauptpunkt ist, daßder Staat des Alterthums als völlig Eins mit dem Vereine seiner Activ-Bürger galtund an diesen seine unmittelbaren Organe hatte. Mensch und Bürger gingen in-einander auf; Moral und Politik fielen zusammen; der Geist des Gemeinwesens wardas Pathos der Bürger, das Wohl des Staats das höchste Gut des Einzelnen.Daher hatte der Begriff des Staatsamts im Alterthum allerdings auch nicht die lei-seste Spur von der Bedeutung einer Privatberechtigung, wie sie dem Amte im Feu-dalstaate wesentlich war; der Beamte war lediglich Organ des Allgemeinen. Daherdenn auch das Vorwiegen der republikanischen Sraatsform, die freie Zugänglichkeitdes Staatsamts, die patriotische Hingebung der Bürger an das Gemeinwesen, dieenge Verflechtung des Beamtenthums mit dem Bürgerthum überhaupt, die allgemeineVerbreitung des Staatssinns, und so vieles Andere, dessen Entbehrung wir heut-zutage schmerzlich fühlen. Es darf aber auch die Schattenseite nicht vergessen wer-