Band 
Erster Band.
Seite
233
JPEG-Download
 

233

Staatsdienst und Staatsdiener.

gen vom Staat annehmen müssen. Wir werden z. B. weit entfernt sein, das Inneredes Familienlebens dem Staate preiszugeben; aber wir werden das größte Interessedaran haben, alles Äußerliche daran, besonders die Vermögensverhältnisse, durch denStaat geordnet zu sehen. Eben die Frage aber, wie weit im Verhältniß zu denübrigen sittlichen Gebieten zu gehen, der Staat das Recht und die Pflicht habe, isteine der bestrittensten und einer der Angelpunkte, um die sich theoretisch und prak-tisch die ganze moderne Staatsweisheit dreht. Die im Ansang dieses Jahrhundertszur Herrschaft gekommene Philosophie empfahl sich besonders auch dadurch, daß sieden Menschen so viel als möglich von den Netzen des Staats emancipirte, und weitweniger wußte man es der Schelling-Hegel'schen Dank, daß sie im Gegensatz dazuauf den Staatsabsolutismus im Geiste des classischen Alterthums zustrebte. Wieman aber auch das Verhältniß bestimmen möge, so bleiben unter allen Umständendie strengsten Anfodcrungen an den Staat, mithin auch an seine Diener nicht aus.Auch für diejenigen Bedürfnisse und Zwecke, für die wir die unmittelbare Dictaturdes Staats unerträglich finden, verlangen wir doch Schutz und Beistand von ihm.Wir schränken ihn aus ein bestimmtes Gebiet ein, und gleichwol sodern wir, daß erauch in andern Gebieten, die wir seiner unmittelbaren Beherrschung entzogen haben,für unser Wohl thätig sei. Eben diese kritische Auseinandersetzung mit dem Staateist eine der wichtigsten und tiefgreifendsten Fragen der Neuzeit. Philosophie undGesetzgebung haben sich in den verschiedensten Experimenten versucht, und noch istan eine befriedigende Lösung des Knotens nicht zu denken, daher denn auch unsreungeduldigen Nachbarn jenseit des Rhein denselben damit zu durchhauen anfangen,daß sie Anstalt treffen, den ganzen bisherigen Staatsbegriff in Frage zu stellen, unddas Heil in einer radicalen Umgestaltung aller gesellschaftlichen Verhältnisse zu suchen.

Je vielfacher uns aber jene Fragen über die Berechtigung des Staats gegen-über dem Einzelnen, der Familie, der Kirche, über seine Stellung zu Wissenschaftund Kunst, über Aufgaben und Grenzen der Polizei und der Staatswirthschaft rc.beschäftigen, je wichtiger es mit jedem Tage wird, welche Antwort die gegenwärtigmit Riesenschritten vorwärtsgehende Entwickelung auf diese Fragen bringen wird, umso wichtiger muß auch die Frage nach dem Wesen des Staatsdienstes und der wahrenAufgabe und richtigen Stellung der Staatsdiener werden. Woher nun aber in die-ser Zeit der überall verbreitete Widerwille, das unverhchlte Miskrauen gegen dieStaatsbeamten? Woher die feindselige Stellung des Volks gegen Diejenigen, welcheder Natur der Sache nach seine besten Freunde sein sollten? Der Hauptgrund liegtin der Geschichte des Staatsamts aus germanischem Boden. Es leidet noch an denResten des Feudalismus, die unsere Zeit mit Recht endlich ganz und aufrichtig ver-tilgt sehen will, nachdem noch jüngst im größten deutschen Staate der unglücklicheVersuch gemacht worden ist, gänzlich abgelebte Elemente künstlich zu erhalten undzu verjüngen. Wir sehen eben in der Mehrzahl unserer Staatsdiener noch keine wah-ren Staatsdiener; wir betrachten sie als Fürstendiener, als Büreaukraten, als eineoligarchische Kaste, die ihren Schwerpunkt in etwas Änderm als in der aus ihrerIdee fließenden Aufgabe habe. Die Unfähigkeit, den reinen Begriff des Staats-amts aufzufassen, schreibt sich in der That von sehr früher Zeit her. Neuere Ge-schichtsforscher haben einleuchtend dargethan, wie das unter romanischen Einflüssenentstandene germanische Königthum von Änsang an gerade durch seine Unfähigkeit,Privatrecht und öffentliches Recht auseinanderzuhalten, sich auszeichnete. Man ver-mochte nicht zwischen der Staatsgewalt und ihrem sichtbaren Träger zu unterscheiden.Eigenthum des Staats und Eigenthum des Staatsoberhaupts wurden als sich gleichbehandelt, und Staatsgut ganz in der Weise des Privatguts besessen und veräußert.Aber noch mehr: auch die Hoheitsrechte des Staats wurden ebenso wie die Domai-nen behandelt. Zwar zeigte die karolingische Universalmonarchie auf der Oberflächedas Bild eines einheitlich und gleichmäßig durch wirkliche Beamte regierten Staats.Allein unter der Oberfläche zählten schon längst die Elemente zu der ungeheuernUmwälzung, die bald darauf zur Zerreißung der Staatseinheit, zur wuchernden Bil-