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Erster Band.
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Staatsdienst und Staatsdiener.

des Dieners mit großen freiwilligen Privatopfern, Entsagungen und Anstrengungengegen die ihm ausdrücklich oder stillschweigend verbürgte angemessene billige Privat-ausglcichung derselben und gegen die Sicherung seines dem Dienstverhältniß anver-trauten Lebensschicksals freiwillig übernommen wird." Ganz abgesehen von dem offen-baren Mangel an aller juristischen Bestimmtheit in dieser Erörterung, ist doch jeden-falls so viel klar, daß das praktische Resultat im Wesentlichen ganz dasselbe ist, wiebei der zuvor angeführten Ansicht von Zachariä. Gewiß aber gelangt Wclcker nurdarum zu jenem praktischen Resultat, damit er gleich daraus die überraschende Wen-dung nehmen kann: gerade nach seiner Theorie sei für die gesetzgeberische Ncgulirungdes Dienstverhältnisses ebensowol rechtlich als politisch das Princip gerechtfertigt, daßdieselbe zunächst die Interessen des öffentlichen Wohls berücksichtigen müsse, und dabeidie an sich natürlichen, gerechten und billigen Ansprüche, Rechte und Interessen derDiener nur insoweit in sich aufnehmen dürfe, als deren Schonung selbst wieder demöffentlichen Wohl entspreche. Es ist dies ohne Zweifel ebenso willkürlich und auf-fallend, als wenn man die Behauptung aufstellen will, es lasse sich die Pensioni-rung, auch wo sie nicht besonders festgesetzt sei, aus der Vertragstheorie ableitenu. s. f. Sicherlich wird Niemand die wohlwollende Gesinnung und das Bestreben,nach den verschiedenen Seiten des Verhältnisses hin gerecht zu sein, in der Welcker'-schen Ausführung verkennen. Aber ihre theoretische Schwäche braucht wol keineswettern Beweises, da ihre bloße Anführung hierzu vollkommen auszureichen scheint.Täusche man sich indessen doch ja nicht! Solche gutgemeinte, aber wissenschaftlichnicht probehaltige Erörterungen und Herzensergießungen nützen viel weniger, als sieschaden. Sie geben der guten Sache eine Blöße, die nicht der Sache zur Last fällt,und die doch ihr zum Nachtheil gereicht. Jetzt bedarf es aber vor allem fester undfruchtbarer Principien, nicht bloßer Anregungen, sondern bestimmter Darlegungen;wir wollen nicht mehr von Gefühlen und Vorurtheilen zehren, sondern von entwicke-lungsfähigen Gedanken!

Der Staatsdienst ist nach dem wahren Staatsbegriff ein sittliches Verhältniß.

Die nichtprivatrechtliche Ansicht liegt so sehr im Wesen des Staatsdienstes, daßsie sich in allen civilisirten Staaten theils positivrechtlich, theils wenigstens sactischdurchgesetzt hat. Fragt man nun aber nach ihrer theoretischen Rechtfertigung, so istvor allem zu erklären, was man unter dem Staate verstehe. Denn freilich gab esund gibt es Auffassungen des Staatsbegriffs, mit denen eine sittliche Ansicht überdas Staatsdienerverhältniß sich schwer vereinigen läßt. Es ist hier nicht der Ort,in jene verschiedenen Auffassungen näher einzugehen. Nur die bisher herkömmlicheist zu erwähnen, die auf Rousseau-Kant-Fichte'sch er Basis ruht und erst in denletzten Zeiten innerhalb Deutschlands in der Weiterentwicklung der Hegel'schen Lehre,außerhalb Deutschlands in den socialistischen Theorien eine starke Gegnerschaft gefun-den hat. Nach jener Ansicht nun ist der Staat nichts Ursprüngliches, sondern bloßesProduct und Mittel der vereinigten Einzelwillen für irgendwelche Zwecke, mehr oderminder ein nothwendiges Übel, das man daher auf möglichst enge Grenzen einzu-schränken das Interesse hat. Allein man sollte denken, wir hätten in Deutschlandnach und nach die bittern Früchte dieser Staatsseindlichkeit in hinlänglichem Maßegeerntet. Und doch spukt noch immer das unselige Vorurtheil, daß mit der Hingabean den Staat die Freiheit geopfert werde, daß daher für diese nicht besser gesorgtwerden könne, als wenn man dem Staate so wenig als möglich Einfluß gestatte.Allerdings findet diese Bettachtungsweise einige Rechtfertigung darin, daß es inDeutschland schwerer als anderswo hielt, den modernen Staat in seiner Wahrheit,wie er das höchste Gut der Freiheit ist, gegen den Widerstand der feudalistischenund pattimonialen Auffassung durchzusetzen, daß er daher hier die längste Zeit hin»durch seinen Schwerpunkt im Princip der Geistlichkeit, in der Idee der Polizei, undlieber in allem Andern, als im Geiste des Volkes selbst suchte. Indessen ein großerUmschwung hat gezeigt, daß auch in der gedrücktesten Lage das Volk sich selbst nicht