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Erster Band.
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Staatsdienst und Staatsdiener.

Nebenlinien, sowie der Patrimonialgerichtsbarkeit, sich bedeutend vermindern undlediglich aus die Gemeindeämter einschränken. Nachdem der sogenannte außerordent-liche Staatsdienst (die Versehung außerordentlicher Bedürfnisse durch Commissarien),desgleichen der niedere Staatsdienst schon vorhin vom Begriff des eigentlichen Staats-amts ausgeschlossen wurden, bleibt sonach nur noch der, aus die Stufenfolge derBehörden sich beziehende Unterschied zwischen Vorgesetzten und Subalternen übrig.

Das Staatsamt ist ein Lebensberuf.

Als Resultat für den modernen Begriff des Staätsamts ergibt sich sonach, ins-besondere im Gegensatz zu dem niedern Staatsdienst, der nur im Gehorchen, in mecha-nischen Dienstleistungen (oporns serviles) besteht, und daher keine höhere Ausbil-dung und Vorbereitung voraussetzt, gerade das zuvor schon Hervorgehobene, daßnämlich das eigentliche Staatsamt behuf der zu leistenden geistigen Dienste (oporasiidsrslss) eine, andere Beschäftigungen ausschließende, sorgfältige wissenschaftliche Aus-bildung voraussetzt und von Dem, welcher sich um dasselbe bewirbt, als sein Lebens-berus behandelt werden muß. Es ist ausfallend, daß Welcker, der doch mit großemNachdruck diese Auffassung des Staatsamts vertheidigt und namentlich Diejenigen derbabweist, welche die Hülse gegen manche Übelstände in der Abschaffung dieses Begriffssuchen, gleichwol seiner Ausführung eine Hinweisung auf republikanische Zuständeund auf England voranstellt, worin nicht undeutlich zu verstehen gegeben ist, daßwir wohlthäten, derartige Einrichtungen nachzuahmen. Solche Jnconsequenzen solltenvermieden und namentlich in unsern Tagen, wo wir unser Heil von einer festen,intelligenten Staatsverwaltung zu erwarten haben, Alles beseitigt werden, was dazudienen kann, den vandalischen Haß der Masse, der gegen die Personen großentheilsgerechtfertigt sein mag, gegen die Institution selbst zu richten. Je energischer mansich gegen falsche Theorien, gegen Misbräuche an sich treffender Bestimmungen, gegenVerfälschungen einer im Kern trefflichen Institution zu kehren das Recht und diePflicht hat, um so mehr muß man auf der Hut sein, die Sache selbst nicht preiszu-geben, womit man nur Anarchie und Pöbelherrschaft, Herabwürdigung und Ent-werthung der edelsten Kräfte der Nation, und den sichern Anfang einer neuen Ver-finsterung, ja der rohsten aller Tyranneien befördert. Wir wollen zwar keineswegsleugnen, daß es ein Vortheil für England ist, kein so großes stehendes Heer vonBeamten zu haben; aber wir können durchaus nicht alle jene Einrichtungen nach-ahmungswürdig finden, wonach wesentliche Staatsgeschäfte in den Händen der Bür-ger selbst, oder auch von Corporationen oder Associationen sind (wie z. B. die Ver-folgung begangener Verbrechen). Noch weniger hat man Ursache, nach republikani-schen Zuständen von der Art, daß alle Staatsgeschäfte durch alle Hände, geschickteund ungeschickte, laufen können, besonders lüstern zu sein. Vielmehr werden wir sehrwohl daran thun, uns den aus sehr ungünstigen, sehr drückenden geschichtlichen Vor-aussetzungen endlich glücklich herausgearbeiteten Begriff des modernen Staatsamtsals eine edle Errungenschaft deutschen Geistes und deutscher Bildung zu erhalten undeiner bessern Zeit zu überliefern, deren günstiger Einfluß erst seinen ganzen reichenInhalt zur gedeihlichen Entwickelung bringen kann und wird. Eine Umkehrung derSache, eine Einrichtung, wonach das Staatsamt nicht mehr als Lebensberus betrach-tet, sondern Jedem, auch dem Unvorbereiteten preisgegeben würde, enthielte einengedankenlosen Rückschritt zu den Institutionen der alten Welt, deren Rechts - undStaatsanschauung wir doch nimmermehr weder aufwecken können noch sollen. DerBegriff des modernen Staats, der mit allen kostbarsten Errungenschaften unserer Ci-vilisation in engster Verbindung steht, stellt die wesentliche Federung, daß der Staatein auf sich selbst ruhendes, in sich selbst kreisendes Leben sei. Dieser Staat bedarfdaher auch seiner besondern, ihm gänzlich hingegebenen Functionare. Sollen aberseine Interessen so verwaltet werden, wie es die Natur des jetzigen Staatsbegriffsfodert, so müssen auch diese Functionare eine solche wissenschaftliche Ausbildung mit-bringen, welche, wenigstens der Regel nach, nur von Dem erworben werden kann.