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Staatsdienst und Staatsdiener.
Gewalt Einem Willen übertragen sein müsse, da bei einer Mehrheit von Willen stets dieMöglichkeit und der Reiz zum Auseinanderstreben vorhanden sei. Die Bestimmungdieses Einen Willens wird dahin angegeben, das Wesen des Ganzen fortwährend zusubjectiviren, den allgemeinen Willen als einzelnen entscheidend auszusprechen, daherdie oberste Aufsicht zu haben und die höchsten Staatsacte durchzuführen. Alleinschon hier wird die Darstellung mystisch, indem es heißt: „Das eben ist die unend-liche Erhabenheit des Staatsoberhaupts, daß es das Eine in Allem ausspricht undgebietet; ein absolut Geltendes ist sein Wille für die Übrigen, weil er ihr wahresWesen verkündet; dieses wahre Wesen ist aber die Substanz, Gott; folglich ruht dieabsolute Gewalt des Staatsoberhauptes in der Substanz, in Gott." Offenbar liegtdiese Wendung nicht in der vorher angeführten Deduction vorbereitet; denn diesefedert eben nur einen Einzelwillen an der Spitze, welcher den Beruf hat, alle Strei-tigkeiten letztlich zu beseitigen und eine Entscheidung zu geben. Dies leistet aber derPräsident einer Republik oder ein constitutioneller Regent ebensowol als ein absolu-ter Monarch. Und gerade, wenn man auf die Formel dringt, jener Eine Wille seidazu bestimmt, die Substanz, den allgemeinen Willen zu subjectiviren, so möchtedoch wol die Geschichte unserer Tage gelehrt haben, wie schlecht es den absolutenMonarchen gelingt, diese Fodcrung anders als in ihrer eigenen eitlen Meinung zuverwirklichen. Wird denn etwa den Königen von Gottes Gnaden der allgemeineWille, die Volksvernunft, der ureigene Geist, in welchem der Staat lebt und webtund sich weiter zu entwickeln verlangt, durch besondere Inspiration, von der freilich der„beschränkte Unterthanenverstand" Nichts begreifen soll, eingegeben? Ist es viel-mehr nicht natürlicher und für den Regenten weit ersprießlicher, wenn dafür gesorgtist, daß er jenen allgemeinen Willen auch wirklich erfahre, und zwar nicht auf my-stischem Wege, sondern auf dem Wege der gewöhnlichen menschlichen Mittheilung?Wenn ihm aber diese Kunde auf eine Weise zukommt, in welcher die möglichste Ge-währ dafür gegeben ist, daß sie die richtige sei, so ist die Frage, ob nunmehr derEine an der Spitze stehende Wille diesem kundgegebenen allgemeinen Willen sich wi-dersetzen dürfe, füglich verneinend zu entscheiden.
Am wenigsten kann aber der Grund befriedigen, aus welchem behauptet wird,das Staatsoberhaupt sei in den höchsten, allgemeinen Staatsacten, welche ihm zu-kommen, an die Einwilligung der Minister nicht gebunden, sondern rein aus sichselbst entscheidend. Dieser Grund soll darin liegen, daß das Staatsoberhaupt derEine Wille des Ganzen sei, in welchem keine Differenz mehr gelten könne. Setzeman nun aber eine Abhängigkeit dieses obersten Willens von den vielen Willen derMinister, so sei die Differenz gerade da wieder befestigt, wo ihre absolute Indifferenzgesetzt sein müsse; es bestehe dann der oberste Eine Wille wieder aus einer Vielheitgeltender Willen, und das Ganze biete das Schauspiel einer in Atome zerfallenen,keineswegs mehr im Staatsoberhaupte centralisirten Totalität dar, für welches alleAnschauung der Individualität verloren gehe. Was nun zunächst das Letzte betrifft,so ist dieses Verlorengehen gewiß am allerwenigsten zu beklagen. Zeigt sich dasStaatsoberhaupt als Das, was es sein soll, als der reine, aufrichtige Vollstreckerdes allgemeinen Willens, so wird es freilich keinen Raum mehr zur Ausbreitungeiner absonderlichen Individualität haben; seine Individualität wird sich als die Con-cretion des Volksgeistes gestalten, und je reiner dies geschieht, um soviel mehr Ehrewird sie davon haben. Am Ruhme von Königen, die, wenn auch unter andernFormen, doch in diesem Sinne regiert haben, wie z. B. am Ruhme des großenFriedrich, ist auch nur eben Dies das Bleibende und Unantastbare, um dessenwillen man ihnen anderweitige grillenhafte Äußerungen ihrer Individualitäten ver-gibt. Ein Staatsoberhaupt soll eben nicht in dem Sinne sich als Individualitätgeltend machen, daß diese mit dem allgemeinen Geiste, dessen Organ sie sein soll,irgendwie in Collision erscheinen könnte, und aus diesem Grunde wird es sich aller-dings in der Form einer wechselnden Präsidentschaft reiner darstellen, als in derForm des erblichen Königthums. Ist denn aber ein Subject, das sich mit dem all-