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Staatsdienst und Staatsdiener.
theil erschreien wollen, verstehen sich selbst oder die Sache nicht. Sie wollen für dieStaatsverwaltung möglichst wenig Geld aufgewendet sehen. Es sind, wie Welckersagt, vornämlich die Männer aus dem Gewerbs- und Handelsstande, welche dieseRücksicht geltend machen. Gewohnt, ihre eigenen Diener mit dem geringsten Lohn,wofür sie nur zu haben, zu miethen und, sobald sie mit ihnen unzufrieden, mit bes-sern zu vertauschen, ohne an Pensionirung derselben zu denken, meinen sie, dieseBehandlung auf die Staatsdiener übertragen zu können. Das ist aber eine unse-lige und armselige Einbildung, deren Sieg uns der Barbarei überliefern würde.Soll irgend Ersprießliches erzielt werden, so müssen die Staatsgeschäfte in den Hän-den sorgfältig ausgebildeter, die Geschäfte zu ihrem Lebensberuf machender Beamtensein, denen dann auch der Staat einen angemessenen Nahrungsstand zu versichern schul-dig ist. Damit wird keineswegs eine kastenmäßige Bureaukratie gefedert; im Ge-gentheil handelt es sich darum, die Diener des Gemeinwesens ökonomisch so zu stel-len, daß sie nicht in knechtischem Zusammenhalten unter der Fahne der Ministerwillkürihren Schwerpunkt suchen müssen. Vereinfachung der Verwaltung, sorgfältige Aus-wahl der Beamten, strenge Aufsicht, strenge Bestrafung der Unwürdigen, Ausschlußaller willkürlichen Pensionirungen, besonders aber Abzweigung sehr vieler Geschäfts-zweige aus der Staatsverwaltung, die dahin nicht gehören, sondern der Kirche, denGemeinden, oder andern Körperschaften und freien Vereinen zu überlassen sind, alsoVerleugnung des bisherigen, stehende Beamtenheerc erfodernden, anmaßenden Bevor-mundungssystems, weise Umgebung und Verflechtung der Beamtenhierarchie mitvolksthümlichen Elementen, Geschwornen u. s. w., an denen sich jede kastenmäßigeTendenz brechen muß, das sind die Mittel, welche helfen werden! Ein vandali-sches Sparsystem aber würde nur dazu dienen, neben andern Proletariern auch nochweit gefährlichere Proletarier des Staatsdienstes zu schaffen. Die Frage: ob daseigene Interesse des Staats es nöthig mache, den Staatsdienern durch besondere po-sitive Bestimmungen irgend einen lebenslänglichen Anspruch zu sichern, ist übrigensbis jetzt fast in allen deutschen Staaten bejahend entschieden worden.
Endlich folgt aus unserm oben aufgestellten Principe, daß der Regel nach derBeamte nicht ohne Weiteres entfernt werden darf, sofern er nicht (da er dem Staateebenso verantwortlich ist, wie dieser seine amtlichen Handlungen zu vertreten hat)durch Vergehen oder durch ihm zuzurechnende Dienstunfähigkeit die Entfernung ver-schuldet. Hingegen aber hat der Staat auch nicht das Recht, das Individuum andas Amt zu bannen, weil die subjective Gesinnung, in deren Einheit mit dem. all-gemeinen Geiste der Verwaltung die sittliche Wirksamkeit des Amts beruht, das vomStaate schlechthin Unbestimmbare ist und mit jeder Collision zwischen diesen beidenMomenten eben jene sittliche Wirksamkeit von selbst aufgehoben wird. Eine Aus-nahme von dem ersten Satze tritt nur bei den höchsten Staatsbeamten ein, welcheals Träger des gesammten Princips der Verwaltung erscheinen; sie müssen jedenAugenblick entfernt werden können, sobald das Princip, dessen Organ sie waren, seineWirksamkeit in der in angemessener Form ausgesprochenen Ansicht des Volks verlorenhat. Die Hauptfrage, um die es sich handelt, ist auch hier die: ob man von demBcamtenthum verlangt, daß es ein sittlicher Organismus, oder daß es eine von derhöchsten Gewalt leicht zu handhabende Maschine sei? Das Letztere wird von Gönnermit rücksichtloser Entschiedenheit verlangt, und es ist eine besondere Humanität, wenner nicht glle Folgerungen zieht, wozu ihn das Princip berechtigte. Nach der vonihm vertretenen Ansicht soll die gesammte Beamtenschaft nur eine dem Staatsober-haupt dienliche Maschine sein, woraus folgen würde, daß die Beamten für ihreHandlungen nicht verantwortlich gemacht werden, daß sie aber auch willkürlich ent-fernt werden, dagegen ihrerseits die Entlassung aus dem Dienste nicht verlangenkönnten. Minder schneidend erscheint das System, wenn die Maschine der Beam-tenschaft nicht dem Staatsoberhaupt, sondern den Ministern in die Hand gegebenwird. Aber Diejenigen, welche diesem Systeme das Wort reden, wie z. B. Dahl-mann und Heffker, ziehen noch weniger als Gönner alle Folgerungen, die sie ei-