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Erster Band.
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Der Socialismus und Communismus in Frankreich. 317

allgemeinen Eindruck, den« diese Seite des Republikanismus und der Idee der Frei-heit war noch vollkommen neu, und konnte ganz sicher auf den Beistand des niedernVolkes rechnen. Auch verbreitete sich die Verschwörung rasch, schon war ein großerTheil der Truppen gewonnen. Man zählte überhaupt 16V00 Theilnehmcr und ganzParis war in Noth und Furcht, als es endlich am 1V. Mai der Polizei gelang,die Hauptleiter der Verbindung, 65 an der Zahl zusammt Babeuf und Buonarotti,gefangen zu nehmen. Die ganze junge Ochlokratie war damit Haupt- und rathlos;das Volk aber, auf das man so sicher gerechnet hatte, rührte sich nicht. Die Ver-schworenen wurden vor ein ordentliches Gericht gestellt und mit einem verhältnismä-ßig milden Richterspruch verurtheilt: nur Babeuf und Darthe wurden des Todesschuldig erkannt, sieben Andere, darunter Buonarotti, zur Deportation verurtheilt; derRest aber wurde entlassen. Als Babeuf und Darthe ihr Urtheil vernahmen, zogen sieihre Dolche und durchbohrten sich gegenseitig, doch blieb ihnen Leben genug, um amandern Morgen den Weg zum Schaffst anzutreten. Mit ihrem Tode verschwanddie Verbindung selbst in Nichts; spurlos ist sie in der großem Geschichte unterge-gangen. Hat man ein Recht, sie aus ihrer Vergessenheit hervorzuziehen? Wir wol-len versuchen, nunmehr kurz darzulegen, wo jene eigenthümliche Erscheinung eigent-lich ihre rechte Bedeutung hat.

Der Republikamsmus vor der Zulirevolution.

Von den Gestaltungen, die durch die erste Revolution in Frankreich unterge-gangen, war nichts so entschieden aus dem Bewußtsein des Volks verschwunden, warnichts so entschieden unmöglich geworden, als der alte Adel mit seinem Rechte. DasVolk fühlte vor allen Dingen, daß es zur Selbstregierung fähig sei, und daß es dieseSelbstregierung gewinnen müsse, selbst um den Preis der furchtbarsten innern Um-wälzungen. Allein Dem stand das eigentlichste Lebensprincip des alten Adels auf dasentschiedenste entgegen, denn der alte, zurückgekehrte Adel des 18. Jahrhunderts wolltenicht blos im Allgemeinen seine privilegirte Stellung zurücknehmen, er wollte zugleich,daß die bei der Wiedereinsetzung der Bourbons neu zu schaffende Staatsform in kei-ner Weise den bürgerlichen Stand an der höchsten Staatsgewalt theilnehmen lasse.Nun aber war durch die Revolution und ebenso sehr durch die Verhältnisse Frank-reichs unter Napoleon's Herrschaft gerade dieses Princip aus der Reihe der gelten-den gänzlich ausgestrichen worden. Unter Napoleon hatte die militairische Dictaturgegolten; der Sturz Napoleon's war keineswegs eine bloße Niederlage seiner Heere,sondern zugleich ein Sieg des Bürgerthums über die Waffcnherrschaft. Als aberdie Bourbons auf den Thron Frankreichs stiegen, trat ihnen das Bürgerthum zurSeite mit der Federung, vermöge der neuen Verfassung sich selbst beherrschen zuwollen. Dessenungeachtet kehrte sich die neue Monarchie, die mit dem alten Adelund den alten Ideen wieder Platz nahm, nicht an diese Federung. Sie wollte nichtblos das Königthum in seiner Legitimität, sie wollte eS zugleich mit all seinen altenRechten zurückführen. Der alte Adel trat wieder auf; blutige Scenen der Reac-tion häuften sich; das Land ward tief bedrückt, und das Bürgerthum begann zufühlen, in welche schwierige Lage es durch die neue Dynastie hineingerathen war.Jetzt begann ein eigenthümlicher Kampf. Ludwig XVIll. hatte, die neue Ordnungder Dinge anerkennend, wenn auch ihr von Herzen abhold, dem Bürgerthum durchdie Charte von 1814 denjenigen Antheil an der Staatsgewalt eingeräumt, den manals das „constitutionelle Recht" bezeichnet. Dieses constitutionelle Recht ward nunder Kampfplatz zwischen den wiedererhobenen Foderungen des alten Adels, die manim Ganzen als das Princip der Restauration bezeichnet, und den Ansprüchen desneuen Bürgerthums oder der Bourgeoisie. Es liegt nicht in unserer Aufgabe, denlangen Kampf hier in seinen einzelnen Punkten zu verfolgen, sondern wir bemerkennur, daß derselbe von Jahr zu Jahr erbitterter, tiefer, verzweifelter wurde, und daßman schon bei dem Tode Ludwig XVIII. an einer friedlichen Aussöhnung verzwei-feln mußte.