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Die Realschulen oder höher« Bürgerschulen.
über die Frage: können Realschulen zweckmäßige Vorschulen zum Studium der Me-dicin werden?" Nordhauscn 1847, und „Nothwendiges Wort über die medicinischeSchulfrage", Ebcndas. 1847) und dem Land- und Stadtgerichtsrath O. F. Beckerzu Nordhausen („Über Gymnasien und Realschulen. Ein Beitrag zur Beantwortungder Frage über die Vorschule zum Studium der Naturwissenschaften überhaupt undder Heilkunde im Besondern", Sondershausen 1847). Der Erstere war dafür, derLetztere dagegen, daß die künftigen gelehrten Naturforscher und insbesondere die Ärzteihre allgemeine wissenschaftliche Vorbildung in der Realschule suchen sollten. In >eigenthümlicher Auffassung erscheint die Idee der Realschule als einer Bürgerschule,wie sie wol zuerst genommen wurde, bei Mager („Die deutsche Bürgerschule. Schrei-ben an einen Staatsmann", Stuttgart 1840). Derselbe unterscheidet in der Na-tion den Gemeinen Mann, den Gebildeten und den Gelehrten. Für den Erstem istdie Volksschule, für den Gelehrten das Gymnasium, für den Gebildeten die Real-schule oder Bürgerschule (Bürgergymnasium) die allgemeine Bildungsanstalt. Zuder Classe der Gebildeten rechnet er: Volksschullehrer, Apotheker, Wundärzte, Zahn-ärzte, Thierärzte, größere Landwirthe, Forstmänner, Beamte beim Berg- und Hüt-tenwesen, Kunstgärtner, Armeeosfiziere, Schiffsoffiziere, Bürger, die Gemeindeämterbekleiden, Subalternen im Post-, Rechnungs-, Steuer-, Verwaltungswesen, Secre-taire, Calculatoren u. s. w.; dann Fabrikanten und Betreiber größerer Gewerbe,Kaufleute, Civilingenieure, Wasser- und Straßenbaumeister, Mechaniker, Feldmesser,Künstler, Architekten, Bildhauer, Maler, Musiker, Schauspieler. Kameralisten undArzte finden sich nicht darunter, weil diese das Gymnasium besuchen sollen. Diedem Gymnasium coordinirte Realschule hat es also mit der allgemeinen Bildung so-wie mit der Vorbereitung auf die Fachbildung der Gebildeten zu thun. Die allge-meine Bildung ist 1) eine intellektuelle (Verstandesbildung),- 2) eine positiv wissen-schaftliche (Kenntnisse), 3) eine ästhetische, 4) eine ethische und religiöse, 5) eine 'politische (Bildung zur Bürgerlichkeit und ihren Rechten und Pflichten). Den ethi-schen Disciplinen (Sprachen, Literaturen, Geschichte) und den natürlichen (Mathema-tik, Naturwissenschaften) wird gleiche Berechtigung zugewiesen. Wieviel sich auchgegen Mager's Ünterscheidung der Nation in Gemeinen Mann, Gebildete und Ge-lehrte, sowie gegen Anderes in seiner Auffassung sagen lassen mag, so hat er dochunstreitig das große Verdienst, die Realschule ihrer wahren Idee wieder näher ge-bracht zu haben.
Da der Gedanke, durch die Realschule das Gymnasium für alle Diejenigen zuersetzen, welche einer classisch-humanistischen Bildung nicht nothwendig bedürfen, oderwelche dieselbe der Verhältnisse wegen nicht suchen können, sich einmal festgesetzthatte, so war es kein Wunder, wenn derselbe zuletzt auf die Spitze getrieben unddie Realschule dem Gymnasium so nahe gebracht wurde, daß beide kaum noch von-einander zu unterscheiden sind. Dies ist geschehen von dem Directör der höher»Bürgerschule in Dresden, A. Beyer („Die Idee des Realgymnasiums", Leipz. 1845),der als Grundprincip des Realgymnasiums angibt die allgemeine Humanitätsbildung,die Kräftigung und Veredlung des Geistes überhaupt mit weiser Rücksicht theils aufdie Wahl eines sogenannten Rcalberufs oder industriellen Wirkungskreises, theilsauf die gegenwärtigen Verhältnisse der Zeit und des Vaterlandes. Außer Denen,welche schon Mager genannt hat, weist Beyer der Realschule auch noch zu die künftigenKameralisten, Diplomaten, Mediciner, die Lehrer an Realschulen, sowie Diejenigen, diesich dem höhern Militairdienst, der Artillerie und dem Geniecorps widmen wollen. DasLatein spielt in dem Beyer'schen Realgymnasium eine Hauptrolle. Die Schüler sol-len darin so weit kommen, daß sie gegebene Specimina von mittlerer Schwierigkeitfehlerfrei ins Lateinische übersetzen, sowie Cäsar, Livius, Sallust, Cicero's leichterephilosophische und rhetorische Schriften, Ovid, Virgil, Tibull und leichtere Oden desHsraz verstehen können. Nedefertigkeit in der lateinischen Sprache wird jedoch nichtgerade für nothwendig erklärt, die Ausnahme des Griechischen in den Lehrplan desRealgymnasiums aber gestattet, wenn auch nicht gefedert. Warum dann, wenn die