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Die Realschulen oder hohem Bürgerschulen.
untern, sondern es geht auch aus der Anzahl Derer hervor, welche sich der Matu-ritätsprüfung zu unterziehen pflegen. Es liegen uns zwar hierüber keine vollständi-gen Nachrichten vor, aber wir wissen, daß im Durchschnitt nur ein kleiner Theilder abgehenden Schüler sich der Maturitätsprüfung unterzieht, und daß die meistenSchüler aus der zweiten und dritten Classe die Anstalten verlassen. So machten dasMaturitätsexamen 1840 von 58 Abiturienten der Königlichen Realschule in Berlinnur 5, 1842 von 81 Abiturienten der Realschule in Halle nur 13, und 1845 von86 Abgehenden (darunter 18 aus der ersten Classe) nur 8; 1847 unterzogen sichbei der Handelsgewerbschule in Magdeburg, welche 230 Schüler im Ganzen zahlte,der Prüfung nur 2. Die Königliche Realschule zu Meseritz verließen im Jahre 1844im Ganzen 58 Schüler, und zwar 8 aus Prima, von welchen 5 der Maturitäts-prüfung sich unterwarfen, 5 aus Secunda, 45 aus den übrigen Classen. Das Al-ter der Abiturienten ist sehr verschieden. Großen Einfluß darauf, wie überhauptaus die Entwickelung der Realschulen, hat der Umstand, ob in derselben Stadt oderin deren Nähe eine höhere Gewerb- oder polytechnische Schule besteht. Überall, wodies der Fall ist, sehen sich die Realschulen in ihrer Entwickelung gehemmt, habenminder stark besetzte erste Classen und behalten ihre Schüler selten bis über das15. Lebensjahr hinaus. In manchen Realschulen, namentlich in Breslau, Meseritz,Meinungen, finden sich unter den Abiturienten 19- und 20jährige junge Leute. DasDurchschnittsalter der von Realschulen Abgehende», sofern diese entweder ins prak-tische Leben oder in höhere Lehranstalten übergehen, dürste das 16. Jahr sein; beiEinzelnen fällt es unter diese Zahl oder übersteigt auch wol dieselbe.
Was die Lehrer der norddeutschen Realschulen anlangt, so sind sie, ausgenom-men die für technische Fertigkeiten, fast ohne Ausnahme wissenschaftlich gebildeteMänner. Besondere Prüfungen für das Realschulamt finden nicht überall, und un-sers Wissens nur in Preußen, Sachsen und Kurhessen statt; aber diese Prüfungensind sehr verschieden. In Kurhessen wird der Besuch der hohem Gewerbschule odereines Gymnasiums und der Besuch der Universität wenigstens während eines Jahresgefedert. In der Prüfung selbst, welche vor einer besonders dazu bestimmten, ausLehrern der höher» Gewerbschule, des Gymnasiums und der Realschule in Kasselzusammengesetzten Commission bestanden wird, kann der Examinand zwei Hauptfächer(Mathematik, Physik, Chemie, Naturgeschichte, französische Sprache) und zwei Neben-fächer wählen. Geographie, deutsche und englische Sprache können nicht als Hauptfächer,aber jeder andere Gegenstand kann als Nebenfach gewählt werden. Durch diese Prüfungwerden nur Fachlehrer gewonnen. Im Königreich Sachsen erschien 1843 ein Reg-lement zur Prüfung der Lehrer an Realschulen. Nach demselben findet eine allge-meine und eine specielle Prüfung statt. In der erster» soll das Vorhandensein derallgemeinen Grundlagen höherer Bildung, soweit diese für einen wissenschaftlichenBeruf überhaupt und für das höhere Schulfach insbesondere crfodcrlich ist, erforschtwerden. Gegenstände dieser allgemeinen Prüfung sind: christliche Glaubens- undSittenlehre mit Berücksichtigung der philosophischen Religionslehre und Moral, deutscheSprache und Literatur, philosophische Grundwissenschaften, reine Mathematik, allge-meine Geschichte mit Berücksichtigung der Geographie, die Grundsätze der allgemeinenErziehungs- und Unterrichtslehre, Methodik und'Katechetik. Die specielle Prüfungerstreckt sich auf die besondern Fächer, in welchen der Examinand unterrichten will,und es wird natürlich hier tiefer eingegangen als bei Gegenständen der allgemeine»Prüfung.
In Preußen wurde unter dem 20. April 1831 ein Regulativ für die Prüfung!>er Candidaten des höhern Schulamts erlassen, welches sich auch auf die Lehrer anhoher» Bürger- und Realschulen bezieht. Die erste Prüfung, pro kscmitsts ckoosnäi,erstreckt sich auf die deutsche, lateinische, französische, griechische und hebräische Sprache,redoch kann die Prüfung in den beiden letzten auf den Wunsch des Candidaten er-lassen werden; in den Wissenschaften aber auf Mathematik, Physik und Naturgr»Die Gegenwart, I. 22