338 Die Realschulen oder höher» Bürgerschulen.
schichte, Geschichte und Geographie mit Rücksicht auf die Hauptgcgenflände der Au-tiquitäten, der Mythologie und der Literaturgeschichte der Griechen und Römer, aufPhilosophie, Pädagogik und Theologie. Die unbedingte üxmltas ckooencli soll nurDemjenigen ertheilt werden, welcher außer einer genügenden, wenn auch noch nichtausgebildeten Lehrgabe, wenigstens in einem der drei wesentlichen Stücke des HähernSchulunterrichts, d. h. 1) in den beiden alten Sprachen und in der Muttersprache,2) in der Mathematik und in den Naturwissenschaften, und 3) in der Geschichteund Geographie, des Stoffes soweit mächtig ist, um bei gehöriger Vorbereitung inden beiden obern Classen eines Gymnasiums mit Erfolg lehren, mit allen übrigenGegenständen der Prüfung aber soweit bekannt ist, um ihr Verhältniß zu den übri-gen Lehrgegenständen und ihre relative Würdigkeit richtig zu würdigen und auf dieGesammtbildung der Schüler wohlthätig einwirken zu können. Für diejenigen Can-didaten, welche gar keinen philologischen Unterricht ertheilen, und künftig lediglich anhöheru Bürger- und Realschulen als Lehrer wirken wollen, werden auf Verlangendie Federungen in Betreff der beiden alten Sprachen soweit ermäßigt, daß sie nurlateinisch geschriebene Bücher ihres speciellen Fachs zu verstehen brauchen. Ebensotreten auch Ermäßigungen in andern Gegenständen ein, in welchen der Candidatnicht unterrichten will. Wer unbedingt oder bedingt für fähig zum Lehramt erklärtworden ist, muß dann zur weitern und zwar praktischen Ausbildung ein Jahr langan einer höhern Bürger- oder Realschule arbeiten, bevor er als Lehrer angestelltwerden kann. Bei der übergroßen Vorliebe, welche man bisher in Preußen fürPrüfungen gehabt hat, ist denn auch außer der ersten Prüfung noch eine zweite an-geordnet, im Fall der Candidat des Lehramts zu einer bestimmten Stelle erwähltwird (Prüfung pro !ooo), und dann noch eine dritte, wenn er in eine bestimmtehöhere Stelle einrückt (Prüfung pro sscsnsicms). Wird Jemand zum Directoriumeiner Schule berufen, so hat er ein oolloguium pro rooloratu zu bestehen, womitdenn endlich die Reihe der Prüfungen schließt. Die Zulassung Nichtstudirter zurersten Prüfung ist von der Genehmigung des Ministeriums abhängig. Da in Nord-deutschland die höhern Bürger- und Realschulen meist städtische Anstalten sind, sowerden auch die Lehrer an ihnen gewöhnlich von den städtischen Behörden präsentirt.
In Süddeutschland hat sich das Realschulwesen in einer ganz andern und zwarmehr praktischen Richtung ausgebildet; unter den einzelnen Staaten findet aber darinungleich weniger Übereinstimmung statt als in Norddeutschland, wo Preußen dasVorbild aufstellte. In Baiern wurden seit 1833 mit Aufhebung der höhern Bür-gerschulen die technischen Lehranstalten ganz neu eingerichtet und in ein geordnetesSystem gebracht. Die Lateinischen Schulen blieben die gemeinschaftlichen Vvrberci-tungsanstalten für die Gymnasien und technischen Lehranstalten. Jeder Kreis besitzteine vollständige, d. h. mit drei Cursen versehene Kreislandwirthschafts- und Ge-werbschule, welche ungefähr die Stelle einer vollständigen Realschule, wie sie Nord-deutschland hat, vertritt, aber schon den künftigen Beruf bestimmter und speciellerberücksichtigt. Solche vollständige Anstalten sind zu Augsburg, Baireuth, Kaisers-lautern, München, Nürnberg, Passau, Regensburg, Würzburg. Neben diesen sol-len, wo möglich in jeder großem Stadkgemeinde, Landwirthschafts- und Gewerbschu-len entweder vollständig mit drei, oder mit zwei,»oder wenigstens mit einem Curse(niedere Realschulen) bestehen. Da, wo dies nicht möglich ist, soll an der LateinischenSchule ein landwirthschaftlicher und gewerblicher Realcursus eingerichtet werden.Die Lehrgegenstände in den Kreislandwirthschafts- und Gcwerbschulen sind: 1) fürGewerbschüler: Encyklopädie der Gewerbe und der Landwirthschaft, Mathematik, Zeich-nen, Bvssiren und Modelliren, Anfangsgründe der Mechanik, Naturgeschichte, Natur-lehre, Vorbegriffe der Chemie, Buchhaltung mit Stylübungen, Eewerblehre im wei-tern Sinn; 2) für Landwirthschaftsschüler Dasselbe, ohne Bossiren und mit denGrundzügen der thierischen Anatomie und der Thierheilkunde, sowie der Landwirth-schaftslehre im weitern Sinn; gemeinschaftlich für beide: Religion, Geschichte, Geo-graphie, deutsche Sprache. In Würtemberg bestehen Realschulen theils für sich, theils