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Die Realschulen oder höhern Bürgerschulen.
mit den Gymnasien und Lateinischen Schulen verbunden. Die gewöhnliche Realschuleist für Schüler von 12—14 Jahren, und sie hat, auch da, wo sie von der LateinischenSchule ganz getrennt besteht, gewöhnlich nur einen einzigen Lehrer. Diese Anstal-ten, deren fast jedes Städtchen eine hat, kommen kaum den gewöhnlichen Bürger-schulen in Norddeutschland gleich. Die Unterrichtsgegcnstände sind im Ganzen dieder norddeutschen Realschulen, man kann aber natürlich in Geometrie, Naturlehre,Naturgeschichte und im Französischen über die Elemente nicht hinausgehen. VomLateinischen ist durchgehend keine Rede, außer wenn eine Verbindung mit einer phi-lologischen Lehranstalt besteht. In den größern Städten, z. B. in Stuttgart, Ulm,haben natürlich die Realschulen eine größere Ausdehnung, stehen aber dann mit demGymnasium gewöhnlich unter einer und derselben Leitung. Die Zahl sämmtlicher,unter dem Namen Realschulen in Würtemberg bestehender Unterrichtsanstalten steigtüber 50, die aber zusammen kaum 2500 Schüler haben, sodaß auf jede durchschnitt-lich noch nicht einmal 50 kommen. Das Schulgeld ist auch in den größern Real-schulen gewöhnlich sehr niedrig. Die Lehrer in den kleinern Realschulen waren frü-her häufig im Volksschullehrer-Seminar gebildet und hatten sich durch Privatfleiß zuReallehrern heraufgearbeitet. Das in Tübingen bestehende Neallehrer-Seminar istvor einigen Jahren aufgehoben worden. Seit 1846 gelten, was den Bildungsgangder künftigen Lehrer an den niedern und höhern Realschulen betrifft, folgende Be-stimmungen: den Candidaten bleibt es überlassen, ob sie ihre erste Vorbildung ineiner Realschule oder in einer Lateinischen Schule sich erwerben wollen. Nach demAustritt aus' einer solchen Schule ist es nöthig, daß sie mindestens ein Jahr langdie obere Abtheilung eines Gymnasiums, oder eine Lyceal- oder Oberrealclaffe besu-chen. Die fernere Bildung haben die Candidaten zu suchen entweder in der poly-technischen Schule oder in einer andern höhern Lehranstalt. Diejenigen, welche sichfür eine Lehrstelle an höhern Realschulen befähigen wollen, müssen entweder wenig-stens zwei Jahr lang die Universität besuchen, oder länger in der polytechnischenSchule verweilen. Die Gegenstände der ersten Dicnstprüfung sind: Religion, deutscheund französische Sprache, Mathematik (bis zu den Gleichungen des zweiten Grades undder Stereometrie und Trigonometrie), Naturlchre, Naturgeschichte, Geschichte, Geo-graphie, Zeichnen. An die Candidaten für höhere Neallehrerstellen werden, nament-lich in der Mathematik, die Anfodernngen gesteigert. Nach der ersten Dicnstprüfungmuß der Candidat wenigstens ein Jahr lang an einer Lehranstalt verweilen. Diezweite Dienstprüfung (Anstellungsprüfung) ist mehr praktisch.
Das höhere Bürgerschulwesen im Großherzogthum Baden wurde durch die Ver-ordnung vom 15. Mai 1834 geordnet und begründet. Dieselbe schrieb die Errich-tung höherer Bürgerschulen in den größern Städten und in den kleinern, welche dieMittel hierzu besitzen, vor. Die außer den Lyceen, Gymnasien und Pädagogien un-ter dem Namen von Lateinischen Schulen bestehenden mittlern Lehranstalten, sowiedie in einigen größern Städten errichteten Realschulen, sollten in höhere Bürgerschu-len umgewandelt werden, ebenso die Pädagogien (eine Art Progymnasien), die nichtausreichend dotirt sind. Der Unterricht an den höhern Bürgerschulen begreift: Re-ligion, deutsche, „französische, lateinische Sprache, Weltgeschichte, Arithmetik, Geometriemit praktischen Übungen, Geographie, Naturgeschichte, Naturlehre, Technologie, Zeich-nen, Kalligraphie, Gesang. Die in die unterste Classe eintretenden Schüler sollenin der Regel das 10. Lebensjahr begonnen haben, fertig lesen, dictirte Sätze ortho-graphisch richtig niederschreiben können und Fertigkeit in den vier Species mit unbe-nannten Zahlen besitzen. Die vollständige höhere Bürgerschule hat einen fünfjäh-ngen Cursus und nach Verschiedenheit der Localbedürsnisse drei bis fünf Classen.Die aus der obersten Classe mit dem Zeugniß der Reise abgehenden Schüler könnenin die erste mathematische der polytechnischen Schule, oder in die Handelsschule ein-treten. Wo die Mittel vorhanden sind, kann noch ein sechster Jahrcscursus angefügtWerden, welcher mit der ersten mathematischen Classe der polytechnischen Schule arst
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