Band 
Erster Band.
Seite
374
JPEG-Download
 

374 Die bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Deutschland.

mathematischen, naturwissenschaftlichen und medicinischen Lehrfächer zuzulassen beschloß.In Folge einer glücklichen Apostrophe des Grasen Aork, der daran erinnerte, daßwir die Erhaltung und Kenntniß eines großen Theils der alten Literatur den Ara-bern und Juden verdanken, und daß uns namentlich die Schriften des Aristotelesdurch die Juden erhalten worden seien, kamen auch noch die linguistischen Fächerhinzu (mit 31 gegen 23 Stimmen), wogegen die Errichtung eines Lehrstuhls fürjüdische Theologie abgelehnt wurde. In Beziehung aus die Zulassung der Juden zuandern Schulämtern hatten beide Abtheilungen in ihrer Mehrheit beantragt, daßdie Juden zwar von dem Lehramt an christlichen Elementarschulen und den Vorsteher-stellen an andern christlichen Schulen ausgeschlossen, dagegen zu Lehrstellen an Gym-nasien, höhern Bürgerschulen u. s. w. zugelassen sein sollen. Ein Theil der Ab-theilung der Ständecurie hatte noch weiter gehen und die Juden auch hier zu allenStellen zulassen wollen, die nicht nothwendig das christliche Glaubensbekenntniß vor-aussetzen. Allein nicht einmal der erste Vorschlag war durchzusetzen, selbst in derStändecurie nicht, wo abermals von katholischer Seite her der heftigste Widersprucherhoben wurde. Doch waren hier wenigstens 180, in der Herrencurie dagegen nurd Stimmen für den Vorschlag. Insbesondere erklärte hier auch der Prinz von Preu-ßen, man sei in der Toleranz schon weit genug gegangen und brauche sich die Judennicht auch noch als Gymnasiallehrer gefallen zu lassen. Doch gelang es dem Eiferdes Grafen Aork, wenigstens die Zulassung derselben zu Lehrstellen an Eewerb-schulen herauszuschlagen.

Die wichtigste Frage war die über Gewährung der ständischen Rechte an dieJuden. Die Abtheilung der Ständecurie hatte sich in großer Mehrheit dafür erklärt,weil dies aus dem Grundsätze: Gleiche Pflichten, gleiche Rechte folge, weil die Judenschon seit 30 Jahren als Stadtverordnete an der Regelung des Gemeinwesens Theilgenommen hätten, weil endlich auf den Kreistagen sowol als auf den Landtagen nichtdie Interessen irgend einer Kirche, sondern nur allgemeine bürgerliche Angelegenheitenverhandelt würden, welche die Juden ebenso wie die Christen angingen, und zu derenBerathung nicht die Angehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgescllschaft, sonderndie allgemeine Bürgertugend erfoderlich sei. Dagegen wurde abermals die Idee deschristlichen Staats geltend gemacht, und weil der Minister einsehen mochte, daß dasso viel nicht mehr verfange, noch eindringlich beigefügt, daß es der „entschiedene Willeder Regierung" sei, den Charakter des christlichen Staats aufrecht zu erhalten, wes-halb sie dringend wünschen müsse, daß die Versammlung sich vom christlichen Geiste„durchwehen" lassen möge. Gleichwol lehnte man den Vorschlag der Abtheilungnur mit der Mehrheit von Einer Stimme (220 gegen 219) ab. Indessen beschloßdie Ständecurie, daß den jüdischen Patrimonialgerichtsherren die Präsentation ihrerGerichtshalter und Polizeibeamten gestattet sei, und daß ihnen die Aufsicht über dieGemeindeverwaltung überlassen bleiben solle. In der Herrencurie fand die freiereAnsicht, wie zu erwarten, nur sehr wenige Vertreter, wol aber um so heftigere Geg-ner, namentlich unter den katholischen Mitgliedern, deren eines bei der Gelegenheitganz eigenthümliche Grundsätze über die ständische Vertretung preisgab, Grundsätze,wie man sie nur in deutschen Herrencurien zu hören erwarten durfte. Indessen wurdedie Präsentation des Gerichtshalters und Polizeiverwalters durch den jüdischen Ge-richtsherrn auch hier zugestanden.

Die Gestaltung der Civilehe zwischen den Juden unter sich wurde in beidenKurien zum Beschluß erhoben. Die Abtheilung der Ständecurie hatte aber dane-ben noch die wichtige Frage angeregt, ob nicht auch die Ehe zwischen Juden undChristen freizugeben sei? Ihre Mehrheit schlug die Bejahung dieser Frage vor. Vonder Abtheilung der Herrencurie hatte sich die eine Hälfte für, die andere gegen die Gültig-keit solcher Mischehen erklärt; dabei aber brachte die Abtheilung einstimmig in Antrag,daß jedenfalls, wenn solche Ehen gestattet werden sollten, dies nur unter der Bedin-gung geschehen dürfe, daß sämmtliche Kinder daraus in der christlichen Religion erzo-gen würden — eine proselytenmacherische Tendenz, die um so unangenehmer auf-