488 Die deutschen Ostseeprovinzrn Rußlands.
Einwirkung gegangen ist. Im Absolutismus der Herrschaft über das Volk, hierdurch die Kasten, in Rußland durch den Zaren und seine Diener, liegt der Berüh-rungspunkt; die volle Nichtachtung des Volks war beiden Elementen gemeinschaftlich.Gewöhnlich mag aber der Ansang russischen Einflusses und Beispiels auf das Volkwie auf die herrschenden Kasten in der Beurtheilung der baltischen Zustande einerspätern Zeit zugeschrieben werden, als die seines wirklichen Beginnens ist. Wir dür-fen nicht vergessen, daß lange vor Peter's I. liesländischer Eroberung die östliche HälfteLieflands und ganz Esthland dauernd von russischen Mächten beherrscht, die westlicheHälfte wenigstens zeitweise von russischen Massen überströmt war. Auch die entna-tionalisirende, für das Moskowiterthum anwerbende Politik ist keineswegs erst mitPeter dem Großen erschaffen worden, sie liegt vielmehr im russischen Naturell, sowiedessen Elemente irgendwo zur Herrschaft kommen. Diesen nationalen Charakterzugtheilen die Ostslawen, besonders die Großrussen, mit den Westromanen (Franzosen);nur machen sie ihn auf andere Weise geltend. Das Schlangenhafte des slawischenWesens, welches unvermerkt einzuschlüpsen und einzugleiten sucht, ehe es sich mitanmaßlicher Herrschaft geltend macht, ist ihnen allein eigenthümlich. Dazu kommteine gewisse falsche Bonhommie (der Ausdruck: Treuherzigkeit wäre mißbräuchlich an-gewendet), welche den Ungebildeten nicht minder täuscht als die scheinbare Unterwür-figkeit gegen den Höhergestellten. Diese Eigenschaften hatten in Esthland und demöstlichen (ebenfalls esthnisch bevölkerten) Liefland eine gewisse Duldung russischen We-sens, ja selbst eine Hinneigung dazu erzeugt, längst ehe Peter I. die eiserne Handauf die eroberten Provinzen legte und als Commentar zu dem eigenhändig unter-schriebenen, untersiegelten und beschwornen Zugeständniß einer „ewigen Conservirung"aller ihrer bisherigen politischen und konfessionellen Verhältnisse (im Nystädter Frie-densschluß und der Rigaschen Capitulation) das bekannte politische Testament für seineThronerben verfaßte.
Indessen war Peter I. immerhin genug Russe, um Das, was er in seinem Testa-ment den Thronfolgern anempfahl, nicht selbst gewaltsam in Bezug auf die Ostsee-provinzen auszuführen. Er begann deren volle Unterwerfung mit Schmeicheleien fürdie privilegirten Stände. Vorzüglich gewann er den Adel dadurch, daß er dessendespotischer Herrschaft über die leibeigenen Urvölker, welche Gustav Adolf einzuschrän-ken versucht hatte, von neuem Gesetzeskraft verlieh. Dadurch wurden die Lasten undLeistungen der Leibeignen wiederum gänzlich der Herrenwillkür überlassen, die schoneingeführten Bauerngerichte verschwanden wieder, der Adel durfte von neuem dasSchwert einer gesetzlos geübten Criminaljustiz schwingen. Das Morgenlicht verbesser-ter Zustände, welches für Rußland heraufdämmerte, schien eine nur desto tiefereNacht für die baltischen Völker zu bringen. Die Herren säumten auch nicht, von derneugesicherten Souverainetät den vollsten Gebrauch zu machen. Sie mochten nichtahnen, wie sie sich damit entschiedener vom Gleichschritte mit dem übrigen Europaabschnitten, wie sie eben dadurch immer entschiedener in Rußlands Hand geriethen,wenn dieses auch thatsächlich keinerlei Propaganda zu machen schien. Diese politischeKurzsichtigkeit ist für den baltischen Adel, so lange er aus der Weltbühne steht, über-haupt charakteristisch gewesen. Sein maßloser Egoismus blickte nie über die augen-blickliche Befriedigung hinaus, combinirte überhaupt niemals einen Zusammenhangder außer der Nitterkaste gelegenen Dinge mit deren eigener Ankunft. Darum sehenwir ihn auch, trotzdem daß ihm unter den damaligen Staatszuständen noch Machtgenug dazu geblieben war, keinen leisesten Schritt zur Wahrung der Rechte der bal-tischen Städte thun, als Katharina II. diesen die russische Städteordnung auferlegteund damit den ersten thatsächlichen Bruch der Kapitulationen treulos vollführte. Derdarüber hohnlachende Adel, daß jetzt die stolzen Bürger sich russischen Gesetzen frag-los, weil zum Widerstände zu machtlos, fügen mußten, erkannte nicht, daß dies nurdas erste sichtbare Glied der Kette war, womit seitdem'die russische Konsequenz alleSelbständigkeit und Eigenthümlichkeit baltischer Ausnahmestellungen und Nationali-tätsrechte erstickend umschnürte. Als aber Katharina bald darauf auch das zweite