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Erster Band.
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Die Todesstrafe

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Bedeutung der Streitfrage; Begriff der Todesstrafe.

Todesstrafe oder Lebcnsstrafe — denn der gemeine wie der wissenschaftlicheSprachgebrauch bedient sich, eines der im Begriff liegenden Momente hervorhebend,bald der Bezeichnung, welche von dem Inhalt des Strafübels entlehnt ist, baldderjenigen, welche von dem sogenannten Gut ausgeht, das durch die Strafe undzur Strafe entzogen oder getroffen wird, sowie man Gefängniß - und Freiheitstrafein diesem Sinne gleichbedeutend nimmt. Die Frage über die Rechtmäßigkeit undZulässtgkeit dieser Strafe, welche bei den alten Völkern kaum bezweifelt worden ist,hat seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts, vornämlich aber in den letztem Jahr-zehnden des gegenwärtigen, die allgemeinste Theilnahme in Anspruch genommen, sieist von verschiedenen Standpunkten aus zum Gegenstand lebhafter Erörterungen gemachtworden. Nicht blos im mehr allgemeinen theoretischen Interesse haben Theologen,Philosophen, Juristen, Politiker u. s. w. sich mit derselben beschäftigt, sondern inunmittelbar praktischer Weise ist sie in der neuesten Zeit in vielen, namentlich deut-schen., Ländern bei Gelegenheit der Strafgesetzentwürfe behandelt worden, welche mander Öffentlichkeit übergab, um die öffentliche Stimme und Meinung zu vernehmen,die dann in ständischen Berathungen auf organische Weise sich auszusprechen Gele-genheit erhielt.

Man sollte glauben, der Streit müsse, nachdem so vielfache Erörterungen statt-gefunden haben, nachdem die Gründe für und wider so erschöpfend und ausführlichaufgestellt sind, daß es kaum möglich scheint, ihnen noch neue hinzuzusetzen, nun end-lich entschieden sein. So ist es aber nicht. Er dauert fort, und zwar nicht blos indem Sinne, wie überhaupt in dem Gebiet der Wahrheiten, die nicht auf geschicht-lichem oder mathematischem Wege begründet und erwiesen werden, eine letzte Ent-scheidung niemals so erfolgen kann, daß nicht noch immer für das Gegentheil sichbeachtenswerthe Gründe anführen lassen: sondern so, daß fast ein Gleichgewicht derGründe der einen und andern Seite behauptet wird, bis es gelingt, einen letztenund unwidcrsprechlichen Grund für eine Seite geltend zu machen, der die Sache erle-digt. Es beruht dieses in der Natur selbst des wichtigen Gegenstandes der Unter-suchung, in dem Verhältnisse der verschiedenen Gebiete, innerhalb welcher, sowieder Standpunkte, von welchen aus die Würdigung stattfindet, indem, je nach derAuffassung, nicht blos hier verschiedene Ergebnisse zum Vorschein kommen, sondernselbst innerhalb des nämlichen Gebiets und von dem nämlichen Standpunkt aus,dem religiösen, dem rechtlichen, politischen, die Ergebnisse von dem Einen anders alsvon dem Andern genommen werden. Es gilt dies hier unter andern auch von demStandpunkte des Gefühls, dem hier eine, wenn auch nicht letzte Berechtigung nichtabgesprochen zu werden vermag. Die Geschichte des Streits, der im Ganzen, undwenn man Einiges aussondert, was lediglich der Subjektivität anheimfällt undvon ihr vertreten werden muß, mit der Würde und dem Ernst geführt wordenist, welcher der hohen Wichtigkeit des Gegenstandes entspricht, ist höchst lehrreich:freilich, auch darum, weil der Gegenstand selbst nicht in enger Beschränkung, viel-mehr in der nothwendigen Ausdehnung auf das ganze umfassende Gebiet erörtertwerden mußte, innerhalb dessen er seine Stelle hat. Dies darf allerdings nur vondem Streit überhaupt gesagt werden, indem wir den Blick auf den Gesammtinbegriffdes Geleisteten erheben. Geht man ins Einzelne der von Individuen gelieferten Aus-führungen ein, die oft mehr Partei- und Tendenzschristen als unbefangene Erwä-gungen sind, sowie in die unter bestimmten Personen geführten Verhandlungen, sobegegnet man auch hier, wie in andern Fällen, der Einseitigkeit, dem Vorurtheil,schon bei Aufstellung der Frage, auf die es ankommen sollte, undsich dann auch nicht über die Dürftigkeit der Ergebnisse und die Flachheit der

angeblichen Begründungen derselben wundern.^..,.,.,