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Vierter Band.
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Die Schweiz.

schuften gehalten und in großem Kreisen gelesen. Um so mehr kann sich die inlän-dische Presse auf die eigenthümlich schweizerischen Verhältnisse beschränken. Demgebildeten Ausländer, der allzu kurzwcg den Gehalt der öffentlichen Presse zum Maß-stab seines Urtheils macht, mag hiernach leicht der politische Gesichtskreis des Schwei-zers als ein enger erscheinen. Aber eine Folge dieser Selbsibeschränkung der Presseist es doch, daß ihr kaum etwas entgeht, was gerade für die Schweiz irgend welchepraktische Bedeutung haben kann. So hat sie wesentlich dazu beigetragen, das Volkmit seiner eigenen Geschichte, seinen Institutionen, mit allen Formen und allem In-halte seines öffentlichen Lebens näher bekannt zu machen, als dies irgend sonstwo derFall ist. Auch hat der Einfluß der Preßsreiheit die Vertretung aller Meinungsschat-tirungen und Heranbildung eines selbständigen Urtheils im Volke gefördert. In hun-dert Fällen ist hiernach das Urtheil der Massen besonnener und einsichtiger als dasder Presse; und die Herrschaft einzelner Parteiorgane über die öffentliche Meinung,oder auch nur über die eigene Partei, ist beiweitem nicht so groß als man sich wolim Auslande vorstellen mag. Aber darin liegt gerade die heilsame Wirkung derauch in der Schweiz noch ziemlich jungen Preißfreiheit, daß sie bei unverkümmerterFortdauer die Wunden heilt, die sie früher geschlagen, wenn sie noch über das fauleFleisch hinaus mitunter auch in das gesunde Leben einschneiden mochte.

Wesentlich befriedigend sind die sittlichen Zustände, soweit sie nach den Vor-lagen der Criminalstatistik sich bemessen lassen. Klein ist zumal die Zahl der Mord-thaten, der Raubanfälle und überhaupt der schwerern Vergehen an Person undEigenthum; doch kommen ziemlich vieler Brandstiftungen und Brandversuche vor.Man rechnet jährlich 1000 Verurtheilungen wegen Diebstahls verschiedener Art; 300wegen Verwundung oder Gewaltthat; 30 wegen vorsätzlicher oder unfreiwilliger Tödtungund wegen Kindermords; 20 wegen Raubs; 60 wegen Brandstiftung und Brand-versuchen. Unter den Verurtheilten befinden sich verhältnißmäßig viele Fremde, na-mentlich in den Grenzstädten Basel und Genf. Obgleich die Todesstrafe nicht abge-schafft ist, außer neuerdings für politische Vergehen (Bundesverfassung Art. 54),kommen doch jährlich nicht mehr als ein oder zwei Hinrichtungen vor; dagegen hatman noch in den kleinern Cantonen die rohe Strafe der Ausstellung am Pranger.Bei gleichem Verhältniß wie in Frankreich würde die Schweiz jährlich eine weit grö-ßere Anzahl von Verbrechen und etwa 5500 — 6000 Angeklagte zählen. Unter denGefängnissen und Strafanstalten, wofür die jährlichen Kosten 215 Francs auf je1000 Einwohner betragen, sind gegenwärtig mehre gut eingerichtete, namentlich inGenf, Lausanne, St.-Gallen und Bern.

Wohlstand und Pauperismus.

Obgleich eS in der Schweiz, neben sehr armen Gegenden, Einzelne von bedeu-tendem Vermögen gibt, zumal in Genf, Basel und Neuenburg, ist doch im Ganzender Wohlstand gleichförmiger verbreitet, als in den so vieles künstliche Einkommenwillkürlich schaffenden monarchischen Staaten. Auffallende Unterschiede finden indessenzwischen den katholischen und protestantischen Cantonen statt, indem letztere fast aus-schließlich der Sitz einer entwickelten Industrie und eines höher« Reichthums sind.Sie sind einigermaßen bezeichnet in der von 20 zu 20 Jahren aufzustellenden eidge-nössischen Geldscala, welche die Beiträge der einzelnen Cantone zu den eidgenössischenAusgaben theils nach der Bevölkerung, theils aber auch nach dem Grade des Wohl-standes festsetzt. Hiernach gehören alle katholischen Cantone, außer Luzern, Freiburgund Solothurn, die den mittlern Classen zugezählt sind, in die drei untersten Classen.Wie verschieden sind aber auch die ökonomischen Verhältnisse in dem reformirten undgewerbfleißigen Appenzell - Außerrhoden und dem katholischen Jnnerrhoden; in demfast durchweg reformirten Elarus, das eine entwickelte Industrie neben Alpenwirth-schaft treibt, und in Uri, das sich fast ausschließlich auf die letztere beschränkt! Unddoch gehört der eine wie der andere Canton der Alpenschweiz an und hat wesentlichden gleichen Charakter einer rauhen Gebirgsnatur. Liegt der Grund hiervon im All-

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