424 Der Funfzigerausschuß.
dem erwähnten Aufrufe vom 8. Apr. weggelassen wurde. Bezeichnend für die selt-sam verwirrte Lage der Dinge ist es jedenfalls, daß der Ausschuß mehr als ein malsich aus die förmliche Anerkennung stützte, welche in dem Bundestagsbcschluß vom40. Apr.*) liege. Eine Anerkennung anderer Art ward ihm zu Theil, als ein Briefdes Grafen von der Eoltz an Vcnedey„den Charakter des Prinzen von Preußen,gegenüber einer im Ausschusse gefallenen Äußerung, vertheidigte (Sitzung vom 9. Mai).Dafür, daß auch das fortwährende Vertrauen von Seiten des Volks bethätigt werde,sorgten Adressen und zahlreiche Zuschriften jeder Art.
Diesem Vertrauen, das ihm allseitig entgegenzukommen schien, suchte der Aus-schuß, wie wir bereits erwähnt, durch unermüdliche Sorgfalt für Alles, was die Wahl-angelegenheiten betraf, zu entsprechen. Wo nur immer eine Regierung Wahlverord-nungcn erließ, welche den Beschlüssen des Vorparlaments micht entsprachen, da säumteer nicht, mit Ermahnungen und ernsten Auffoderungen einzuschreiten. Das Vor-parlament hatte zwar beschlossen, daß jeder selbständige Staatsangehörige die activeWahlberechtigung haben solle; allein es hatte den. Begriff der Staatsangehörigkeitnicht näher bestimmt, also die Entscheidung darüber den einzelnen Regierungen über-lassen. In Folge dessen entstanden mancherlei Irrungen. Handwerksgesellen, Hand-lungsgehülfen, Fabrikarbeiter, und überhaupt solche Deutsche, die längere Zeit außer-halb ihres heimatlichen Staats ihren Wohnsitz hatten, sahen sich, wenn sie nicht zumBehufe der Wahl nach Hause kehren wollten, von der Theilnahme an dieser Aus-übung der Volksrechte ganz ausgeschlossen. Dies, wenngleich in den Verhältnissenbegründet, rief vielfache Beschwerden hervor. Der Ausschuß konnte hierbei nichtsweiter thun, als daß er den Regierungen dringend empfahl, für den Begriff der Staats-angehörigkeit derjenigen Deutung den Borzug zu geben, wodurch der Wahlberechtigungein möglichst weiter Umfang verliehen werde (17. Apr.). Das konnte freilich nichtAllen genügen, in einer Zeit, wo die Verwirrung der Ideen so weit ging, daß sogardie in Paris lebenden Deutschen das Verlangen erhoben, einen Abgeordneten insParlament senden zu dürfen!
Die preußischen und östreichischen Wahlangelegenheiten wurden öfters Gegen-stand der Verhandlungen: man suchte insbesondere auf Beschleunigung der Wahlenhinzuwirken. An dem dänischen Wahlgesetze fand man vornämlich zu tadeln, daßdasselbe dem Wähler die Bezahlung einer directen Steuer zur Bedingung setze. Sosehr nun dies allerdings den von dem Vorparlament aufgestellten Grundsätzen wider-sprach, und obfchon sich auch die Behauptung Eisenmann's: „In Baiern zahle Jederirgend eine directe Steuer", als irrig und unhaltbar bewies, so ließ sich doch nichtmit Erfolg gegen eine Bestimmung auftreten, welche von den Kammern ausdrücklicheingeschaltet worden; und so wurde, in Bewacht, daß die Frist bis zum Zusammen-tritt der Nationalversammlung nicht ausreichend sei zur Abänderung des dänischenWahlgesetzes, der Gegenstand klüglich bei Seite geschoben (19. und 23. Apr.). DieMißbilligung, welche man über einzelne Anordnungen der Wahlgesetze von Sachsenund Würtemberg aussprach (17. Apr.), betraf keinen Punkt von größerer Bedeut-samkeit. Über die Befugniß der Herrschaft Kniphausen zur Abordnung eines Ver-treters ins Parlament, sowie über die Ansprüche der russischen Länder, drei Abgeord-nete zu wählen, statt der ihnen zukommenden zwei, ergingen Entscheidungen, welchenFolge geleistet wurde.
Unter den vielfachen Beschwerden und Zuschriften, welche in Wahlangelegen-heiten an den Ausschuß gelangten, erwähnen wir nur noch eine aus dem Hcrzog-thum Limburg. Der von Stedmann aus Rhcinpreußen hierüber erstattete Berichthob den Umstand hervor, daß nach dem Vertrage von 1839 Limburg mit Hollandgleiche Verfassung haben solle, und daß folglich die Beschlüsse des Ausschusses in
*) „ Daß die Bundesversammlung die ihr mitgetheilten, und ferner mitgetheilt werdendenAnsichten und Wünsche des Ausschusses seither schon beachtet habe und auch ferner beachtenwerde." -