Band 
Vierter Band.
Seite
428
JPEG-Download
 

428

Der Funfzigerausschuß.

den Funfzigerausschuß. Heckschcr erstattete den Bericht, und beantragte, die Bun-desversammlung zu ersuchen: 1) der hannoverischen Regierung dringend anzurathenund zu empfehlen, die Thätigkeit der Stände aus die Erledigung der laufenden Ge-schäfte und die Bewilligung des Budgets zu beschränken, ein provisorisches Wahlge-setz nach den Beschlüssen des Vorparlaments zu erlassen und die Bildung einer con-stituirenden Versammlung zu bewirken; 2) jedenfalls aber die hannoverische Regie-rung aufzufodern, die Einberufung dieser Versammlung bis nach Vollendung des Ver-fassungswerks für Deutschland auszusetzen. Dieser Antrag wurde angenommen(29. Apr.), und blieb nicht ohne bedeutende Einwirkung auf den weiter» Verlaufder Dinge in Hannover.

Was außerdem den Ausschuß besonders lebhaft beschäftigte, bezog sich meist aufdie Verhältnisse Schleswig-Holsteins und Östreichs. 'Schon am 12. Apr. wurde ingeheimer Sitzung („Comitesitzung" war der amtlich angenommene Ausdruck) dieSendung von Mathy aus Baden und dem Schleswiger Schleiden nach Berlin be-schlossen, um die preußische Regierung zu veranlassen, genügende Streitkräste zumSchutz der Hcrzogthümcr aufzubieten. Hierauf ging man von Seiten Preußensbereitwillig ein: es wurden sofort frische Truppen nach Schleswig gesendet. Auchdie Aufbietung von Freischaren wurde begünstigt, und sogar die hannoverische Re-gierung aufgefodert, die Freischaren mit Waffen zu unterstützen und Reiterei in dieHerzogthümer zu senden (14. Apr.). Der Gang der Ereignisse gestattete seitdemdem Ausschusse keine weitere Einwirkung auf die Angelegenheiten Schleswig-Hol-steins. Indessen steht hiermit noch in einiger Beziehung, was für die vom Vorpar-lament gefodcrte Volksbewaffnung geschah; nach einem großartigen Anlauf beschränktesich freilich zuletzt Alles auf eine dürre Anfoderung an den Bundestag (19. Apr.und 8. Mai). Unmittelbar veranlaßt durch die schleswig-holsteinische Verwickelungwar auch ein Antrag von Gülich aus Schleswig in Betreff der Vertheidigung der Ost-seeküste. Der Ausschuß genehmigte ihn, indem er beschloß, die Bundesversammlungund die deutschen Regierungen aufzufodern, durch Bewaffnung der Kauffahrteischiffe,Ausrüstung von Kanonenbooten und Aufführung von Batterien, sowie' auf jede sonstgeeignete Weise, die zum Schutze des deutschen Vaterlandes gegen feindliche Angriffein der Ost- und Nordsee dringend erfoderlichen Maßregeln unverzüglich zu treffen(19. Apr.). Indessen geschah doch nichts in der Sache, bis die Marinecommissionnochmals Anträge auf Errichtung einer deutschen Kriegsflotte stellte (11. Mai). Jetztwurden die scegrenzenden Staaten Deutschlands zu esnem Congreß in Hamburgauf den 31. Mai aufgefodert; der Bundestag aber ward ersucht, diesem Congreßeinen Credit vpn 500000 Thalern zu bewilligen, und zugleich ein Aufruf an dasdeutsche Volk erlassen, um dieses zur Thätigkeit und zu> patriotischen Gaben für dieMarine aufzufodern. Auf diese Weise hat sich der Ausschuß allerdings ein nicht >geringes Verdienst erworben, indem er den ersten mächtigen Anstoß gab zur Be-gründung einer Flotte, von welcher vielleicht zum großen Theile Deutschlands Zu-kunft abhängt. Minder bedeutsam waren seine Berathungen und Beschlüsse überdie Frage, ob Deutschland ein Embargo auf dänische Schiffe legen, oder gar Kaper-briefe ausgeben solle. Preußen hatte beim Bundestage beantragt, Deutschland alsGanzes möge eine solche Beschlagnahme verfügen. Dagegen erhob sich Heckscher,dessen Name noch aus verhängnisvolle Weise in die dänische Angelegenheit verwickeltwerden sollte. Im Namen der Menschlichkeit verlangte er, daß im Kriege stets Per-son und Eigenthum der Privatleute möglichst geschont werden möge. Es war jedochnicht „die höhere Ansicht des Völkerrechts" allein, die den Worten des HamburgerRechtsanwalts zu Grunde lag: Lübeck und Hamburg wünschten während des Kriegsdie Vortheile der Neutralität genießen zu können, und mußten aus aller Kraft eineMaßregel zu verhindern suchen, die ihren Handel und ihre Schiffe am schwersten traf.Der Ausschuß faßte seinen Beschluß gemäß Heckscher's Ansicht; wegen des Scha-denanspruchs an Dänemark solle man sich an Zütland erholen, sobald nian es näm-lich erobert habe (4. Mai). Des Zusammenhangs wegen erwähnen wir hier noch