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»es Vereins wurde in der lebhaftesten Weise von der Bürgergcsellschaft unterstützt,und so aufs neue der Beweis gegeben, daß in ihr keineswegs alles Interesse demGenuß, der Unterhaltung oder der reinen Politik zugekehrt war, sondern daß manauch in speciell sittlicher Beziehung die Kräfte und Mittel eines socialen Zusammen-wirkens zu benutzen wußte. Auch bewährte sich an dieser Stelle, wie sehr jenerRedner bei der Discussion über den Centralverein Recht hatte, wenn er erklärte, daßsich aus einem freien Vereinsleben eine beiweitem tiefgreifendere und sicherere Mil-derung der Noth herbeiführen lasse als durch ein anbefohlenes Almosengeben, >
Obschon nun die Versammlung eine sehr ernste, weitreichende und die Zukunftvorbildende Richtung offenbarte, so erblühte doch auch in ihr ein freudiges geselligesLeben. In der überaus heitern Konversation, die nach der Debatte folgte, und woman sich gleichsam nach der Arbeit der Verträge und des Gedankenkampfes erholte,trat dies hinlänglich hervor. Hier gab man den Beweis, daß man Wort gehaltenhabe in Dem, was man sich bei dem Universitätsseste gelobt hatte. Hier hatten wirauf diesen Stühlen und Bänken, in langen Reihen, die Stände in buntester Mi-schung vor uns, Naturen der abweichendsten Eigenthümlichkeit, Individuen der ver-schiedensten Grade des Besitzes und der Bildung. Der Dichter verkehrte mit demFabrikanten, der Rath mit dem Subaltern, der Kleinhändler mit dem Bankier, derProfessor mit dem Handwerker. Von den Liedern, die gesungen wurden, bis aufdie Toaste, Alles war der Ausdruck eines socialen Wohlseins. Wir vernahmen Ge-dichte, von Handwerkern verfaßt, meist von dem socialen Fortschritt des Handwerker-thums handelnd, die darlegten, wie auch in unserer Zeit die Hans-Sächsischen Re-gungen nicht ausbleiben, aber zugleich, wie in diesen jetzigen Regungen jener zu-kunftsvolle Geist webt, dem George^Sand in „b>s oompaZnori ciu tour cls k'rsnvs"eine so reizende Sprache leiht.
Aufhebung der Bürgergesellschaft.
Die von einem so lebenskräftigen Geiste getragene Gesellschaft ahnte keineswegs,daß ihr ein plötzliches Ende durch den Argwohn und die Besorgnisse der ministe-riellen Politik bevorstehe. Die Bürger hatten sich, wie gewöhnlich an jedem Mon-tage, am 28. Apr. 1845 versammelt; eine bedeutende Zahl neu aufgenommenerMitglieder war zum ersten mal zugegen. Es sollte diesmal über manches Erheblicheberathen werden. Der erste Vertrag hatte schon begonnen, als ihn der Präsidentunterbrach und der Gesellschaft anzeigte, daß Polizeipräsident Abegg soeben anfragen jlasse, ob die Bürger seinen Besuch gestatten. Diese der delicaten und humanen Ge-sinnung dieses Beamten entsprechende Weise rief unter den Bürgern eine sehr freund-liche Stimmung für den Angekündigten hervor, die freilich von Besorgnissen nichtfrei war. Man sandle zwei Herren aus dem Vorstände ab und bat um die Ehredes Besuchs. Nach kurzer Zeit trat der Polizeipräsident in Uniform ein, schritt indie Mitte des Saals, überreichte dem Präsidenten der Gesellschaft ein Schreiben,und ließ sich mit offenbarer Gemüthsbewegung also vernehmen: „Meine Herren!Schon aus meiner Kleidung ersehen Sie, daß ich zur Erfüllung einer amtlichenPflicht in ihrer Mitte erscheine. Der gute Sinn, welchen ich an Ihnen stets zurühmen gefunden habe, bürgt mir dafür, daß Sie bei Anhörung der Ihnen zu ma-chenden Eröffnung, wie schmerzlich sie auch für Sie sein mag — schmerzlich, sageich, weil ich weiß, wie "lebhaft und freudig das Interesse an dieser Gesellschaft ist —sich innerhalb der gesetzlichen Schranken, mit Ruhe und Besonnenheit dem Unver-meidlichen fügen werden. Ich ersuche den Vorstand, das soeben in dessen Händegegebene Schreiben zu verlesen, und werde Sie sodann nicht weiter belästigen, son-dern Ihnen jede weitere, etwa ersoderlich scheinende Beschlußnahme überlassen."Darauf erfolgte durch ein Mitglied des Vorstandes die Ablesung eines Befehls desMinisters des Innern, Grafen von Arnim, des Inhalts, daß die Bürgergesellschastaufgehoben werde, und zwar auf Grund des Paragraph 5, Titel 6, Theil ll, desAllgemeinen Landrechts: „Gesellschaften, deren Zweck und Geschäfte der gemeinen