Königsberg. 493
Ruhe, Sicherheit und Ordnung zuwiderlaufen, sind unzulässig und sollen im Staatenicht geduldet werden", sowie des Publicationspatents vom 25. Sept. 1832: „AlleVereine, welche politische Zwecke haben, oder unter andern Namen zu politischenZwecken benutzt werden, sind in sämmtlichen Bundesstaaten zu verbieten, und istgegen die Urheber und Theilnehmer an denselben mit angemessener Strafe vorzu-schreiten."
Der Präsident der Bürgergesellschaft sagte dem Polizeipräsidenten im Namender Gesellschaft seinen Dank für die Theilnahme, die er den Bürgern bewiesen, undersuchte denselben, noch so lange die Zusammenkünfte der Bürger zu gestatten, biseine Antwort vom Könige selbst erfolgt sei, an den man sich zu wenden gedenke. DerPolizeipräsident versicherte, daß er die Bitte zu gewähren nicht bevollmächtigt sei.Er verließ sodann den Saal unter lauter Anerkennung seines persönlichen Beneh-mens.*) Johann Jacobp, Verfasser der „Vier Fragen", erschien nun aus der Tribuneund schlug der Versammlung vor: 1) durch eine Jmmediateingabe Schutz zu suchen;2) sogleich durch eine Deputation an den Oberpräsidenten Bötticher die Bitte umeinstweilige Beilegung des Ministerialbefehls auszusprechen. Allgemeine Beistimmungerfolgte. Die Deputation ging ab, und in einem Nebenzimmer ward die Adresse anden König aufgesetzt. Erst jetzt wurde sich die Versammlung des Schlags bewußt,der Alle getroffen. Jemchr die sociale Verbrüderung in die Gemüther eingedrungen,destomehr wechselten jetzt Vorwürfe mit Beruhigungen. Haben wir euch nicht ge-warnt, hieß es von der einen Seite, mit gewissen Verträgen und erhitzten Bemer-kungen fernzubleiben? Die Auflösung wäre dennoch erfolgt, erwiderten Andere,wenn dergleichen Unerheblichkeiten auch nicht vorgekommen wären. Beruhigt euch,riefen noch Andere, obwol wir Schiffbruch gelitten, so sehen wir schon wieder Land!Wir werden uns schon wieder zusammenfinden, wenn wir treu unsere Gesinnung be-wahren! Wirklich glich in diesem Augenblicke die Versammlung, die bestürzt durch-xinanderlief, der Gesellschaft auf dem Verdeck eines großen Passagierschiffs, welchesan eine Sandbank gelaufen ist und nun Rettungsmittel sucht. Nachdem die Depu-tation an den Oberpräsidenten Bötticher mit einem ablehnenden Bescheide zurückge-kehrt, und die Jmmediateingabe an den König, die ebenfalls erfolglos blieb, verlesenund genehmigt worden, mußte die Versammlung endlich an ihr AuseinandergehenLenken. Zuvor jedoch wurde einstimmig der Beschluß gefaßt, man möge sich dennächstfolgenden Montag an einem der Stadt nahen Lustorte, zu Böttchershöfchen,zusammenfinden. Hier wollten die Beschließenden nicht als Bürger, sondern alsMenschen erscheinen. Auch könne bei einer solchen Zusammenkunft schon darumnicht von Fortsetzung der verbotenen Gesellschaft die Rede sein, weil sich dort wahr-scheinlich auch viele andere Leute zeigen würden. So war die Bürgergesellschaft indem Falle, den Übergang zur Volksversammlung zu machen.
Übergang der Bürgergesellschaft zur Volksversammlung.
Mit der Aufhebung der Bürgergesellschaft gingen die Parteien, welche in jenerAssociation durch den Gemeingeist und durch den Einfluß der Einzelnen zu äußermFrieden und innerer Vermittelung und Aussöhnung waren angehalten worden, wiederin extreme Richtungen auseinander. Von jetzt ab sehen wir das sociale Leben in Königs-berg schon in sich selbst uneins werden, und wenn es auch an Ausbreitung gewinnt,wenn es besonders nach den Ereignissen des Jahres 1848 viele Kern- und Glanz-punkte und großen Aufwand von geistigem Gehalt und Energie, von Geschicklichkeitin der Durchführung, von schneller Organisation des für nöthig Erachteten ausweist: sosteigerten sich doch auch Fanatismus und gegenseitiges Misttauen, sodaß dieser zersplitterte
.*) Polizeipräsident Abegg, ein Mann von Freisinnigkeit und persönlicher Liebenswürdigkeit,wird den Königsbergern stets unvergeßlich bleiben der humanen Grundsätze wegen, wonacher sein schwieriges Amt verwaltete. Einige Zeit später ward er als Eisenbahndirector nachSchlesien versetzt. Er starb im Zähre 1848 zu Berlin als Mitglied der preußischen National-versammlung.