Band 
Fünfter Band.
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182 Die deutsche Nationalversammlung.

riet. Die äußerste Rechte, der Sammelpunkt der entschieden Conservativen, denenzur Zeit noch die Ultramontanen beigesellt blieben, hatte ihren Sitz im SteinernenHause (seit Ende September im Kaffeehause Milan!, wovon sie dann den Namentrug). Ihre Führer waren der General von Nadowitz und Viucke, ihre bekanntestenMitglieder: Graf Schwerin, Merck aus Hamburg, der unermüdliche AntragstellerGra'vell aus Frankfurt a. O., Detmold aus Hannover, der bairische Minister vonBeisler, von Lassaulx aus München, und jener Herr von Bally aus Schlesien, dersich späterhin als politischer Musterrciter des Ministeriums Detmold bemerklichmachte.Die Partei Milani verlangte eine Vereinbarung der deutschen Verfassung mit denEinzelregierungen, und bestritt dem Parlamente, da es sich lediglich aus die Ver-faffungsarbeiten beschränken solle, die Befugniß zum Erlaß von Gesehen und zurEinmischung in Vollziehungsmaßregcln. Die rechte Seite, die sich selbst zwar lieberals rechtes Centrum betrachtete, versammelte sich in einem Wirthschaftslocale aufdem Hirschgraben, später im' Casino, von welchem ihr der Name blieb. Sie unterließlange Zeit, um Spaltungen in ihrem Schoose zu verhüten, die Aufstellung einesProgramms. Im Allgemeinen hielt sie sich an den Grundsatz des Werner'schen An-trags, erkannte aber zugleich die Berechtigung der „Stammeseigenthümlichkeiten",und wandte ihre Thatkraft minder gegen die Reaction als gegen die Anarchie. Eineseigentlichen Führers ermangelte sie; als die zahlreichste Partei war sie die mächtigste,oft die entscheidende in der Versammlung. Von ihren Mitgliedern traten am meistenhervor: die Manheimer Wassermann und Mathy, zu welchen später auch Soironkam; von Beckerath, Georg Beseler aus Greifswald, Dahlmann aus Bonn, Drop-sen aus Kiel, der jedoch seine ganze Thätigkeit in den Ausschüssen wirken ließ; Dun-cker aus Halle, Edel aus Würzburg, Haym aus Halle, der Geschichtschreiber derPartei; Heckscher, Hergenhahn, Jürgens, welcher freilich mehr hinter dem Vorhängespielte; Lette aus Berlin, Hollandt aus Braunschweig, Plathner aus Halberstadt,Rüder aus Oldenburg, Schubert und Simson aus Königsberg, Wippermann, Wel-cker, Wachsmuth aus Hannover, Waitz und Zachariä aus Göttingen, von Würthaus Wien, Zittel aus Balingen (Baden). Auch Schmerling war zu diesem Vereingetreten.

Das linke Centrum, nächst dem Casino die meisten Mitglieder zählend, wähltebald den Würtemberger Hof zu seinem Versammlungsort. Unter seinen Mitgliedernwaren: Biedermann arls Leipzig, Fullati aus Tübingen, Giskra aus Wien, von Herr-mann aus München, Gustav Höfken, Kirchgeßner auS Würzburg, Leue aus Köln,Mittermaier, Robert von Mohl, Tellkampf aus Breslau, Niesser aus Hamburg,Stenzel aus Breslau, Werner aus Koblenz, Widenmann auS Düsseldorf, von Wy-denbrugk aus Weimar, Zell aus Trier, Wurm aus Hamburg. Die bedeutende undtalentreiche Partei des Würtemberger Hofs wurde bald durch Spaltungen geschwächt.Der erste Fall dieser Art ereignete sich schon im Juli, als eine Anzahl von Mit-gliedern, mehr nach links drängend, sich unter der Führung von Naveaux und Hein-rich Simon von den Übrigen trennte, und mit einzelnen vom Deutschen Hof Aus-getretenen die Partei der Westendhall, die „gemäßigte Linke^ gründete. Zu diesergeborten unter Andern;: Freudentheil aus Stade, Hildebrand aus Marburg, vonReden aus Berlin, Reh aus Darmstadt, die Stuttgarter Schober und Schott, Ve*nedey auS Köln, Bischer auS Tübingen. Den besten Beweis für die Dehnbarkeitder Programme gewährt der Umstand, daß die in ihrer Mehrheit zur idealenpublik sich neigende, die Monarchie nur als Nothwendigkeit zulassende Westendhalldas Programm deS Würtemberger Hofs unverändert beibehielt, welcher ohne N"^halt für das constitutionelle Königthum war. Demnach stimmten beide Parteiendarin überein, daß das Parlament selbständig die Verfassung gründen müsse, ohn^Vertrag mit den Regierungen, was jedoch eine Berücksichtigung ihrer „Ansichtennicht ausschließe; die Souverainetät des deutschen Volks müsse die Grundlage bilden/die Souverainetät der einzelnen deutschen Staaten aber insoweit beschränkt werden,als eS zur Begründung des Bundesstaats erfoderlich sei.