Band 
Fünfter Band.
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2V2 Die deutsche Nationalversammlung.

wichen» die umgekehrte Veränderung konnte weniger vorkommen, da man sich mitjedem Tage von der Revolution entfernte. 3) „Die Errichtung des Verfassungswerksbleibr von der Wirksamkeit der Centralgewalt ausgenommen." (Genehmigt.) 4) „ÜberKrieg und Frieden und über Verträge mit auswärtigen Mächten beschließt die Cen-tralgewalt im Einverständniß mit der Nationalversammlung." (Mit 408 Stimmengegen 143 angenommen.) Der Antrag, die provisorische Centralgewalt einem Prä-sidenten zu übertragen, wurde mit 355 Stimmen gegen 171 abgelehnt. Natürlicherhob sich nun eine große Mehrheit für den an die Stelle tretenden Satz: 5) „Dieprovisorische Centralgewalt wird einem Reichöverweser übertragen, welcher von derNationalversammlung frei gewählt wird." (Angenommen mit 403 Stimmen gegen135.) Indessen gaben viele Abgeordneten die Erklärung zu Protokoll, sie hättennur im Vertrauen auf die Zustimmung der Regierungen mit Ja gestimmt. 6) „DerNeichsverweser übt seine Gewalt durch von ihm ernannte, der Nationalversammlungverantwortliche Minister aus. Alle Anordnungen desselben bedürfen zu ihrer Gültig-keit der Gegenzeichnung wenigstens Eines verantwortlichen Ministers." (Fast ein-stimmig angenommen.) 7) „Der Reichsverweser ist unverantwortlich." (Angenommenmit 373 Stimmen gegen 175.) Dieser Sah wäre fast Veranlassung zu einemähnlichen Lärm geworden, wie die Auftritte des vorigen Tags. Biedermann stelltevor der Abstimmung im Namen des linkeir Centrums die Frage an den Berichter-statter, ob hier eine ganz allgemeine, oder nur eine politische Unverantwortlichkeit ge-meint, weil sie nur mit der letztem einverstanden seien. Die Frage war offenbarmehr um der volkstümlichen Staatsbegriffe willen gethan als rücksichtlich irgend einerBedeutung, die sie für das Leben und die That haben konnte. Allein Dahlman"gab die herbe Entgegnung: da die Verhandlung geschlossen, so antworte er nicht; eswerde sich zeigen, ob die Mehrheit republikanisch sei oder nicht. Da entstand ausder Linken ein furchtbarer Lärm, den Soiron's schwache Leitung nicht beschwichtigenkonnte. Nun trat Stedmann auf, um als Ausschußmitglied die gewünschte Erläu-terung zu geben; ihm aber tobte nun ein ebenso heftiges Schreien und Rufen vonder rechten Seite entgegen. Mit Mühe gelangte man zur Abstimmung, bei der inFolge des Vorgangs das linke Centrum sich spaltete. Ein Theil desselben, mit Fal*lati aus Tübingen, Mittermaier, Hoffen, Hans von Räumer aus Dinkelsbühl,Stedmann, Compes aus Köln, Robert von Mohl und Andern, stimmte mit Ja,und gab dann die Erklärung zu Protokoll, es sei in der Voraussetzung geschehen, da§nur die Unverantwortlichkeit wegen Regierungshandlungen gemeint sei; ein andererTheil, mit Biedermann, Riesser, Zell und Cetto aus Trier, Claussen, Giskra ausWien, Schober, Stahl aus Erlangen, Heinrich Simon, Leue und Andern stimmtemit Nein, und gab als Grund dafür zu Protokoll, daß der Ausschuß jene Erläu-terung verweigert habe. Keine Veranlassung gaben mehr zu Kämpfen die so^genden Satze: 8) „Über Verantwortlichkeit der Minister wird die NationalversamM"lung ein besonderes Gesetz erlassen." 9) „Die Minister haben daS Recht, de"Berathungen der Nationalversammlung beizuwohnen, und von derselben gehört S"werden." 10) „Die Minister haben die Verpflichtung, auf Verlangen der Nati^nalversammlung zu erscheinen und Auskunft zu ertheilen." 11) „Die Minist^haben das Stimmrccht in der Nationalversammlung nur dann, wenn sie als der'^Mitglieder gewählt sind." 12) „Die Stellung des NeichsverweserS ist mit der eine§Abgeordneten der Nationalversammlung unvereinbar." Diese fünf Satze wurden oh"*Namensaufruf genehmigt. 13) „Mit dem Eintritt der Wirksamkeit der Provisor'schen Centralgewalt hört das Bestehen des Bundestags auf." (Angenommen ^510 Stimmen gegen 35.) 14) „Die Centralgewalt hat sich in Beziehung auf ^

Vollziehungsmaßregeln, soweit thunlich, mit den Bevollmächtigten dek Landesreg^rungen ins Einvernehmen zu setzen." 15) „Sobald das Verfassungswcrk für Deutsch'land vollendet ist, hört die Thätigkeit der provisorischen Centralgewalt auf." ^Nach Genehmigung der beiden letzten Punkte erfolgte der Namensaufruf udas Ganze des Gesetzes: 450 Mitglieder stimmten dafür, 100 dagegen. Diese le»