Band 
Fünfter Band.
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252 Die ungarische Revolution im Jahre 1848.

des Landes. Ferdinand war der Erste aus dem Hause Ew. Majestät, dem Ungarnfreiwillig die heilige Krone des Königreichs auf das Haupt sehte; und Siebenbürgenthat Dasselbe sür Leopold I. Ungarn ist also keine eroberte Provinz. Es ist einfreies Land, dessen konstitutionelles Recht und dessen Unabhängigkeit Ew. Majestätanerkannt und mit dem Krönungscide bestätigt haben. Die Gesetze, welche Ew. Ma-jestät am 11 . Apr. mit der allerhöchsten Sanction gnädigst bestätigten, erfüllten nurlanggenährte Federungen der ungarischen Natron. Dankbar und mit einer durch dieAusdehnung der Freiheit verdoppelten Kraft war diese Nation bereit, den Thron Ew.Majestät mit treuer Anhänglichkeit gegen alle Gefahren zu schützen, die denselben vonmehr als einer Seite bedrohten. Jetzt aber sind mehre Theile des Königreichs durcheine Empörung beunruhigt, deren Führer es offen erklären, daß sie sich im Interessedes regierenden Hauses erhoben hätten, und Rebellen wären im Namen Ew. Majestätgegen jene Freiheit und Unabhängigkeit, die Ew. Majestät der ungarischen Nationdurch das Gesetz gewährten. Ein Theil der ungarischen Armee vergießt in Italienihr Blut für die Interessen der östreichischen Monarchie und erntet dort auf jedemSchlachtfelde Siegeslorbeeren, während ein anderer Theil desselben Heers aufgewie-gelt wird, der gesetzlichen Regierung des Königreichs den Gehorsam zu versagen. Dochdie eigentliche Bewegungskraft jener Empörung sowol, die in Südungarn friedlicheDörfer einäschert und Weiber und Kinder in mehr als barbarischer Weise schlachtet,als jenes Aufstandes, der von Kroatien aus Ungarn mit einem feindlichen Einfallebedroht und schon die Hafenstadt Fiume und die slawonischen Comitate besetzt hatdie eigentliche bewegende Kraft dieses Aufstandes ist keine andere als die Reaction,welche die Konsistenz und Integrität Ungarns zu zerstören, die Freiheit der Nationzu vernichten und die Gesetze abzuschaffen versucht, welche die Ahnen Ew. Majestätund Ew. Majestät selbst beschworen haben. Zusammenberufen durch Ew. Majestät,um für die Vertheidigung des Landes Vorsorge zu tragen, trat die ungarische Na-tionalversammlung schon vor zwei Monaten zusammen. Jetzt bittet diese National-versammlung: Ew. Majestät möge sie mit dem ganzen Gewichte Ihres königlichenAnsehens unterstützen in der Aufgabe, die Integrität des Landes unverletzt zu erhal-ten, die identisch ist mit der unverletzten Erhaltung des königlichen Throns selbst'Wir richten daher im Namen der ungarischen Nation folgende Bitten an Ew. Ma-jestät: 1 ) Daß Ew. Majestät allen jenen ungarischen Regimentern, die gegenwärtignicht vor dem Feinde stehen, den Befehl ertheile, nach Ungarn ohne Verzug zurück-zukehren, um dort ihre Pflicht, das Vaterland zu vertheidigen, tapfer und treu, de"Verordnungen des ungarischen Ministeriums gemäß, zu erfüllen. 2) Ew. Majestätwolle unter dem Verluste Ihrer königlichen Gnade und unter Androhung der gesetz-lichen Strafe der in Ungarn stehenden Armee befehlen, sie möge ihrer Pflicht ir"vollen Maße genügeleisten, das Land zu vertheidigen und die Rechte der Ungar"gegen die Empörer zu schützen, wer immer die Fahne oder der Name sei, die st^usurpirten. 3) Es ist die feste Absicht der ungarischen Nation, noch während diesesReichstags die zwischen Ungarn und Kroatien obschwebenden Fragen der Nationalitatund Administration, auf Grundlage der Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit, ^Einklänge mit jener Konstitution zu lösen, die beiden Ländern gemeinsam ist. Kroa-tien seufzt aber unter dem Drucke des Militairdespotismus, und die Bürger diesesLandes sind verhindert, ihre gesetzlichen Federungen der ungarischen Nationalversanu"*lung zu unterbreiten. Möge daher Ew. Majestät die kroatische Nation von jeu^Despotismus erlösen, und zur unmittelbaren Zurückstellung Fiumes und der slawi-schen Comitate den Befehl ertheilen. 4) Die ungarische Nation zweifelt nicht dara",daß Ew. Majestät die Versuche der Reaction, welche nur ihren Gewinn und rü^hdas öffentliche Wohl zum Zweck hat, nicht nur vereiteln, sondern auch Jene, die kverdienen, strafen werde. 5) Die ungarische Nation bittet ferner: Ew. Maftst^möge mit Ihrer allerhöchsten Eutheißung jene Gesetze bestätigen, welche dierische Nationalversammlung unterbreitet hat. Ferner: Ew. Majestät möge nach 7 ^dapesth Hinabkommen, um durch Ihre erhabene Gegenwart den Beschlüssen 3H*