Band 
Fünfter Band.
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Schleswig-Holstein seit seiner Erhebung im Jahre 1848. 337

Monate früher die Energie entfaltet hätten für die innere Organisation des Landes,die sie jetzt plötzlich entfalteten, als sie den Feind vor den Thoren sahen! Man be-daß es unter solchen Umstanden nur Einen Ausweg gebe: man mußte demöwar abgeschlossenen aber noch nicht ausgeführten Waffenstillstände eine vollendeteThatsache entgegensetzen; man mußte jenes Staatsgrundgesetz, das man in sechs Mo-naten nicht hatte vollenden können, jetzt in sechs Tagen zu einem geltenden GesetzeZachen. Noch war der Waffenstillstand weder publicirt noch angenommen; noch^ar die provisorische Regierung anerkannt; noch waren die vereinigten schleswig-hol-Gemischen Stände zusammen. Rasch ging man ans Werk. Kaum hatte man am^ Sept. ziemlich sichere Kunde von dem Waffenstillstände, als auch schon am 2.der Ausschußbericht über das Staatsgrundgesetz fertig war. Die Landesversammlungivard in aller Eile zum 4. Sept. berufen, trat in Kiel zusammen, und hier verei-nigten sich alle Parteien rasch zu einem Antrage, den der frühere BürgermeisterSensen von Kiel stellte. Der Antrag lautete dahin: 1) Daß die constituirende Lan-desversammlung wider ihren Willen weder aufgelöst noch vertagt werden könne;

daß jede Veränderung der bestehenden Landesregierung der Zustimmung der Lan-desversammlung bedürfe; 3) daß alle seit dem 14. März von der provisorischen Ne-uerung erlassenen Gesetze nur mit Zustimmung der Landesversammlung verändertvder aufgehoben werden können; 4) daß ohne die Zustimmung der Landesversamm-"ng kein neues Gesetz erlassen und keine Steuer neu auferlegt werden könne;

daß alle bestehenden Steuern und Abgaben sowie andere Staatseinkünfte von der-^ch die Landesversammlung anerkannten Landesregierung forterhoben werden sollen,dieser Antrag ward ohne Motivirung sofort einstimmig von allen 101 Mitgliedern^genommen. Jetzt war wenigstens Eine große Thatsache dem Waffenstillstände^tgegengesetzt. Es fehlte die zweite, die Annahme des Staatsgrundgesehes. Dieersammlung begann ohne Verzug die Berathung. Die höchste Eile that noth; einelhung folgte der andern. Im Fluge ward das Staatsgrundgesetz durchgearbeitetand im Wesentlichen angenommen. Diese Eile wird es erklären, daß namentlich^ Wahlrecht in so verkehrter Weise bestimmt wurde. Die Regierung hatte einen^ahlcensus, der sehr niedrig war, angenommen. Die Linke verwarf ihn; das all-^Nieine Wahlrecht ward von der Rechten verworfen. So mußte man ein Amen-jdnient von Vr. Lorenzen annehmen, nach welchem das ganze Wahlsystem ein inBeziehung verwirrtes, nach Classen getheiltes, zum Theil auf dem allgemeinenu ^mecht, zum Theil auf dem Besitze beruhendes wurde, das unter keinen andern^ständen angenommen worden sein würde. Es gab außerdem noch einige anderediea^b, die zu kurzen aber heftigen Debatten Veranlassung gaben. Namentlich warH der Art. 60 und 51 des Entwurfs. In der letzten Sitzung vom 6. Sept.,H HlS gegen 1 Uhr, hatte man noch den Art. 49 angenommen, nach welchem der^Avg Orden nur an Militairpersonen, Adel, persönliche Titel aber überhaupt nichtz ^ilen kann. Der Art. 50 kam am 7. zur Berathung: „Der Herzog kann ohne"rnung der Landesversammlung nicht Oberhaupt eines andern Staates wer-den begründete agnatische Rechte sind vorbehalten" u. s. w. Es war na-

^ der letztere Passus, der zum Streit Anlaß gab. Die Linke wollte die An-^ dänischen Thron nicht im Lande heimisch machen. Ein Amendement^eck?bstellt worden, nach welchem dieser Passus ausfiel. Der Hauptredner derbn war der Graf Reventlow-Jersbek. Er erklärte geradezu, daß dieses Amen-

Äle. ^t nitk^ ^»indikus von

nicht weniger enthalte als eine Absetzung des Herzogs. Der Syndikus vonPrehn, früher in der schlcswig-holsteinischen Kanzlei, ein tüchtiger Mann,

»ey»^, vreyii, sruyer m oer icyleewig-yolstelm^eyen «anzler, ein rueynger neann,es ^Iöesinnt, aber schroff und vielleicht mehr als er selbst wußte Bureaukrat, sprach^eyj aus mit seiner gewöhnlichen Rücksichtlosigkeit, daß er glaube, wie es nurdie in diesem Augenblicke die Aufhebung der Personalunion wirklichEr Dagegen trat Claussen in einer seiner nackten und scharfen Reden auf.

Di, ium ersten mal in dieser Landerversammlung, daß Friedrich VII. durch Ver-art. V. 22