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Fünfter Band.
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340 Schleswig' Holstein seit seiner Erhebung im Jahre 1848.

druck auf die LandeSversammlung äußern konnte; in Schleswig war man um vieleMeilen entfernter von Deutschland. Die Linke erklärte sich daher, wenn auch ver-gebens, gegen diesen Beschluß, der in mehrfacher Beziehung nicht heilsam gewirkthat. Indessen erschien die Landesversammlung am 12. Oct. in Schleswig, und be-gann hier ihre Sitzungen auf dem Schloß Gottorf.

Unterdessen war am 30. Sept. der Reichs-Waffenstillstandscommissar in derPerson des Herrn Stedmann in Rendsburg angelangt. Er hatte eine schwierige,in keinem Falle eine dankbare Aufgabe. Zuerst mußte er versuchen, eine neue ge-meinsame Regierung zu bilden, und zu dem Ende die Grenzen zwischen den deutschen

und dänischen Foderungen einigermaßen ziehen. Darüber ward im Geheimen vielhin und her verhandelt; man konnte nicht recht zu einem Beschlusse kommen. End-lich war man einig, und jetzt ging Stedmann nach Schleswig, um die Einsetzung

dieser Regierung zu betreiben. ..Die Landesversammlung hatte, wie oben erwähnt,

sich das Recht vorbehalten, die Änderung der Regierung nur mit ihrer Zustimmungzulassen zu wollen. Am 18. Oct. ward nun der Befehl der Centralgewalt der Lan-desversammlung mitgetheilt, nach welchem die provisorische Regierung ihre Gewaltniederzulegen und an die neue Regierung abzutreten habe. Die Landesversammlungsetzte darüber einen Ausschuß nieder. Stedmann selbst richtete darauf ein Schreibenan die Landesversammlung, worin er, in Erwägung, daß die gesetzgebende Gewaltwährend des Waffenstillstands ruhe, die Erwartung aussprach, daß die Versammlungsich trennen werde. Die Landesversammlung im Gefühl, daß ihre Auflösung nahe,nahm noch rasch ein Gesetz über Einsetzung und Verantwortlichkeit der Minister an-Am 20. Oct. ward dann Bericht abgestattet über den Brief und Antrag Sted-mann's. Die Majorität erklärte sich mit dem Eintreten der neuen Regierung ein-verstanden, und gab zugleich die Vertagung der Versammlung zu. Die Minorität,deren Berichterstatter Th. Olshausen war, beantragte im Wesentlichen, daß die LaMdesversammlung ihre Zustimmung zur Einsetzung der Regierung geben solle, untt*der Bedingung, daß dieselbe erkläre, die herzogliche Gewalt nach dem Staatsgrundgesetze ausüben zu wollen. Die Debatte, die sich daran knüpfte, war ernst/geschlossen, ruhig; aber sie endete mit der völligen Niederlage der Linken. Diejorität von 80 gegen 19 lehnte den Minoritätsantrag ab; der Majoritätsantrag würdmit demselben Stimmenvcrhältniß angenommen, und die Vertagung der Landesve^sammlung gleichfalls mit 76 gegen 23 Stimmen beschlossen. Nunmehr traten d*Mitglieder der provisorischen Regierung ab; die neue gemeinsame Regierung, bestehe^aus den Herren Th. Reventlow-Jersbek, Boysen, Baron Heintze, Graf Moltke ll"Preußer, ward installirt. Die erstere nahm Abschied vom Lande in einer angenEnen Proklamation; die zweite ließ sich nieder in Gottorf. Die Landesversamnilu^ging auseinander, und der erste Äct des schleswig-holsteinischen Kriegs war zu 'Gewöhnlich ist eS schwer, den Inhalt einer so langen, vielbewegten undkeineswegs festabgeschlossenen Zeit mit einem kurzen Satze zu umfassen. Diesmal ^dies nicht schwer. Die Herzogthümer Schleswig-Holstein waren im Vertrauen §Deutschland aufgestanden: sie hatten erfahren, daß von Deutschland die Erledig"^ihrer Sache im deutschen Sinne nicht zu hoffen sei. Dennoch waren sie Dauertkeineswegs näher gekommen; im Gegentheil waren die Gemüther erbitterter als ^Was blieb übrig? Sie mußten sich jetzt unter Preußens Obhut für den Kauauf eigene Hand vorbereiten. Und dieser Kampf nun ist der Inhalt deS solg^zweiten Abschnitts dieser noch immer nicht beendeten Geschichte.