374 Staat und Stadt Frankfurt.
ganz 3300 Einheimische).*) Unter der Regierung Karl's von Dalberg, als Groß-Herzogs von Frankfurt, hatten sie mit einer Ablösungssumme von nicht weniger als440000 Gulden ihre Gleichstellung mit den christlichen Bürgern erkaufen müssen.Auf dem Wiener Congresse, wo bekanntlich der Schluß des 16. Artikels der Deut-schen Bundesacte die Fassung gehabt hatte: „Den Bekennern dieses (des jüdischen)Glaubens werden bis dahin (daß ein allgemeines Gesetz über ihre bürgerlichen Ver-hältnisse erlassen werde) die denselben in den einzelnen Bundesstaaten bereits einge*räumten Rechte erhalten", war in den letzten Tagen das „in" in „von" verwandeltworden, was auf die Freiheit der frankfurter Juden ungefähr denselben Einfluß hatte,wie das bekannte ju8qu' a 1a wer statt ju8que 6an8 la wer auf die Freiheit derRheinschiffahrt. Es war über die Juden etwa wie über ein streitiges Krautfeldverhandelt, und endlich dem Senate der Schuh ihrer Rechte nicht als wohlbegrün-det, sondern als „wohlerworben" empfohlen oder besohlen worden, je nachdem manes deuten mochte. Eine Commission, welche man niedergesetzt, um über die in deralten Verfassung vorzunehmenden Änderungen Bericht zu erstatten (die sogenannteOrganisationscommission), hatte ihre Gleichstellung in privatbürgerlicher Beziehungals vertragsmäßig befürwortet; aber diese Ansicht wurde vom Senate verworfenDer Art. 7 der ConstitutionSergänzungsacte lief nach einem langen PräambulurUüber Begriff, Befugniß, Pflicht und Recht darauf hinaus: Eine aus der Mitte derstädtischen Behörden gewählte Commission solle ein dem Zeitgeist und der Billigt(absichtlich war jede Beziehung auf das ewige sowol als auf das geschriebene Rechtvermieden) entsprechendes Regulativ ihrer bürgerlichen Rechte entwerfen und der"Gesetzgebenden Körper zur „Deliderarion und Sanctionirung" vorlegen. Die Jude^wandten sich protestirend an den Bundestag, durch dessen Dazwischenkunft endlichim Jahre 1824 ein Gesetz zustandekam, nach welchem ihnen die meisten privat'bürgerlichen Rechte zuerkannt, aber den jüdischen Handwerkern eine, glücklicherweisenie zur Ausführung gebrachte Beschränkung in Rücksicht auf die Religion der Ge'sellen auferlegt, und, wie es Börne treffend ausdrückte, den Juden das Heirath^verboten ward. Nur 14 Paare (12 ganz einheimische, 2 halb fremde) sollten alujährlich eine Ausnahme machen. Diese Pharaonische Bestimmung wurde erst VJahre später (1834) von dem Gesetzgebenden Körper in Beziehung auf ganz einh^mische Paare aufgehoben. Nach weitern 13 Jahren (31. Oct. 1847) wurdeSenate zugegeben, auch bei halbfremden Paaren, gegen Geldsummen, über die 3^zahl hinausgehen zu dürfen, diese „Vergünstigung" aber auf die nächsten 10 Jah^beschränkt. Um den Juden den Bürgernamen weder zu nehmen noch zu lassetsollten sie „israelitische Bürger" heißen. So war eine zweite Classe von Dänin^rungsfaltern geschaffen, denen gerade soviel Licht gewährt ward, als nöthig ist,die Flügel daran zu verbrennen.
Am traurigsten war das Schicksal der Beisassen (2000—2100 Personen), we^gewissermaßen als die PariaS der Freistadt betrachtet werden konnten. Eben 1^,böse Sieben der Constitutionsergänzungsacte bestätigte ihre sogenannten „Nech^^vermöge deren sie mit ihren Familien in der Stadt wohnen, Ausläufer, Kutsch^/Bediente, Handwerksgesellen werden, und die Schuhe der freien Bürger flicken du ^ten. Zugleich wurde dem Senate auferlegt: „solchen Personen, welche nicht aus
*) Diese Angabe (genau 3237) beruht auf amtlichen Nachweisen, welche von demschen Comite im Jahre 1848 benutzt und veröffentlicht wurden. Mit den jüdischensionisten und ihren Kindern, sowie den fremden jüdischen Dienstboten, belief sich in ebenJahre die Gesammtzahl der in Frankfurt wohnenden verbürgerten und nicht verbürgZsraeliten mit ihren Kindern und Angehörigen nicht ganz auf 5000. Man sieh* l-hunswie übertrieben die Angaben in den meisten geographischen Handbüchern in dieser Dez 7.^sind. Wundern mag man sich freilich darüber nicht. Gab doch im Jahreauf keinen Fall mehr als jetzt waren, der Magistrat selbst in einer an den Reichseingereichten EremptionSschrift die Zahl der Juden auf ungefähr 15000, und 12 Zayr(1785) Moritz („Staatsverfassung der Reichsstadt Frankfurt", Bd. 1, S. 200) a l12000 an!