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Fünfter Band.
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413
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Staat und Stadt Frankfurt.

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kreff dieser Abstimmung erlassen, und das Ergebniß derselben verkünden. Daß dieseshöfliche: wird, statt des plumpen: muß oder soll, ein Recht der Ablehnung be-enge, konnte vernünftigerweise nicht herausgelesen werden. Ein anderer Scheingrund^urde von dem Patriotischen Verein berührt, aber nicht vertreten. Die von dem Se-nate auf verfassungmäßigem Wege veröffentlichte Abstimmung der Bürgerschaft für dieVeränderung der alten Constitutionsergänzungsacte hatte weit mehr als die gesetzmäßigenöwei Drittheile der zahlreich Abstimmenden in jeder Abtheilung für sich gehabt. Aber^ar nicht dieses zwei Drittel so zu nehmen, daß auch Die hatten hinzugefügt werdenPüffen, die damals nicht mitstimrnten? Mehr als ein Jahr nach der gesetzmäßigenAnkündigung mußte ein solcher Protest, der ohnehin auf einer ganz unzulässigenVoraussetzung ruhte, unstatthaft erscheinen, umsomehr da bei Annahme der Consti-^tionsergänzungsacte selbst die Mehrzahl nur nach den Abstimmenden berechnet wor-oen war. Die Abstimmenden wurden auch in beiden Fällen im voraus benachrichtigt,o§ß sie sich ihrer Stimme begeben, wenn sie nicht abstimmten. Nicht haltbarer er-sich ein weiterer Grund, der mit mehr Bestimmtheit angeführt ward: die Con-stituante, hieß es, tage nun bereits seit einem Jahre, und es wäre nach der noch^stehenden Verfassung nunmehr der Gesetzgebende Körper einzuberufen. Art. 14o?s erwähnten Gesetzes vom Oktober 1848 besagte indessen ausdrücklich: Zu neuenZahlen für diese Staatsbehörde wird nicht geschritten.

.. Hinter diesem Streite barg man jedoch ganz Anderes. Am 20. Dec. warie interimistische Bundescentralcommission eingesetzt, und ihr die Rechte der alten^gern Bundesversammlung zeitweilig übertragen worden. Niemand, der die Lageoer Dinge unbefangen betrachtete, durfte zweifeln, daß sie, zumal da sie sich mehroder weniger auf den Art. 46 der Wiener Congreßacte beziehen konnte, die Ein-suhrung der Verfassung der Constituante nimmermehr zugeben, und, wenn dietaatsangehörigen, was bei öffentlicher Abstimmung immerhin möglich, sie anneh-^kn sollten, ein Jnhibitorium dagegen erlassen würde. Geschah dies doch gegenMecklenburg-Schwerin, dessen Verfassung, zwischen dem Fürsten und den StändenEreinbart, in gemäßigt-liberalem Sinne entworfen war, gegen einen Staat, der^ Dreikönigsbunde einen Rückhalt hatte, und auf welchem kein Art. 46 lastete!h " ein Zustandekommen der neuen Verfassung war also am Ende des Jahres 1849I^chaus nicht mehr zu denken. Die Frage war nur: sollte der Senat den gesetz-Hen aber für einen so kleinen Staat gefährlichen Weg einschlagen, darüber abstim-^ und sie eventuell von oben herab verbieten zu lassen; oder sollte er, um diest?.^ischung gefährlicher Beschützer abzuhalten, lieber das Gehässige eines Staats-b^chs aufsichnehmen? Der erste Weg war offenbar der gerade. Man gab dann keinBeispiel in gesetzlicher Beziehung, erzeugte aber in staatsrechtlicher Hinsicht einenwichen Vorgang. Auf dem andern Wege durchhicb man den gordischen Kno-^ der gelöst werden sollte, doch nur um ihn vor dem Alexanderschwerte zu be-eren. Man nahm eine große Verantwortlichkeit auf sich, wandte dagegen einevon seinen Mitbürgern ab.

lich ^ar aber der Senat, wie wir allen Grund haben anzunehmen, in die gefähr-dieß Nothwendigkeit versetzt, für eine Übergangsperiode zu octroyiren, so mußte erbwl sejmn Mitbürgern offen darlegen, und es in so vernünftiger, den IdeenJr^euzeit, wenn auch nicht den bestehenden Gesetzen gemäßer Weise thun, daß der^ s die Form hinwegsehen ließ. Er konnte dazu den Minoritätsentwurf,

EliUk ^ Wahlgesetz und manche andere zweckmäßige Bestimmung in demselben,Weitere blieb dem Wirken einer neuen, nach jenem Gesetze ge-Legislatur in Gemeinschaft mit ihm selbst, als der höchsten Negierungs-f. verlassen. Er zog es aber vor, den juristischen Boden zu betreten, derstelle '^"En Füßen wankte, statt sich kühn und frei auf den staatsmännischcn zuletzten Tage des Jahres 1849 beschloß der Senat, die Verfassung deriv- ^uante sammt der Versammlung, die denselben ins Leben gerufen hatte, klang-Izuheben. Er rechtfertigte dies in einer Ansprache an die Bürgerschaft am