Riederland und seine Colonien.
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tener freilich in prosaischen Abhandlungen, keinem Fremdworts mehr. In den Pro-^nzial- und Generalstaaten, vor den Gerichtsbänken und meistens auch auf den Lehr-"ühlen wird jetzt ausschließlich niederdeutsch gesprochen.
Die Republik der niederländischen Generalstaaten erreichte ihren Höhe- undWendepunkt schon 100 Jahre vor Errichtung des niederländischen Königreichs, im'Oarrieretractat vom 16. Nov. 1715. Zur Erringung desselben hatte sie sich, beioer thätigsten Theilnahme am Spanischen Erbfolgekriege auf dem Felde der Schlach-tn wie der Diplomatie (durch den Prinzen Wilhelm und Heinsius), eine Schulden-last von 350 Millionen Gulden aufgebürdet — der eigentliche verhängnißvolle An-^ng der ungeheuern Schuld, welche gegenwärtig den Staat niederdrückt und in derfortwährenden Gefahr eines öffentlichen Bankrotts schweben läßt. In jenem Bar-leretractate sah indessen die Republik — damals die weitern Folgen desselben sowenige überschauend, wie England später die Folgen der von den Revolutionskriegenhw Übermächten Schuldenlast — die Sicherheit ihrer Existenz. Freilich erhielt sieUrch denselben das ausschließliche Besatzungsrecht in Namen (Namur), Doornik, Me-Warneton, Apern und der Beste Knocke, sowie das gemeinschaftliche in Rure-Monde; allein diese Vortheile erwiesen sich trügerisch, bereiteten dem Schatze nur großeusgaben und verschlechterten den Finanzstand deS Landes. Dazu kam in weitererdie Entartung der alten volkstümlichen Wehrverfassung Hollands: statt der^chutterei, der städtischen und Gilden-Schützen, welche so ausdauernd wie tapfer dieNabhängigkeit des Landes erfochten, ward allmälig ein ebenso zahlreiches als kost-pieliges geworbenes Söldnerheer eingeführt, das die Hilfsquellen des Landes ausschöpfte,as Militairwesen in Verachtung brachte, und die republikanischen Sitten und Tu-enden abschwächte. Indessen traten diese Folgen erst allmälig in Verbindung mit^dern nachteilig wirkenden Umständen klar zutage.
H Seit Gründung der Republik zieht sich durch die ganze Geschichte derselben ein.oel, das, oft unterdrückt, doch nie gründliche Heilung fand: das Oranische Haus-dresse. Die Entstehung der Unabhängigkeit brachte es mit sich, und die Lage^gen den Continent, die Stellung namentlich zu Frankreich und Spanien, machten^ dauernd. Fortwährende Versuche, sich davon zu befreien, fanden statt, und ebensoRückkehr zu diesem Interesse wie zum einzigen Rettungsmittel. Dieses Der-b» war keineswegs ein zufälliges, sondern ein in der Vereinzelung Niederlandss^ndetes; und die Ablösung vom deutschen Körper erwies sich hier als eine Blut-um deren willen eS stets heimgesucht wurde. Wolle man uns^ zur Widerle-"icht auf England verweisen: die insularische Stellung der Engländer warinnern Entwickelung günstiger. Bei allen Streitigkeiten zwischen Krone und^wn, bei den heftigsten Erschütterungen im Innern konnte England vermöge seinerdie es nie wie Holland in plötzliche äußerste Gefahr von außen brachte, die eSh Unterhalt keiner mit der Größe des Landes unverha'ltnißmäßigen stehenden Heeres-srrck^ Zwang, die es nicht nöthigte, zu Zeiten in dem Mittel der Dictatur Hülse zuhA" — sich zur Einheit der Krön- und Volksanliegen und zu einer Verfassung--h ^en Entwickelung durchbilden, wobei Regierung, Staat und Volk gleichermaßenZh^acht und Bedeutung zunahmen. Die Republik der Generalstaaten kam diesemdaß ^de nahe, erreichte ihn aber nicht ganz wegen ihrer Lage und Schwäche, welchetejx^Ernmende Princip nie schlummern und das geschiedene Interesse der beiden Par-d?* oranischen und patriotischen, nie zur aufrichtigen Versöhnung sich durch-Die Republik vermochte den Keim dieses innern Widerspruchs trotz- "strengungen nicht auszustoßen, weil sie bei aller Machtentwickelung zur See^.Handel sich doch an ihren Landgrenzen schwach und unsicher fühlte.
^erkennen nicht, was das Haus Oranien in einer glänzenden Reihe großer*ein s ^ die Behauptung der Staatenrepublik gethan hat: vielleicht darf sich sonst^lejl^Erendes Haus einer gleichen Bedeutung für Volk und Staat rühmen. AlleinD- ^ hat sein Sondmnteresse die Republik gleichsam entgeistet, ihrer politischenGegenwart. V. 27