Niederland und seine Colonien.
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ausbessern zu dürfen, dessen Verfall in 24 Stunden ebenso viele Geviertmeilen zuÜberschwemmen drohte. Wenn, um mitunter einige Bäume fallen zu dürfen, eineZustimmung des Ministers des Innern zu Paris oder ein Decret des allgemeinen^erwaltungsraths nöthig war, so konnten bei solcher Zögerung die Unglücksfälle kein^nde nehmen. *) Zum Glück war die Vaterlandsliebe vieler reichen holländischenKamillen doch größer als die Lockung, sich in andern Gebieten des Kaiserreichs an-zusiedeln, wo ihren Mitteln eine gewinnreiche Verwendung offenstand. Dadurch wür-ben dem Lande große Capitalien, ein Sporn und Rettungsmittel für günstigere Zeiten,Ehalten. Nach wiedererlangter Unabhängigkeit begann mit Hülfe dieser aufgespartenKapitalien sofort neues Leben in Handel und Schiffahrt zu schwellen. Millionen wur-En auf Instandsetzung der Deiche, überhaupt auf den Waterstat verwendet, andere^uf Schiffahrt und Marine, andere auf Straßen und Kanäle. Damals bethätigteUch in Holland vollständig das Wort Platen's über die Fugger in Augsburg: „Reich-tümer sind als Gemeingut anzusehen, wofern sie der Gute besitzt." Von den Maß-^geln zur Herstellung des öffentlichen Credits war die Wiederanerkennung der altenschuld, die Aushebung also des frühern Staatsbankrotts, die folgenschwerste. EineMaßregel, die vom Standpunkte weder der politischen Klugheit noch der strengenWilligkeit gerechtfertigt erscheint, da die yon Einzelnen früher erlittenen Verluste mei-Amheils schon verschmerzt, und die neuen Vortheile nicht immer diesen, sondernSerien zugutekamen, in deren Hände die Effecten zum Theil als werthlos gelangtA^en. Hohe Personen von vorwiegendem Einfluß auf die Gesetzgebung hat der^orwurs getroffen, diese Maßregel zu eigenem Nutzen begünstigt und geleitet zudaben. Da die alte belgische Schuld gleichfalls neu anerkannt und mit der hollän-Äschen vereinigt wurde, so ward dem Staate eine ungeheure Last aufgebürdet, diea c» ^rt und fort vergrößert und das Land an den Abgrund eines neuen Bankrotts^suhrt hat.
England wollte, wie gewöhnlich, die im Namen des Hauses Oranien in Besitz ge°^Nimenen holländischen Colonien ungern zurückgeben. Es schlug daher dem HauseManien mit feiner Berechnung Belgien zur Entschädigung für die Colonien vor,Eren Besitz ihm damals am wichtigsten dünkte, und wußte den Gedanken, ein Ver-räter Königreich der Niederlande zwischen Frankreich und Deutschland zu errichten,chbn Mächten genehm zu machen. Der Scheingründe für die Errichtung einer sol-unnatürlichen Mittelmacht, die dem zersplitterten Deutschland gegen das einheil-st Frankreich als Vorhut dienen sollte, gab es viele, und kein fürstliches Geschlechtwürdiger und geeigneter an die Spitze derselben gestellt zu werden, als das^^len-Naffau. Dennoch lag in dieser conservativen Combination eine radicale Mis-s^ng historischer Verhältnisse und Entwickelungen, die, wie so häufig geschieht, denhxf n Umsturz veranlaßte. Leichter ordnen sich kleine Glieder einem großen Staats-unter, als zwei große Hälften, deren Verschiedenheit in ZOOjähriger Tren-nt .nach Religion, Nährzweigen, Interessen und Sitten ausgebildet worden, sichÜbergang zu einem Ganzen unter einer Centralverwaltung fügen. Die Wohl-beruhte dort wesentlich auf Schiffahrt und Handel, hier aus Industrie undke^bau. Belgiens unter dem zweideutigen Schutze des Continentalsystems neuaus-ender Gewerbfleiß foderte gegen die britische Überlegenheit ein hohes Schutzzoll-deffE * wahrend Holland für seinen Handel nur Heil im Freihandelssystem erblickte,Vortheile ihm der Verband mit dem kleinen Belgien, wie das z. B. in einemzie^^be mit ganz Deutschland wol der Fall wäre, nicht ersetzen konnte. Die Re-kurze Zeit schwankend und obwol die eigentliche Staatsverwaltung holländischentschied sich doch für das belgische Handelssystem, womit im Einklänge sie
- war daß Napoleonische Verwaltungßwesen mit Hülfe deß Bureausystemß nocho.er Geschäftsgang wäre bei Organisation der Behörden nach dem Collegialsystemrwrckelter geworden!
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