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Fünfter Band.
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Niederland und seine Colonien.

keit, Auflösbarkeit der Kammern, directe Wahlen und die Verwaltung der Coloniennach regelmäßigen Gesetzen.

Die Ablösung BelgienS machte eine Umgestaltung sowol der Verfassung al- desinnern Staatshaushalts für die Bedürfnisse Nordniederlands nothwendig. In diesesSinne sprachen sich auch im Beginn des Jahreö 1831, auf eine Erklärung deSnisteriums, beide Kammern der Generalstaaten aus. Die Regierung erfüllte jedochihre Zusagen nicht. Die verschwenderische Finanzwirthschaft glich einem Siebe; unddie Kammern waren jahrelang, zum Theil im Unmuth über die äußern Verhältnisse,schwach genug, den Mantel der Liebe über die Unregelmäßigkeiten der Regierung i"breiten. Unter solchen Umständen erwuchs langsam die allgemeine Überzeugung vonder Nothwendigkeit einer gründlichen Staatsresorm. Hierzu trug der systematisch*Widerstand des Königs, der noch immer dem Hirngespinst der WiedervereinigungBelgiens nachhing, gegen die Erfüllung des rechtmäßigen Wunsches des Landewesentlich bei. Selbst die günstige Gelegenheit, als der Vertrag vom 19. Apr.die Trennung Belgiens definitiv geregelt hatte, ließ man für die Revision deS Grun^gesehes ungenutzt vorübergehen; dagegen verlangte die Regierung eine neue Anleih*'Jetzt aber wurden die Niederländer endlich ungeduldig. Die zweite Kammer sah u*?moralisch genöthigt, das Staatsbudget für 1840 zu verwerfen, und nun entsch'^sich die Regierung, Vorschläge behufs einer Revision des Grundgesetzes zu mach*"'Aber welche (fünf und später sieben) nichtsbedeutende Vorschläge! Man beschränk*sich auf das unumgänglich Nothwendige. Man änderte nichts Wesentliches an d*Grundsätzen der bisherigen ständischen Verfassung. Mit Ausnahme der Anerkenn^der ministeriellen Verantwortlichkeit und einer zweijährigen Budgetvorlage, sche^man den billigsten Wünschen der öffentlichen Meinung keine Rücksicht; man v*mehrte nur die allgemeine Mißstimmung. Da legte der greise Fürst, der 27 3^lang das Haupt des StaatS gewesen, aus Abneigung vor der Befolgung aride*Grundsätze die Zügel der Regierung nieder, und erklärte feierlich: die Leitung ^Reichs heische zu dessen Wohl eine feste, männliche, jugendliche Hand, nicht sch)^kend ob der Jahre und früherer Erinnerungen. Jetzt erwartete man durchgreife"^Vorlagen seitens der neuen Regierung. Als aber auch diese Hoffnung täuschte,ward der Ruf nach VerfassungSrcform stärker und stärker. Selbst die zweite >,

mer ließ keine Gelegenheit mehr vorübergehen, ohne die Worte hören zu lassen: §

sion des Grundgesetzes nach einem umfassenden Maßstabe! In den Jahren ^1843—45 nahm die Regelung der Finanzen da- öffentliche Interesse vorwiegend^Anspruck. Viele hatten sich jedoch zu dem großen Opfer der freiwilligennur unter der ausdrücklichen Bedingung verstanden, daß hinterher sogleich zur g*^lichen Staatsreform geschritten werde. Auch bei der Budgetberathung bildete ! .die „UorrieninZ" des Grundgesetzes die Hauptfrage. Nur war man noch unelob sie sofort oder erst später vorzunehmen sei, und die Minister bekämpften dieAnsicht als zu „ungeduldig". Indessen lieferte jeder neue Landtag denBew?lS, daß das Staatsgrundgesetz voll Gebrechen wäre, und Regierung wie .s,mern sahen sich häufig genöthigt, gegen ihre Überzeugung zu handeln, um den * ^mäßigen Laus der Dinge nicht zu unterbrechen. Selbst für die Regierung hat^M-die Nachtheile und Gefahren „unauflöslicher Kammern" zur Evidenz Herau-S* ,Seit 1844 war in. Niederland die Aufgabe, auS einem heillosen Zustande daund ohne heftige Erschütterungen herauszukommen, die allgemeine Landesfrage S*den, die in den Generalstaten, im Staatsrath, in der Presse, in immer * 'aufeinander folgenden Flugschriften je langer desto lebhafter debattirt wurde. ^delte sich um zwei Hauptverbesserungen der Staatseinrichtungen, beide gleichwendig und untrennbar: um Begründung einer wahrhaft konstitutionellen ,§jtform, und um eine durchgreifende Vereinfachung der Verwaltung. Ein LMdrei Millionen Einwohnern durfte im Frieden keinen Haushalt führen, der uMillionen jährlich heischte, und sich in dem hohen Betrage von 14die unsicher« Einkünfte auS den überseeischen Besitzungen stützte; ohne Versal!