Niederland und seine Colonien.
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Stufe. Zwar liegt es in seinem Interesse, in Europa gleichfalls dem Freihandel zuhuldigen. Es darf sich durch die belgischen und hansischen Häfen den Rang nichtablaufen lassen, es muß wünschen, für seine kostbaren Colonialproducte alle Märkteoffen zu finden und dieselben nirgend vor den Produkten anderer tropischen Länderzurückgesetzt zu sehen. Allein in Bezug auf seine Colonien selbst befolgt es die ent-gegengesetzte Politik, die ausschließendste, die je gesehen worden ist. Hier liegt nunfreilich auch der Freihandel nicht in seinem Vortheil, sodaß es mit Besorgniß aufden merkwürdigen Umschwung der britischen Colonialpolitik blickt, zu der es von Eng-land, natürlich Zm britischen Interesse, ebenfalls mehr und mehr gedrängt wird. DerErund hiervon erhellt klar aus einigen Ziffern. Von 1836—48 belies sich die Ein-fuhr in Java unter holländischer Flagge auf 125,907785 Gulden, unter englischer,^otz der Aollerschwerungen, aus 51,830281 Gulden: also ein Verhältniß wie 5:2.Die AuSfuhr dagegen, in der Hauptsache durch die Handelsmaatschappij monopo-usirt, betrug in demselben Zeitraum unter niederländischer Flagge 639,907076 Gut-den, unter britischer nur 37,441452 Gulden: ein Verhältniß wie 16:1. Die Han-delsgesellschaft darf sich nur holländischer Schiffe bei ihren Sendungen bedienen, wes-halb die holländische Handelsflotte von 1252 Schiffen mit 82939 Lasten im Jahre1831 auf 2146 Schiffe mit 205240 Lasten im Jahre 1848 gestiegen war, alsodinnen 17 Jahren um nahe 150 °/„. Muß Holland auf sein Monopol verzichten,^ozu Großbritannien unaufhaltsam drängt, so darf es mit Recht befürchten, daß sichdiese Verhältnisse wieder schnell zu britischen Gunsten umgestalten. Was es sonst"wa beim Ausgeben des Monopols gewinnen könnte, bringt es nicht in Anschlag;denn der vorsichtige Holländer vertauscht ungern das Gewisse, das hier, wie mangesehen, eine hohe Bedeutung hat, mit dem ungewissen Vortheil.
Das soeben Entwickelte enthält auch den Commentar zu der langen Denkschriftdom Anfang December 1849, mit welcher der niederländische Finanzminister van Bossedrei die Regelung der Schiffahrts - und Handelsverhältniffe bezweckende Gesetzent-würfe einleitete und erläuterte. Mit vollen Backen ward in die Posaune des Frei-handels geblasen und den neuesten britischen Maßregeln die lauteste Huldigung dar»^bracht; doch in Wirklichkeit beantragten diese Gesetzentwürfe zuletzt nur Das, was^vlland speciell Nutzen bringen mußte, und nicht länger von ihm umgangen werdenz°"nte, während das Colonialmonopol in allem Wesentlichen unberührt blieb. VanAaste suchte mit großer Geschicklichkeit den Schein der Freisinnigkeit niederländischerHandelspolitik zu retten, und unter diesem Scheine das ausgedehnteste Monopol zu^decken. Es ist ihm dies freilich auch in Deutschland, besonders bei den Anhän-des unbedingten Freihandelsdogma, zum Theil gelungen, nicht aber bei den Eng-^die sich durch klingende Phrasen nicht abspeisen lassen, und durch solche hin-^ch klar und nüchtern auf den Grund der Sache sehen. *)
Die drei erwähnten Gesetzentwürfe betreffen die Durchfuhr- und Schiffahrts-^aben, die Naturalisirung im Ausland gebauter Schiffe, und den Colonialhandel.di Beschränkungen", sagt die Denkschrift, „denen die bestehenden Gesetze bei unsi-^Treiheit der Schiffahrt unterwerfen, sind zweierlei: sie stellen sich dar in Nück-entweder auf die Staatskasse oder auf die Nationalindustrie — sie sind von fis->,->'Her oder protectionistischer Beschaffenheit. In der ersten Beziehung kommen vor-iy^ch die Schiffahrtsabgaben auf dem Rhein und die Wasserzölle auf der Asselden Zackst." Diese Abgaben, obwol nur mäßig, abzuschaffen, und alle Lasten aufber y Hündischen Flüssen, diesen alten Lebensadern des Handels, aufzuheben, sei wegengi, Ausdehnung der Eisenbahnen in Nachbarländern und der hauptsächlich in Bel-^ugewendeten Bestimmungen, um den Durchfuhrhandel ansichzuziehen, die Pflicht
bei, s d die holländische Regierung weit entfernt ist, systematisch Freihandelöpolitik zu Lrei-wweit dies- dem kolländiscken Interesse dienen knt auck de,