Niederland und seine Colonien.
455
selben vorhanden sind, auf dem Fuße der nationalen behandelt wird, und keinerleiandere Differentialzölle weder zum Nachtheil der Erzeugnisse der niederländischen Co-ionien noch zum Nachtheil der Einfuhr überseeischer Waaren aus niederländischenHäfen enthoben werden als solche, die zur Begünstigung der Erzeugnisse eigener Co-lonien und der directen Einfuhr derselben aufgestellt sind." Frankreich, Spanienkönnen demnach die Erzeugnisse ihrer Colonien und deren directe Einfuhr begünstigen.Wenn es aber Deutschland und Belgien einfallen sollte, die Colonialerzeugnisse dersreien Staaten vor den javaischen, und deren directe Einfuhr vor der mittelbarenüber niederländische Hafen durch Differentialzölle zu begünstigen, dann droht Holland,Ungeachtet es fortfährt, seinen Colonialhandel zu monopolisiren, auch noch mit andern^iestrictionen. Dem Könige wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, „hinsichtlich derschiffe derjenigen Nation, welche die niederländischen Schiffe oder die von solchenein- oder ausgeführten Güter höhern Zöllen oder Belastungen irgendeiner Art unter-wirft als die nationalen Schiffe, oder gar die Ein- oder Ausfuhr niederländischenschiffen verbietet, wo sie den nationalen freisteht, Retorsionsmaßregeln im Interesseber niederländischen Schiffahrt zu ergreifen, sei es durch Differentialzölle oder durchWere Schiffsabgaben für solche Nationen, immer unter Wahrung der möglichstenGegenseitigkeit". Auch bei der Abschaffung der Schiffahrtsabgaben auf Rhein undMel wird, was indessen billiger ist, das Recht der Retorsion gegen diejenigen Ufer-staaten vorbehalten, die keine Gegenseitigkeit eintreten lassen.
Die Denkschrift des Finanzministers van Bosse sucht ferner nachzuweisen, daßdie Aufhebung des Verbots, die Nationalisirung im Auslande gebauter Schiffe be-lassend, nicht die befürchteten Nachtheile für den nationalen Schiffbau mitsichführenAerde; daß sie aber im Interesse des Handels und der Entwickelung der nationalenMarine geschehen müsse. Der holländische Schiffbau sei im blühendsten Zustande,"stheder und Schiffbauer meistens in einer Person vereinigt; der sorgfältige, freilichauch kostspielige Bau der Ostindienfahrer gebe den Schiffen zugleich eine Festigkeit^nd Dauerhaftigkeit, welche den höhern Belauf der ursprünglichen Auslagen voll-kommen ersetze. Ferner haben die Nheder ein großes Interesse daran, daß die letzteAusrüstung und Bemannung der Schiffe unter ihrer unmittelbaren Aufsicht stattfinde,während es doch viel Beschwerde verursache, ein nicht ganz ausgebautes Schiff hin-zubringen. Auch sei nicht nur der Bau der Schiffe, sondern auch ihre spätere Re-paratur für die Werfte eine Quelle der Arbeit und des Verdienstes. Diese Reparaturenstiben ohne Zwang den niederländischen Werften; ja sie werden bedeutender und ge-W^nreicher werden, mithin auch wieder den Bau neuer Schiffe fördern in dem Maße,^ die Zahl der unter niederländischer Flagge fahrenden Schiffe, ob nun im Lande?er außerhalb gebaut, zunimmt. Hierin liege auch die höhere Identität der InteressenSchiffahrt und des Schiffbaus unter der Herrschaft weiser Freiheit. Beim Weg-^ der Differentialzölle zu Gunsten der Flagge könne ja der Nheder überhaupt dasf ^bot umgehen, indem er sein in der Fremde gebautes Fahrzeug die Flagge despeniden Staats führen lasse, und schon um den niederländischen Nheder nicht zur^stg unter fremder Flagge fahren zu sehen, dürfe man die Nationalisirung im Aus-gebauter Schiffe nicht sehr erschweren. Daher wird nun auch von dem Mini-für die Überlieferung des niederländischen Bielbriefs eines anderwärts gebauten^biffs nur die geringe Gebühr oder eigentlich die Registrirungsabgabe von 1 ^ deshbrths des Schiffs beantragt. Hiermit hängt jedoch die weitere Maßregel noth-d ^3 zusammen, daß der Rohstoff nicht höher besteuert werde als das Fabrikat,H', b- daß auch der Eingangszoll auf die Bestandtheile und Materialien des Schiffs^ ^"f mindestens 1 °/o des Werths zurückgeführt oder ganz aufgehoben werdentzef'le, wodurch wiederum nicht nur dem niederländischen Schiffbau, sondern auch derammten nationalen Schiffahrt der Mitbewerb mit dem Auslande erleichtert werde,tzef "sind die vier Maßregeln, welche die holländische Regierung in den dreifqh ^entwürfen wirklich beantragt hat: die Abschaffung der Durchfuhr- und Schiff-^vzolle, die Aufhebung der Differentialbegünstigung der nationalen Flagge zu Gun-