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Niederland und seine Colonien.
Doch warum tritt denn, muß man fragen, die fremde Schiffahrt und der fremdeHandel nicht in Java selbst der niederländischen Handelsgesellschaft im Mitbewerb ent-gegen? Daß war und bleibt freilich unmöglich, solange die Regierung das Mono-pol des großem Theils der Colonialproducte sich vorbehält, und den Pflanzern dieihr gutdünkenden niedern Preise auferlegt, wodurch sie sich für die maritimen Opferentschädigt. Die vom Monopol der Concurrenz überlassenen Produkte sind von min-derer Güte, zum Theil sogar Ausschuß, und selbst theuerer als die von der Gesell-schaft nach Niederland ausgeführten Waaren. Dann muß auch das fremde Schiff,welches nicht durch die Gesellschaft befrachtet wird, oft monatelang auf eine volle La-dung warten. Der Vertrag der Handelsgesellschaft aber, welcher am 31. Dec. 1840ablaufen sollte, ist auf 25 Jahre gerade vor der Proclamirung der Schiffahrtsfreiheitmit allen seinen Privilegien erneut worden; für ein neues Vierteljahrhundert hat dem*nach die Regierung der Maatschappij das Monopol der Konsignation der indischenRegierungsproducte, den Truppentransport zwischen den Colonien und dem Mutter-lande, die Bezahlung der Pensionen u. s. w. förmlich garantirt. Diese Garantie,die sich nicht einmal in dem ursprüglichen Statut der Gesellschaft findet, hat sogareinen neuen Art. (60) nöthig gemacht: „Die Gesellschastsdirection ist ermächtigt, inder Eigenschaft als Regierungsagent, sowol im Mutterlande als in Indien, Verträgtabzuschließen, zu dem Zwecke Waaren zu kaufen, zu verkaufen und zu verführen, undalle in den Kreis der Gesellschaftsthätigkeit fallenden Operationen zu unternehmen.^Die so mittelbar auf 25 Jahre von neuem monopolisirte indische Schiffahrt istnun aber die einzige, deren Bewahrung eine reelle Bedeutung für die holländisch*Marine hat, wie die Denkschrift selbst eingesteht. Das Princip des Gesetzes zu GuMsten der nationalen Flagge, sagt die Denkschrift, ist durch eine Reihe von HandeltVerträgen bis zur Wirkungslosigkeit durchlöchert und geschwächt; die Begünstign^muß selbst da, wo der Schutz am dringendsten nöthig wäre, mit den gefährlichst*"Concurrenten getheilt werden, wie mit den preußischen, englischen, nordamerikanisch*^schwedischen, norwegischen, französischen u. s. w. Schiffen; die holländische Flagg*sieht sich in den wichtigsten Zweigen der Schiffahrt, wie mit England, Nußlan^Frankreich und Preußen, jedes Vorzugs beraubt. Und in der That, während dlniederländische Flagge im javaischen Handel fast allein in Betracht kommt, spielt stim holländischen Verkehr mit England, Nordamerika, und selbst mit Frankreich nUeine sehr untergeordnete Rolle. Ihr Antheil beim Eingang betrug:
184«
1845
1848
mit Frankreich .
27 7»
41 7«
40 7°
„ England
22 „
27 „
20 „
„ Nordamerika
5 „
6„
10
ES ist hieraus sogar zu schließen, daß die übertriebenen Vortheile in der monop?sirten ostindischen Fahrt sehr nachtheilig auf die Entfaltung der übrigen holländisch*Handelszweige, zumal mit Amerika, eingewirkt haben. Die Handelsmatschaappll ^nach ihrem eigenen Berichte vom 9. Dec. 1846 in weniger als 20 JahrenSumme von 121 Millionen Gulden Fracht bezahlt, und davon war, in VerS^mit den britischen und hansischen Frachtsätzen, weit über die Hälfte einePrämie der holländischen Rheder. Noch jetzt scheint der holländische Kaufmann ^ ^von Java zu hoffen, und sein Schiff oft lieber 12 Monate des Jahres unbe".auf ostindische Fracht warten zu lassen, als eS sonst auf andern Reisen zu versuchMan scheut jeden fremden Mitbewerb im Colonialhandel, statt daran zu denken,eigenen freien Handel zu erweitern. Selbst mit Brasilien ist der Handel fastNull zurückgeführt; und an der Westküste Amerikas, sowie im Stillen Ocean, ^die niederländische Flagge fast nur noch nach Erzählungen bekannt. Das bew
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*) Der Verkehr der holländischen Marine nach Nordamerika beschränkt sich auf etwa2000 Tonnen jährlich!