Band 
Fünfter Band.
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472 Niederland und seine Colonien.

wol fortdauern könne, ohne die gerechtesten Repressalien deutscherseits hervorzurufen.Denn jener Erklärung zufolge bezweckt sie mit ihren Reformvorschlägen keineswegsdie Begünstigung niederländischer Waaren bei der Einfuhr in die Colonien aufzu*heben, oder auch die der nationalen Flagge gegenwärtig in dem Vertrage mit derHandelsgesellschaft gesicherten Vorrechte abzuschaffen. „Die Gesetzentwürfe betreffenlediglich die Regelung derjenigen Abgaben, denen die Schiffahrt unterworfen ist. InBetreff der Waaren wird der bestehende Tarif keine andere Abänderung erleiden alsinsoweit, daß die mit niederländischen Ursprungszeugnissen versehenen Waaren, welchejetzt in den Colonien nur dann gegen den mäßigsten Zoll zugelassen werden, wennsie unter holländischer Flagge ankommen, in Zukunft dieselbe Begünstigung auch unterfremder Flagge genießen werden." Dies aber ist in der That ein Vortheil der hol'ländischen Industrie, und sonst nichts. Anstatt daß bisher niederländische Waarenunter eigener Flagge einfachen, fremde Waaren unter holländischer Flagge doppelten,und fremde Waaren unter fremder Flagge drei- oder vierfachen Zoll bezahlten, wer'den künftig holländische Waaren unter jeder Flagge einfach, und fremde Waarenunter jeder Flagge doppelt oder vielfach bezahlen. Unserer Nhederei wird allerdingsdie wenig glänzende Aussicht eröffnet, in Zukunft an der Frachtfahrt holländischerWaaren nach Java theilnehmen zu dürfen, nachdem jetzt bereits von den 200—2^0jährlich nach Java abgehenden holländischen Schiffen, denen die Rückfahrt durch dieMaatschappij im voraus gesichert ist, zwei Drittel zur Hälfte oder zum Viertheil be-laden und ein Drittel ganz in Ballast nach Java absegeln. Das Misverhältniß aberzwischen sämmtlichen deutschen Ausfuhren nach Java und den Einfuhren javaisch^-Products in Deutschland von hleibt ganz unberührt.

Es ist demnach an Entwickelung eines selbständigen deutschen Handels mir Jav§gar nicht zu denken, solange das Monopol der Handelsgesellschaft aufrecht bestehtindem dasselbe die Wegräumung der differentiellen Ausfuhrzölle in Java (freM^Flaggen zahlen durchschnittlich doppelt so hohe Zölle und Schiffsabgaben als die "it'derländische) zu einem leeren, werthlosen Zugeständnis; macht. Die Handelsgesellsch^miethet holländische Schiffe, befrachtet sie soweit thunlich nach Indien, ladet als Rück'fracht die Colonialproducte für Gouverncmentsrechnung, versichert dieselben, und be'sorgt deren Verkauf im Mutterlande — Alles gegen hohe Provision. Hierbeisie zugleich Gelegenheit, den Colonialanbau, die Schiffahrt, den Schiffbau und eimSGewerbzweige zu fördern. Aus dem Säckel des Staats zahlte die Gesellschaft fabs^haft hohen Frachtlohn an niederländische Rheder. Dagegen duldet sie keinenbewerb, und wenn Fabrikanten, Kaufleute, Rheder Vortheil aus den Colonien zieh"'wollen, muß es durch ihre Vermittelung geschehen. Sie legte im Jahre 1838gefähr 16,500000 Gulden, 1843 noch 11,200000 Gulden für Frachten aus.darf annehmen, daß sie jährlich im Durchschnitt mindestens drei Millionen weM^ausgegeben haben würde, wenn Gleichheit der Abgaben für alle Flaggen und f^Concurrenz zwischen Java und Niederland bestanden hätte. Diese drei Millionwürden in den öffentlichen Schatz geflossen sein: so sind sie als eine Unterstütz^,anzusehen, welche die niederländische Regierung aus öffentlichen Mitteln zurrung der Nationalschiffahrt leistet. Und während diese ungeheuern Prämien zu O" ,sten der nationalen Flagge fortdauern sollen, spricht die Regierung vom Freiha" jund von der völligen Gleichstellung der fremden Schiffe mit den einheimischen 'dem früher in den holländischen Finanzen herrschenden Chaos mußte die Regletöfters Gefälligkeiten ansprechen, welche die Handelsgesellschaft gern für gutedienste erwies. Letztere lieh Geld und ward durch die Contracte entschädigt. ^Jahre 1844 war der Staat der Gesellschaft über 32 Millionen schuldig, wovondem Ertrage der sogenannten freiwilligen Anleihe 22 bezahlt wurden. Mit dem1849 lief der ursprüngliche 25jäbrige Termin der Handelsmaatschappij ab, undman ihr Privilegium nicht erneuern, so mußten in ungelegener Zeit auch dle ^Millionen zurückgezahlt werden. Wie sehr sich nun die öffentliche Meinung 9^ ,ihre Fortdauer aussprach: die Regierung stand auf ihrer Seite, und die zweite