Band 
Fünfter Band.
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Niederland und seine Colonien.

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wer der Generalstaaten nahm nach langer Debatte die Verlängerung des Privilegien-vertrags zu Gunsten der Maatschappij bis Ende des Jahres 1874, doch nur mit 32gegen 26 Stimmen, an. Bis dahin darf die Gesellschaft den Nest der vierprocenti-gen Schuld nicht zurückfedern, wofür ihr aber die Colonialproducte der Regierunghaften. Sie bildet den ausschließlichen Agenten für Zucker, Kaffee, Indigo und Spe-cereien, welche in Indien dem Gouvernement geliefert werden. Sonstige Artikelkönnen zwar in den Colonien verkauft werden; kommen sie aber an den europäischenMarkt, so muß es durch Zwischenkunft der Gesellschaft geschehen, die ebenfalls nochdie Gouvernementssendungen und Transporte besorgt. Der Staat kann seine Schuld^uch früher ganz oder theilweise ablösen. Sind die 10 Millionen bezahlt, so könnendie Produkte in Indien an den Markt kommen, allein in Europa auch dann nurdurch Zwischenkunft der Gesellschaft, jedoch gegen mäßigere Provisionskosten als jetzt.

Schon oben ward nachgewiesen, daß, solange jenes noch von den alten KammernErneute Monopol besteht, auch die scheinbare gesetzliche Gleichstellung in den Ausfuhr-zöllen nicht viel ändern, am wenigsten unsern Eigenhandel mit Java vergrößern, daß^ielmehr der ganze Nutzen hiervon sich auf einige Aussicht auf Frachtgewinn beschrän-kn wird. Der größte und beste Theil der javaischen Ausfuhr besteht eben aus den>ur Rechnung der Regierung von der Maatschappij verschifften Producten, welcheder Regierung vertragsmäßig gegen einen bestimmten niedrigen Preis geliefert werdenAussen. Nur diejenige Waarenmenge, welche ohne solche Verbindlichkeit von Besitzernon Privatländereien gewonnen wird und dem freien Handelsverkehr in Java zur^erfügung steht, wird nach Aufhebung der differentiellen Ausfuhrzölle theilweise auchGegenstand des deutschen Eigenhandels werden. Dieses Quantum läßt sich im vorausIchwer bestimmen, dürfte sich aber wahrscheinlich, bei den Verpflichtungen und dem-oertragsverhältniß der Maatschappij zur Regierung sowie bei ihren Verzweigungenwtt der: Aristokratie der holländischen Kaufleute und Rheder, nach wie vor aus ein. "^wum zurückführen. Von der gesammten Zuckerausfuhr Javas im Jahre 1847,w Betrage von 83,312500 Pfund, wurden nahe 60 Millionen Pfund durch dieMaatschappij nach Niederland consignirt; von den 64,812500 Pfund der javaischen^affeeausfuhr sogar 52,440400 Pfund.

Den thatsächlichen Beleg, daß unter solcher Vorwegnähme der Hauptpartien für dieationale Flagge die Gleichstellung in den Ausgangszöllen den fremden Flaggen wenigkann, liefert das Ergebniß des belgisch-holländischen Vertrags vorn 29. Juli*0, der aus andern Gründen der Industrie des Nheinlandes, die im holländischen§nfe vor der belgischen zurückgesetzt wurde, so gerechten Anlaß zu Beschwerden ge-jhat. Ungeachtet für Belgien allein eine Begünstigung seiner Flagge bei denAusfuhren stipulirt war, blieb der Vertrag ohne Einfluß auf den directenlj' Mchen Handel und die Industrie Belgiens. Den Schritt vorwärts, den die hol-Regierung auf jenem Gebiete durch ihre neuesten Gesetzentwürfe scheinbarwill, führt ebenfalls nicht aus ihrer traditionellen Colonialpolitik hinaus; jaim Vergleich mit den Maßregeln Englands eher ein Schritt rückwärts. Derder Einfuhren Javas, wovon ein Drittel für unmittelbare Rechnung derfqH^ung, beträgt nicht viel mehr als die Hälfte des Werths der Ausfuhren, d-ieauf Rechnung des Gouvernements geschehen. In diesem seit Jahrzehn-'^währenden Mißverhältnisse liegt die finanzielle Vortheilhaftigkeit der hollän-^^miialpolitik fürs Mutterland, ihre Unvorteilhaftigkeit für alle drittenihre Verderblichst für die Colonien selbst. Erst durch die gründliched^ses Systems wird der Anschluß Hollands an das deutsche Handels-diel x^"!kffchaftssystem angebahnt. Jener unnatürliche Zustand, wo man immerSie,, ^pfä'ngt und wenig gibt, kann so wenig den Colonien als Deutschland und Bel-dauern. Schon jetzt zeigen sich deutliche Spuren, daß dem holländi-. alwesen eine Umgestaltung bevorsteht; die öffentliche Meinung hat längstschor, r ^ichflet. Wie bald es sich überlebte, beweist selbst der Umstand, daß es" den Jahren 1839 und 1840 seine künstliche Höhe erreichte, und seitdem