494 Hessen - Darmstadt.
sein: Treues Festhalten an dem Systeme Heinrich von Gagern's im Sinne der Frei-heit und des Fortschritts auf dem Wege des Gesetzes und dcS Rechts und der jedes-maligen Verfassung."
Zwei Wochen nachher verkündete Jaup die Vertagung der Kammern auf un-bestimmte Zeit mit der Versicherung, daß den demnächst wieder zusammentretendenStanden ein neues liberales Wahlgesetz zur Berathung vorgelegt werden solle. 21 Ab-geordnete der zweiten Kammer hatten sich hingegen zu einem Antrage gegen den Mi-nister Jaup und die in dessen Programm ausgesprochene Politik vereinigt, verbundenmit einem weitem Antrag auf Auflösung der Kammer. Allein der Minister hatte durchdie Vertagung die eben im voraus nicht gewisse parlamentarische Entscheidung abge-schnitten, ob diese Einundzwanzig den Sieg gewinnen würden-, oder das Ministerimn-Nun war somit freilich Anlaß genug gegeben, die Streitfrage der Kammerauflösungin eine Fehde für oder wider das Ministerium Jaup zu übersetzen. Das Organder rheinhessischen Demokratie, die „Mainzer Zeitung", legte ihr Glaubensbekenntnisziemlich kurz und deutlich ab: sie nannte Jaup — ein altes Waschweib. Ein ge*genseitiges Geplänkel von Zutrauens- und Mistrauensadressen trat ein. Selbst indem constitutionellen „Vaterländischen Verein" zu Darmstadt wurde die Ansichtgeltendgemacht, daß die Vertagung der Kammern auf unbestimmte Zeit unter denobwaltenden eigenthümlichen Verhältnissen wenn auch nicht mit dem Buchstaben, dochjedenfalls mit dem Geist des constitutionellen Systems streite. Allein der Beschißder constitutionellen Vereine in Darmstadt wie in Gießen und Mainz lautete dennochzu Gunsten Jaup's.
Der Minister ließ sich Das nicht anfechten und ging ruhig seines Pfads, eifrigin praktischer Geschäftstätigkeit. Die Verwaltung wurde neu organisirt, das Ve^hältnH der Gemeinden zur Forstverwaltung geregelt, das Jagdrecht aufgehobenKirchen- und Schulreform in Angriff genommen; auch die Verhältnisse der StaNdesherren fanden eine definitive Regelung in der Art, daß so ziemlich alle Vorrewderselben für erloschen erklärt wurden, sofern sie nicht aus rein privatlichen Verha^Nissen (Privatstiftungen u. dgl.) flössen. Bei der Landesuniversität Gießen N)^vollständige Lern- und Lehrfreiheit eingeführt, Collegienzwang und Biennium aufg^hoben, die Zulassung zum Privatdocententhum nicht mehr von der Negierungsge"^migung abhängig gemacht und der berüchtigte Linde'sche Studienplan wieder außKraft gesetzt. Erinnern wir uns der idealistischen Beschlüsse, welche zur selben b*ein behufs der Gründung einer freien deutschen Akademie zusammengetretener .greß von Gelehrten gefaßt hatte, dann dürfen uns manche wunderliche Dorsch^nicht befremden, die damals von gießener akademischen Lehrern bei Begutachtung ^ .Neformplane für die Universität gemacht wurden. So beantragte z. B. Prof^,Bischoff, der Staat möge es nicht dulden, daß ein Professor über das sechzigste Lebe ^jähr hinaus in Aktivität bleibe! Beiläufig sei hier bemerkt, daß schon im A"H.dem Ministerium angemuthet wurde, den Professor Karl Vogt, den radicalen ,,kuräer des Parlaments und spätern Neichsregenten, seines Dienstes zu entlanJaup wies damals dieses Ansinnen entschieden zurück. ^„1
Wenn Jaup in einer so arbeitvollen Zeit mehr den praktischen Geschäfts ^und unermüdlichen Verwaltungsbeamten herauskehrte, als den in den Gebieten ^„hohen Politik" sich herumtreibenden Staatsmann, so unterschied er sich ^ per"unsers Bedünkens sehr Vortheilhaft von vielen seiner damaligen Collegcn in "N^nLändern, die vor lauter Staatsweisheit zuletzt in förmlichem Geschästsbankrott I ^jtblieben. Die Einführung des öffentlichen und mündlichen Strafverfahren ^Schwurgericht in den Provinzen Oberhessen und Starkenburg erfolgte rasch- .^d-den hessischen Landestheilen auf dem linken Rheinufer hatte die öffentliche ^en)liche Strafrechtspflege mit Schwurgericht bereits seit dem Frühjahr 1798 befladoch wurde jetzt die Competenz derselben bedeutend erweitert. ^ aN§
Die Stunde der Gefahr am 18. Sept. ging zu rasch vorüber, als daß i §heNdie der ParlamentSstadt nahegelegenen hessischen Landestheile einen Einfluß ha