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Hessen - Darmstadt. 495
können. Doch zeigten bedrohliche Wahrzeichen hier wie in den andern Nachbarlän-krn, welche Ausdehnung der Scptemberaufstand gewonnen haben würde, wenn ihm^ur wenige Tage Frist gegönnt worden waren. Von Gießen ward bei der ersten§"nde aus Frankfurt demokratischer Zuzug beschlossen und der Gcncralrath der Bür-^rwehr um Auslieferung der Waffen angegangen. Die Schar kam jedoch nur bis^Oppenheim in der..Wetterau, wo sie die Unterdrückung des Aufsiandes erfuhr und^eder heimging. Ähnlich hatte es sich mit den Zuzügen aus Nassau und KurhessenMalten. In Worms und Alzei ward am 18. Sept. die rothe Fahne aufgesteckt, vonEinigen gar die Republik ausgerufen, worauf ein Negierungscommissar mit ausge-dehnter Vollmacht von Mainz dahin entsendet wurde. Dagegen wirkte die treue und>este Haltung der hessen-darmstä'dtischen Soldaten am Tage der frankfurter Blutmesse^scheidend für die rasche Dämpfung des Aufruhrs. Die Kunde von dem unmit-Ewar an die Vorfalle in Frankfurt sich knüpfenden Einfall Struve's in das badische^verland hatte bekanntlich die Zerstörung eines Stücks der Main-Neckar-Eisenbahn^ der hessisch-badischen Grenze zur Folge. Doch erstreckte sich der thatsächliche Ein-siuß der Bewegung in dem durchwühlten Nachbarland aus Starkenburg auch dies-nicht über diesen vereinzelten Act des Frevels. In Mainz waren um jene Zeitte Neckereien zwischen Bürgern und Soldaten wieder besonders lebhaft hervorgetre-tn; in Gießen war ein offener Conflict zwischen den Studenten und der Bürgerwehrusgebrochen und leider nicht ohne Blutvergießen abgelaufen. Als'ein charakteristi-!^es Zeichen, wie klaffend die Spaltung zwischen der ehemaligen liberalen Partei^..öt schon geworden, möge erwähnt werden, daß bereits bei der Mainzer TodtenfeierRobert Blum (November) Bamberger die moralische Schuld an der Hinrichtung0*2 Vvlksmannes auf — Heinrich Gagern wälzte!
Am 21. Nov. traten die hessen-darmstä'dtischen Kammern wieder zusammen. EinePetition aus der Bergstraße ersuchte zur allgemeinen Erheiterung die zweite Kammer^fliehst, sie möge doch gleich wieder nach Hause gehen. Zaup legte den EntwurfEs neuen Wahlgesetzes vor. In beide Kammern soll Jeder gewählt werden können,^ das dreißigste Lebensjahr zurückgelegt hat. Wähler kann Jeder sein nach zurückge-Egtem fünfundzwanzigsten Lebensjahre; doch soll der Wähler zur ersten Kammer 20 Gul-^ directer Steuern jährlich zahlen. Zitz war jetzt wieder in der Kammer erschienen,d ^ Linke verlangte, die ganze Aufgabe dieses Landtags solle sofort auf die Berathung^ Wahlgesetzes und der Geschäftsordnung für die neue Kammer beschrankt werden.ved<^ ^"3 sie mit dieser Ansicht nicht durch. Die Erledigung des Wahlgesetzes^schleppte sich noch durch ein volles halbes Jahr. Da die Beschlüsse der zweiten^*wner mit denen der ersten bei dieser Angelegenheit nicht in Einklang zu bringenl^n, so mußte am 24. Mai 1849 eine gemeinschaftliche Berathung des Gesammt-Av stattfinden, worin über das neue Wahlgesetz endgültig entschieden wurde,fii die active Wahlfahigkeit zur ersten Kammer ward ein Census festgestellt;
Wählbarkeit zu dieser Kammer keiner, ebenso wenig als für die active undjliwe Wahlbefä'higung zur zweiten Kammer. Nachdem diese Beschlüsse gefaßt wor-em ^ren, verlas Jaup daS Auflösungsdecret beider Kammern. Hiermit fand dann^ Zähe Leben des viel angefochtenen alten Landtags sein Ende. Die Publi-des neuen Wahlgesetzes fand erst am 1. Sept. 1849 statt.
Die kirchlichen Wirren in Kirchbrombach; die Mainzer Bischofßwahl.
ganz unscheinbarer Anlaß sollte eine für die evangelische Landeskirche Hes-bych . onnstadts tiefgreifende Erschütterung hervorrufen. Die Gemeinde Kirchbrom-^kan^ ^denwalde, schon längere Zeit wegen ihres sittlichen und materiellen Ruins^te Beschwerden gegen ihren Geistlichen, die kirchliche Oberbehörde aber^ es eine geraume Weile, den pflichtvergessenen Pfarrer zur Rechenschaft
Endlich bequemte man sich, eine Untersuchung einzuleiten, den Pfarrer^aiin ^ stinen Amtsgeschäften zu entbinden, und dieselben einem Vicar, Katt», Zu übertragen. Nun verlangte aber die Gemeinde, der Geistliche solle ganz