Hessen - Darmstadt. 507
müssen. Da erfolgte endlich am 21. Jan. 1850 die Auslosung deS Landtags.^ Motiv derselben ward von Seiten der Regierung geltendgemacht: die von derSeiten Kammer ausgegangene einseitige Erklärung einer von den großherzoglichenGerichten innerhalb ihrer Competenz erlassenen Verfügung für Verfassungsverletzung,lowie die unverantwortliche Verschleppung der deutschen Frage. Als das Auflösungs-^cret verlesen war, hielt der Präsident Hillebrand verfassungwidrig noch eine An-fache an die zweite Kammer. Auf den Galerien hörte man den vereinzelten Ruf:
lebe die zweite Kammer! während eine große Zahl von Stimmen ergänzend hin-zufügte: Nicht! So endete dieser erste nach einem höchst freisinnigen Wahlgesetziusanimenberufene Landtag.
Die erste Kammer hatte dem Ministerium eine Jndemnitätsbill wegen seinesVorgehens in der deutschen Frage ertheilt. Eigens organisirte „Reichswahl-Vereine"^falteten ihre Thätigkeit zu Gunsten der Parlamentswahlen für Erfurt, sodaß man^ol eine großartige Betheiligung an denselben hätte erwarten können. Allein es kamanders! In'Darmstadt erschienen von 3157 Wahlberechtigten der dritten Steuer-busse nur 343, in Mainz von 4040 gar nur 161, um ihr Wahlrecht auszuüben.Hier und da hat in ganzen Abtheilungen ein Urwähler einen Wahlmann gestellt; ja^ sind Fälle vorgekommen, wo in ganzen Abtheilungen nur ein Urwähler stimmtezwei Wahlmänner sendete. Auf diese Ergebnisse berief sich nachgehend die hes-?>che Regierung als auf eine Volksstimme, da man ihr ein zögerndes Vorangehen^ der «monistischen Sache zum Vorwurf machte. Die gothaer Partei fühlte sich!!ufs peinlichste berührt von jenen Wahlvorgängen, denn gerade von Hessen-Darm-"udt ehalte man so etwas am allerwenigsten erwartet.
Überall finden wir jetzt Lahmheit und Erschlaffung. Nicht einmal die rhein-hessische Demokratie, die sich allmälig von dem pfälzer Schrecken wieder erholte, ver-mochte rührig zu bleiben. Vergeblich versuchte man in jeder Weise den Eifer fürle Sache rege zu erhalten. So sollten z. B. demokratische Gerichtssitzungen abge-ben werden, wobei freigewählte Schiedsrichter die bürgerlichen Streitigkeiten derParteigenossen zu schlichten hätten, damit dem Krebsschaden der Proccßkramerei ge-lauert würde. Zm November 1849 sollte die erste dieser Gerichtssitzungen im Bier-Zum Pflug in Mainz abgehalten werden; es fand sich jedoch Niemand ein,^ sich Recht sprechen zu lassen, denn man hatte vergessen, daß diesen Richtern ja
^ eigentliche Spitze jedes Nichteramts fehlte — die Gewalt der Vollziehung ihres
Peches!
. Eine. andere Hoffnung der Demokraten knüpfte sich an das Institut der Be-.rä'the. Diesem vom Volke gewählten Kollegium waren ungefähr dieselben Ent-hebungen in innern Verwaltungsangelegenheiten des Bezirks zugefallen, welche frü-d. obersten Kreisbeamten zugestanden hatten. Außerdem besitzt der Bezirksrathvbl- ^ einen tiefgreifenden Einfluß, daß ihm die Aufstellung der Geschworenenlisten
^ Uegl. Die Bezirksrathswahlen können daher unter Umständen von ebenso großer
Äscher Bedeutung sein wie die Landtagswahlen. Der erste rheinhessische Bezirks-fij? charakteristisch genug, Zitz zu seinem Vorsitzenden und Löhr zum Schrift-gewählt, woraus man auf die weitere Zusammensetzung des Kollegiums schlie-In der That dehnte dieser Bezirksrath den Kreis seines Wirkens zumMukf ""b, und brachte selbst allgemeine politische Fragen zur Debatte und Be-t-ge v^siuug, sodaß er mit Fug als ein Provinziall-mdtag neben dem hessischen Land-eichnet werden konnte. Man wollte mit der neuen Einrichtung die Souverai-Bezirksverwaltungen abschwächen und den provinziellen Particularismus^lr hatte aber in Wahrheit Beides noch mehr gekräftigt und ausgedehnt und^ Form gewechselt. Der Demokratie mußte es einleuchten, daß durch ge-herHandeln sämmtlicher Bezirksräthe eine Macht erzielt werden könne, w^l-
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^ den^ Ü^standen selbst der Landtag nicht die Spitze zu bieten vermöchte. Es
»bg^"'aemäß eine Generalversammlung der hessischen Bezirksräthe in Frankfurtund daselbst ein permanenter Ausschuß dieses Gesammtcollegiums gewählt