Der preußische Heeresorganismus im Jahre 1850. 519
1848 hat noch entschiedener, wie bis dahin, die Berechtigung eines Jeden auSge»Machen, zu den höchsten Stellen in der Armee gelangen zu können, vorausgesetztdaß er Eigenschaften ausweist, die ihn dazu würdig erscheinen lassen. Um diese letz-*ern darzulegen, werden nach verschiedenen Terminen der Dienstleistung von den sichals Offizieraspiranten Meldenden Examina gefedert, deren Bedingungen betreffs einer^iffenschaftlichen und vielseitigen Bildung fast von Jahr zu Jahr gesteigert wordenfind. Außerdem ist das Avancement von Dienstzeugniffen, sowie von der Zustim-mung des betreffenden Offiziercorps abhängig gemacht. Neben diesem Ersah ausden Truppentheilen selbst erhalt das Offiziercorps einen andern aus dem Kadetten-^tps. Diese ursprünglich für die Söhne gebliebener, verstorbener und verdienter^ifiziere bestimmte Central-Staatserziehungsanstalt ist mit der neuern Zeit auch inheitern Kreisen zugänglich gemacht worden. Sie hat freilich nicht ausschließlich dieAusbildung des jungen Mannes für den militairischen Beruf im Auge, entläßt aberdoch ihre Zöglinge mit dem siebzehnten, respective dem achtzehnten Jahre vorherrschendöur Armee, und zwar, nach ihren Leistungen, als Offiziere, Unteroffiziere oder Gemeine.
Wenn somit der Zutritt sowol unmittelbar zu den Osfizierstellen als auch zudem Kadettencorps ohne Unterschied der Geburt offengehalten wird, so ist es doch na-mentlich der niedere Landadel Preußens, und zwar derjenige der alten Provinzen,Welcher mit seinen Söhnen die Reihen der Offiziere füllt. Er hat dies als Erbtheilon seinen Vatern empfangen, und trägt mit den Namen: Schwerin, Ziethen, Seyd-ch, Wedell, Blücher, Kalckreuth und den hundert andern, vorherrschend der ArmeeMeder die Träger ihrer kriegerischen Erinnerungen zu. Die specifischen Eigenthüm-^deiten dieses Standes, seine ritterliche Aufopferungsfähigkeit, sein Rechts- und^elbstä'ndigkeitsgefühl sind Gemeingut des Offiziercorps geworden. Nicht unberührton diesem Verhältniß sind die Ehrengesetze geblieben, welche letztem früher mehr tra-Monell in den Offiziercorps der einzelnen Truppentheile in Kraft erhalten, vor we-igen Jahren aber durch ausgedehntere Bestimmungen besonders geregelt wurden.
jedem einzelnen Offiziercorps ist ein Ehrenrath für die Hauptleute und Lieute-^Nts, in jeder Division ein solcher für die Stabsoffiziere, durch Wahl constituirt,^ gemeinschaftlich mit dem Commandeur über ein stetes ehrenhaftes Verhalten derseinen wacht, Ehrenstreitigkeiten schlichtet oder zur Austragung führt, und Ehren-suchte berufen kann, welchen eine nicht unbedeutende Kraftgewalt zusteht, deren.Sprüche aber der Bestätigung deß Königs bedürfen. Diese Ehrengerichte sindEhrend der Jahre der politischen Bewegung häufig von außerhalb der Armee her.befeindet worden, weil man sie für Tribunale ansah, die gegen solche politische Ten-in Thätigkeit gesetzt würden, welche nicht mit denen der Regierung übercin-yiM^en. Man hat dabei aber vergessen, daß die Aussprüche jener Gerichte sichgegen Meinungen richteten, sondern gegen die Art und Weise, wie die letztemaußen hin bethätigt wurden. Es ist schon oben hervorgehoben worden, daß^ brauchbare Armee, als Handhabe der Exekutivgewalt, nur einen einzigen Willen,t ^ zwar denjenigen, der ihr von oben zugetragen wird, repräsentiren darf. Sie"u qsso „jemals das Hervortreten einzelner, sich cmancipirender Willensbethätigun-gee'.. selbst bevor dieselben zum Verbrechen werden, dulden, ohne ihr eigenstes Selbstinpk ^ zu seben. Hierbei darf man nicht vergessen, daß die Ehrengesetzgebung
hat, das Band der Kamerad-gerade in diesem das Bindungs-
schaf ^ andern Verhältnisse dazu beigetragen^itt s und stark zu erhalten, und daß wieder
zier gegeben ist, mit Hülfe dessen der Zusammenhang der Gesammtheit der Osfi-^ eines besondern Standes, den nivellircnden Tendenzen der Jetztzeit gegen-Unt/.galten werden konnte. Wie aber das Festhalten eines Standeszusammenhalts
und .Standesehre auf den moralischen Werth aller Betreffenden den größtenNiygl^^^astesten Ej^„ß hat, darüber wird kein Zweifel obwalten. Der damitden ^Eise entstehenden Gefahr einer zu großen Standessonderung wirkt entschie-^ beständige Berührung entgegen, die fort und fort mit den immer neu zuge-