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Fünfter Band.
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520 Der prc^fche Heeresorganismus im Jahre 1850.

führten Repräsentanten aller Classen und Stande der Nation in den Dienstpflichttigen stattfindet.

Unter den für die Offiziere errichteten Wciterbildungsanstalten steht die allge-meine Kriegsschule in Berlin oben an. Sie vereinigt die Hülfsmittel, die die Uni-versität ebendaselbst darbietet, mit denen, die sie aus der Armee entnimmt, um denzu ihr zugelassenen Offizieren in einem dreijährigen Cursus sowol eine allgemeinereals höhere militairische Ausbildung zu geben. Als Lehranstalten für die einzelnenWaffen u. s. w. müssen die vereinigte Artillerie- und Ingenieurschule in Berlin, dieauch für Artillerieunterosfiziere und Fähnriche des genannten Corps bestimmt ist, unddie Reitschule in Schwebt, gleichfalls für Offiziere, Unteroffiziere und Gemeine derCavalerie, genannt werden. Ferner sind fortwährend eine Anzahl von Offizieren derCavalerie und Artillerie zum Besuch der Thierarzneischule in Berlin commandirt.

In der Gesammtheit der Offiziere sind wieder vier Kategorien zu unterscheiden:die Generalität (Generalfeldmarschalls, Generale der Infanterie und Cavalerie, Gene-rallieutenants, Generalmajors), die Stabsoffiziere (Obersten, Oberstlieutenants, Ma-jors), die Hauptleute (und Rittmeister) und die Subalternoffiziere (Premierlieute-nants, Secondelieutenants); vier Kategorien, mannichfach auseinandergehalten, wieoben schon in der Ehrengesetzgebung, so in Rang- und andern Verhältnissen.

Zahl der Offiziere, wie sie diesen einzelnen Kategorien angehörten, war im Jahre18^9 die folgende:

Generalität 111 (worunter der Herzog von Wel-lington als einziger Feldmarschall)

Stabsoffiziere 700

Hauptleute und Subalternoffiziere 5012 (ohne die Landwehr)

Summa 5823 Offiziere.

Das Avancement richtet sich bis zum Hauptmann im Allgemeinen nach ^Anciennetä't in den einzelnen betreffenden Truppenteilen. Mit der BeförderungStabsoffizier tritt indessen das Anciennetätsverhältniß des Betreffenden zur ganzesArmee in Berücksichtigung. Überhaupt wird die Stellung des Stabsoffiziers als >wichtig und einflußreich angesehen, daß die Anciennetä't nicht allein das AnrechtBeförderung gibt, sondern auch ganz besonders hervorragende militairische Tüchtig^maßgebend sein soll. Noch entschiedener soll diese letztere bei der Auswahl derments., Brigade- u. s. w. Commandeure festgehalten werden.

Die ungeheure Wichtigkeit für eine Armee, sich in ihren Führern auch korp^flieh rüstig und kräftig zu erhalten, hat in keinem Theile des Staatsdienstes so ^und so ausgedehnt ein Pensionsreglement wie hier geschaffen. Wie bedeutenddurch die Kosten der Armee erhöht werden, zeigen die nachfolgenden Zahlen. ^Pensionen der Offiziere wurden im Budget für 1850 angesetzt 2,327312 Tha^'Da nun für das nämliche Jahr die gewöhnliche FriedenSausgabe (abgesehen von ^durch die Verhältnisse gebotenen Mehrausgaben) für die Armee angegeben ist "25,528032 Thaler, so nehmen die Kosten der Pensionirung ein Elfte! der Gcsaw* .ausgäbe für die Armee in Anspruch. Dennoch scheinen diese Opfer nicht zuwenn man die unendlichen Nachtheile erwägt, die veraltete Führer an der SpitztHeeres dem Vaterlande zufügen. Das schönste Material wird vollständigstsirt durch den Entschluß- und Willcnsbankrott eines altersschwachen Generals. ^indessen jugendliche geistige Kräfte, die aber durch körperliche Invalidität der ^verlustig gegangen sind, dem Staate noch anderweitig nutzbar zu erhalten, unden Pensionsfonds nicht zu sehr zu überlasten, sind die Civilvcrsorgungen für be-treffenden geschaffen worden, auf welche auch, falls sie nicht sogleich angetreten',,den können, Berechtigungen beim Abgang ertheilt werden. Solche Versorg^werden dann in der Landgendarmerie, der Steuer-, Eisenbahn- und Postparue/^den Verwaltungen der Strafanstalten u. s. w. gewährt. Nicht invalide zU

vor ihrem neununddreißigsten Jahre das stehende Heer verlassen, sind noch