Der preußische Heeresorganismus im Jahre 1850. 529
öei einer Verwendung, auseinandergehalten, während Beides bei den andern Waffen-gattungen zusammengeworfen wird, und der gemeinschaftliche Führer auch zum ge-meinschaftlichen Inspecteur gemacht ist.
Die besprochene Einrichtung hat ihre großen Früchte getragen. Sie erschien be-sonders nothwendig bei den genannten Waffengattungen, weil diese letzter» in vielhvherm Grade der Technik ihre Thätigkeit zuwenden müssen, als die Infanterie und^avalerie, und weil sie theilweise in sich Kategorien, die kür den Feldgebrauch br-ummt sind, mit solchen vereinigen, die nur im Dienst der Festungen und ihrer Her-llellung ihre Wirksamkeit finden. Dennoch wäre es von der größten Wichtigkeit,^emi auch die beiden andern Waffengattungen in gleicher Weise zusammengefaßtWurden. Eine gründliche Prüfung der Sonderinterefsen beider, der Bedürfnisse fürHre Bewaffnung, Bekleidung und Ausbildung, würde erleichtert, ein Austausch derMseitigen Erfahrungen befördert, und der Nutzen der Centralinstitute, der Schulab-cheilung für die Infanterie, des Neitinstituts für die Cavalerie, würde weit mehrAusgebeutet werden können.
. Was nun die einzelnen Jnspectionen betrifft, so ist diejenige der Jäger jetzt^Ut dem Commando des Garde-Jägerbataillons verbunden, und von geringerer Be-ttung. Sie würde von größerm Einfluß werden, wenn man sie, wie es die Ab-ucht zu sein scheint, zu einer Jnspection der leichten Infanterie machte.
- .. An der Spitze der Artillerie steht in dem beredeten Sinne die Eeneralinspection,Mer in den Händen des Prinzen August, jetzt des Prinzen Adalbert von Preußen.
ki ihr ruht die Bestimmung über alle Personalien bei der genannten Waffe; der?uuze Dienstbetrieb, die gesammte Administration finden dort ihr Centrum. Unteryrer Leitung stehen die großen, alljährlich wiederkehrenden Schießübungen jedes Re-Nments, ferner die großartigen, durch die Artillerie-Prüfungscommission fortwährendttnebenen Versuche, die Artillerie-Bildungsanstalten, und die Thätigkeit der Com-/Usslonen für die Examen der Artillerie-Premierlieutenants u. s. w. Unter der Ge-kralinspection stehen vier Artillerieinspectionen, von denen drei Jnspectionen zwei, die.^e Jnspection drei Artillerieregimenter umfaßt, an deren Spitze ein General gestellt', und an die sich eine Jnspection der Artilleriewerksta'tten anreiht.
Ck c Jngenieurwesen steht unter dem Generalinspecteur der Festungen und demhv >! ^ Ingenieure und Pionniere (jetzt General Brese). In der Hand dieser Be-sind wiederum zuerst sämmtliche,.Personalien des Jngenieurcorps und derPion-hier^ ^vie der Dienstbetrieb und die Übungen der Letzter» u. s. w. Sodann gehörtüb ^.aber die Oberleitung über die Instandhaltung der preußischen Festungen, unddie Ausführung neuer Anlagen. Unter der Eeneralinspection befehligen dreiP^rale, respective Obersten drei Jngenierinspectionen, von denen wieder jede in eineP: "Hier- und zwei Festungsinspectionen getheilt ist. Jede Pionnierinspection hat dreir^^^Erabtheilungen. Die sich nach dem Obigen ergebenden sechs Festungsinspectio-erst die Aufsicht über die Festungsbauten u. s. w. in folgenden Plätzen: die
idsv oestungsinspection in Pillau, Danzig, Graudenz, Thornz die zweite Festungs-Ke^ion jn Posen, Stralsund, Kolberg, Stettin, Küstrin, Spandau; die dritteMu sirispection in Neiße, Glogau, Schweidnitz, Silberberg, Glatz, Kofel; die viertei^sp^^üffpection in Magdeburg, Wittenberg, Torgau, Erfurt; die fünfte Festungs-die / in Koblenz, Saarlouis, nebst den Bundesfestungen Luxemburg und Mainz;
Festungsinspection in Köln, Jülich, Wesel, Minden,sv füi^^en ^ir uns nunmehr zu den Truppen der Landwehr ersten Aufgebots,d ^ auch hier Infanterie, Cavalerie, Artillerie und Pionniere und zwar so,
Landwehr übertretende Mann wieder derselben Waffengattung überwiesenschor/ f " welcher er im stehenden Heere seiner Dienstpflicht nachkam. Wie aberständig aher bemerkt, formiren sich nur die ersten beiden Waffengattungen zu selb-uppenkörpern, jedoch auch hier mit Ausnahme der Jäger. Die zur Land-Die ^tasfenen Jäger, Artilleristen und Pionniere werden zu den betreffenden Trup-Degenwart. V. 34