Der preußische Heeresorganismus im Jahre 1850. 539
t'mgenten schon die Beförderung zum Premierlieutenant und Hauptmann oder Ritt-meister von einem Zeugniß der betreffenden preußischen Brigade- und Divisionöcom-mandeurs mit abhängiggemacht. Bei einem Avancement zum Stabsoffizier wirddas Patent vom König oder dem betreffenden Fürsten ausgestellt, jenachdem dieBeförderten zu den preußischen Truppen übergehen oder bei den Kontingenten ver-bleiben. Die weitere Beförderung solcher Offiziere erfolgt dann gemäß ihrer preußi-schen Anciennetä't.
Nach ihrer verschiedenen Bedeutung sind die Kontingente von Mecklenburg-Strelitz und von den beiden Anhalt, als Bataillone, Schwadronen und halbe Batte-rien, preußischen Regimentern oder Brigaden, das von Braunschweig (als Brigade)einer preußischen Division, das von Mecklenburg-Schwerin (als Division) einempreußischen Armeecorps zugewiesen. Gemäß dieser Verbindung findet einmal die Jn-spection der Kontingente durch die betreffenden preußischen Befehlshaber, dann aberauch sowol die Verwendung derselben im Krieg als ihre Betheiligung an den Frie-densübungen statt. Aus diese Weise nehmen z. B. die mecklenburg-strelitzschen Trup-pen (mit Ausnahme des Landwehrbataillons) alljährlich an den Regiments-, Brigade-oder Divisionsübungen der betreffenden preußischen Truppen theil, während die Meck-lenburg-schwerinsche Division nur zu denjenigen des betreffenden preußischen Armee-corps herangezogen wird. Während solcher Übungen, sowie im Kriege, geht dann fürdie drei kleinern Kontingente die Disciplinar-Strafgewalt auf die preußischen Befehls-haber über. Dasselbe gilt für die Jurisdictionsverhältnisse; jedoch erfolgt die Bestä-tigung der kriegsrechtlichen Erkenntnisse durch den betreffenden deutschen Fürsten. EineDislocation dieser drei kleinern Kontingente nach Preußen herüber kann nur nachdesfallsiger Einigung der betheiligten beiderseitigen Regierungen erfolgen.
Die Verstärkung, welche die preußische Arme durch den Abschluß der Militair-conventionen gewonnen hat, ist die folgende:
Infanterie.
Cavalerie.
Artillerie.
Pionniere.
Mecklenburg-Schwe-rin: 1 Division —7860MannKriegs-stärke.
1 Grenadierbataill.
2 Muskctierbataill.1 leichtes Bataillon
3 Landwehrbataill.
1 Linienregiment ä4 Schwadronen
3 Landwehrschwa-dronen
1 Abtheilung ä 2Batterien mit 16Geschützen
1 Abtheilungzu 80 Mann
Braunschweig: 1 Bri-gade—5380Mann.
2 Linienbataillone
1 Zagerabthcilungä 2 Compagnien
2 Landwehrbataill.
1 Linienregiment ä4 Schwadronen
1 Abtheilung ä 2Batterien mit 12Geschützen
1 Abtheilungzu 54 Mann
Mecklenburg-Strelitz:
1 Linienbataillon
L Landwehrbataill.
1 Zägerschwadron
1 Landwehrschwdr.
Vr Batterie L 4Geschütze
Anhalt - Dessau - Kö-then:
1 Linienbataillon
1 Landwehrbataill.
1 Linienschwadron
1 Landwehrschwdr.
V, Batterie ä 4Geschütze
Anhalt-Bernburg:
1 Linienbataillon
1 Linienschwadron.
Summa
16V 2 Bataillone.
16 Schwadronen.
5 Batterien mit 36Geschützen.
134 MannPionniere.
So unbestimmt verpflichtend und wenig festbindend diese Conventionen nun auch^geschlossen sind, wie dies ein Blick auf die Vorbehalte u. s. w. bethätigt, und wiebies die Bestimmung in den Verträgen mit den beiden Anhalt: „daß es den con-lvahirenden Regierungen freistehen soll, dieselben nach dreimonatlicher Kündigung^derzeit aufzuheben", noch augenfälliger macht, so ist doch in ihnen viel erreicht.Zuerst ist der Gedanke eines Anschlusses der kleinern deutschen Staaten an die gro-