Frankreich im Zahrzehnd vor der Februarrevolution. 555
Verträge von 1815 eigentlich nicht geschlossen und durch die Aufhebung der RepublikKrakau eine Verletzung derselben erlebt hatte, beging daher einen Fehler, sich bei derSchweizerangelegenheit auf diese zu berufen, und namentlich hervorzuheben, wie dieGroßmächte 1815 der Schweiz nur unter der Bedingung verschiedene Vortheile undnamentlich die entschiedenste Neutralität zugesichert hätten, daß es ein aus 22 Kan-tonen bestehender Föderativstaat bleibe, dessen einzelne Staaten sich selbst verwaltenkönnten wie sie wollten. Im December 1846 schickte Frankreich den Grafen Bois-le-Comte als Gesandten nach Bern, und zwar zunächst mit dem bestimmten Auf.trage, sich mit dem östreichischen Gesandten zu verständigen und alle Rivalität mitdemselben fahren zu lassen, da diese den Nadicalen nur noch leichteres Spiel gebenkönnte. Die Gesandten von Ostreich, Rußland und Preußen wollten, als Bern Vor-ort wurde, nicht mehr dort bleiben. Der französische Gesandte mochte sich aber dasletzte Mittel, mit der regierenden Partei zu unterhandeln, nicht nehmen lassen, undblieb. Er bereiste zu Anfang des Jahres 1847 sogar die ganze Schweiz, und suchtedie Nadicalen zu bekehren. Zu Hottinger in Zürich sagte er: „Ich nehme eineneinzigen Gedanken aus der Schweiz mit und werde von Herrn Guizot keinen andernAuftrag verlangen als den, diesem Lande den Rath zu geben, daß jeder Canton fürsich bleibe." Die Reise war offenbar bestimmt, einen gewissen Einfluß auf die be-vorstehenden Wahlen in St.-Gallen auszuüben; aber diese sielen, wie man weiß,dennoch zu Gunsten der Nadicalen aus, und hiermit war der moralische Sieg der-selben entschieden. Als nun Ochsenbein zum Präsidenten ernannt wurde, befand sichBois-le-Comte in großer Verlegenheit, denn es widerstand ihm, bei dem ehemaligenAnführer der Freischaren die übliche Staatsvisite zu machen, obschon er doch mitihm unterhandeln wollte. Er berieth sich daher mit dem englischen Gesandten, undentschloß sich endlich, nachdem er aus die Ernennungsanzeige Ochsenbein's geantwortethatte, selbst zu ihm zu gehen. Bei dem Besuche las er ihm eine Anrede vor undstellte ihm frei, ebenfalls schriftlich zu antworten, was Ochsenbein auch annahm. Inder Rede des französischen Gesandten hieß es: „Herr Präsident! Ich wollte anfangsEw. Excellenz nur den Ausdruck unserer Wünsche überbringen, daß Ihre Magistra-ts glücklich für die Schweiz sein möge; dann aber fürchtete ich, daß dieser Schrittohne alle weitere Erklärung Sie irreführen und glauben machen könnte, daß ich mitwehren meiner Kollegen entzweit sei. Ferner scheinen mir die Umstände bei und nachIhrer Wahl, die Reden, die Sie vorher und nachher gehalten haben, nothwendig zuwachen, daß ich meine Beziehungen zu Ihnen durch eine Auseinandersetzung eröffne,die Ihnen keinen Zweifel über unsere Grundsätze läßt." Darauf fügt er hinzu: erhabe sich namentlich über die Freischaren und über die Existenz der Kantone auszu-sprechen. Was die erster« anbetreffe, so habe sich Guizot selbst bereits in der Notevorn März 1845 erklärt. Bei dem zweiten Punkte stützte sich der Gesandte wiederauf die Wiener..Verträge und sagte schließlich: Frankreich würde namentlich in Ge-weinschaft mit Ostreich untersuchen, ob die Wiener Verträge wirklich verletzt seienoder nicht. Es wird dem Leser nicht entgehen, daß eine eigentliche Drohung hier*ücht stattfand, und daß diese Rede dieselbe Glatte, hat wie die oben erwähnte De-pesche Guizot's an Nossi. Der Gesandte äußert: „l.a rmture ees Zortvs
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inol.- NOU8 6X3min6ron8." Welche Hohlheit! Eine Regierung verhindert diewnere Umgestaltung eines Landes, obgleich sie noch nicht sicher ist, ob dieses Landwirklich das Recht dazu hat oder nicht. Einerseits beruft sie sich auf die Verträge,^wd andererseits erklärt dieselbe, sie würde untersuchen, ob die Verträge verletzt wor-.n seien. Den schweizer Nadicalen entging diese Schwäche der französischen Ne-uerung nicht, und während diese vom „Examiniren" sprach, handelten sie rasch, und