Frankreich im Jahrzehnt) vor der Februarrevolution. 561
die Pistolen dazu verschafft. Das Schicksal wollte, daß er seine eigene Schandeüberleben mußte. Der Justizminister Martin (du Nord) starb plötzlich eines ge-heimnißvollen Todes. Er soll in Stumpfsinn verfallen gewesen sein; denn man fandihn, als ein Polizeicommissar ein heimliches Spielhaus, in welchem auch andereDinge getrieben wurden, durchsuchte, wo man nur Wüstlinge und Jndustrieritter zufinden gehofft hatte. Bresson, der Vermittler der spanischen Heirathen, schnitt sichdie Kehle ab. Emil de Eirardin klagte Guizot an, daß dieser die Pairswürde habeverkaufen wollen; und der Kläger wurde hierbei überwiesen, wie er selbst diese Würdefür seinen Vater nachgesucht und dabei versprochen habe, von der oppositionellen Pressezurückzutreten. Gleichzeitig stellte sich heraus, daß der Minister des Innern Du-chatel für die Erthcilung eines Theaterprivilegiums einem ministeriellen Journal, der„Lpoquv", 100000 Francs von Dem, welchem er das Privilegium ertheilte, habeauszahlen lassen. Der Handelsminister Cunin-Gridaine wurde überwiesen, 500 Eisen-bahnactien von der Nordbahn-Gesellschaft, also ein Benefiz von 200000 Francs, ange-nommen zu haben, nachdem Guizot kurz zuvor erklärt hatte, ein Minister, dem mandies nachweisen könnte, habe eine infame That begangen. Gleich skandalös waren dieAngelegenheiten mit Herrn Petit, der den Verkauf von Stellen am Rechnungshöfeentdeckte; mit Herrn Drouillard, einem Deputirten, der wegen Stimmenverkauf ver-urtheilt wurde; mit Herrn de Jussieu, der sich anheischig machte, ein Eisenbahngesehfür 450000 Francs votiren zu lassen; mit Herrn Lagrange und Denier, wobei dieUnordnungen in der Verwaltung der Kriegskassen zum Vorschein kamen; mit HerrnLassalle, der vor die Zuchtpolizei gestellt wurde, weil er in Algier Stellen für Geldvergeben hatte, u. s. w.
Die Vertheidiger der Regierung haben nun allerdings gesagt, diese könne fürdie Corruption einzelner Individuen nicht verantwortlich gemacht werden; aber eSläßt sich nicht leugnen, daß so allgemeine Wahrzeichen für das herrschende Systemdoch etwas beweisen. Übrigens stellte sich die Corruption auch in der Regierungselbst heraus. Der sehr conservative Staatsrath Dunoyer sagt in einem gegen dieFebruarrevolution sogar parteiisch geschriebenen Werke, daß Das, was Guizot bei einergewissen Gelegenheit retzuliei^ et leZitimsZ Gouvernement" nennt,
keines jener elementaren Mittel waren, aus denen die Autorität jeder Regierungbesteht, und die ihr Niemand verwehren kann, sondern augenscheinlich Mittel, derenAutorität sehr geleugnet werden kann, und die die Hilfsquellen und die öffentlicheFreiheit zur Verfügung der Regierung stellen — Mittel, die in die ungeheure „Ba-gage" ihrer administrativen Fähigkeiten fallen, wie z. B. die Fähigkeit Subventionenö« ertheilen, Unternehmungen zu gestatten, die Actien davon zu verbreiten, Urbar-machungen zu erlauben, Concessionen zu Minen zu geben, die Einfuhr gewisserauswärtiger Producte zu gestatten oder zu verbieten u. s. w. Was aber der Mi-nister „Rechte und Freiheiten der Bürger" nannte, war nur das Recht ihn zu bit-ten, ihn anzuflehen, sich aller dieser Mittel zum Nutzen der Regierung zu bedienen.Der Minister sah die Corruption nur in der illegalen und venalen Art sich dieserDiittel zu bedienen; aber er fand es ganz in der Ordnung, daß die Regierung sichHeer überhaupt bediene, daß die Bevölkerung genöthigt sei, durch ihre Hände zu^hen, um gewisser Vortheile, auf welche sie von Haus ein Recht hatte, habhaftA werden. ES versteht sich aber ganz von selbst, sagt Dunoyer weiter, daß ich inDem, waS ich politische Corruption nenne, viel weiter gehe, und dieses Wort aufdie Thatsache selbst anwende, daß man sich der erwähnten Mittel bemächtigt hat^der sie zurückhält, und daß man in vielfacher Beziehung den Wohlstand der Bevöl-erung, ohne Nothwendigkeit und ohne Recht, von dem guten Willen der Regierung^t abhä'ngjg machen wollen. Eben weil die Regierung die Hände voll von diesenLefahrlichen Mitteln gehabt hat, und weil Jeder sein Theil von den unzähligen Be-Lunstigungen, übet die ihr zu verfügen erlaubt war, erlangen wollte, sah sie sich durchlv viele Gesuche geplagt und verdächtigt, von ihrer willkürlichen Macht einen par°Drc Gegenwart. V. 36