562 Frankreich im Jahrzehnd vor der Februarrevolution.
teiischen und interessieren Gebrauch zu machen. Gott behüte mich zu glauben, ruftDunoyer, daß die Regierung oft einen Gebrauch davon machte, wie berühmte Fällebewiesen, daß man ihn zuweilen gemacht. Aber wenn sie Würde genug hatte, dieseMittel nicht in einem groben Interesse anzuwenden, so konnte es ihr doch begegnen,in dem Gebrauche, den sie davon machte, die politische Linie, welche die Bittstellerverfolgten, in Anschlag zu bringen: und DaS war dann echte und wahre Corrup"tion (et e'etait lä cie 1a eorruption Keils et könne). Dieses schandvolle Regie-rungsmittel wird, namentlich wie die französische Verwaltung dessen Gebrauch er-laubt, für alle Regierungen, die cS anwenden, eine unfehlbare Ursache des Ruinssein. Soweit der nichts weniger als revolutionäre Dunoyer!
Sowol die parlamentarische wie die außerparlamentarische Opposition gewanndurch die skandalvollen Ereignisse von 4847 außerordentlich an Kraft und Einfluß-Der französische Nationalstolz erwachte bei dem Gedanken einer Schändung vor denAugen der Welt, und die erbitterten Gemüther machten sich in dem gemeinsamenGeschrei nach Reform Luft. Fast unmittelbar nach der Thronbesteigung LudwigPhilipp's hatten sich die beiden ihm feindlich gesinnten Hauptmächte, die legitimi-stische und die republikanische Partei, bereits unter eine Fahne gestellt, und dieser dieInschrift ,, Reform " gegeben. Beide Parteien glaubten an keine Verwurzelungder Julidynastie in Frankreich, und folgerten daraus, daß diese sich der Korruptionals Erhaltungsmittel bedienen müsse. Man griff daher vor Allem das Wahlgesetz an,und sowol die Legitimisten wie die Republikaner verlangten allgemeines Stimmrecht.Erstere thaten dies namentlich in der Voraussetzung, daß die Nation, wenn sie ein-mal allgemeines Stimmrecht hätte, sich bei Gelegenheit über die Dynastie selbstsprechen konnte. Diese extreme Wahlreform wurde indessen nicht immer und nimvon allen Fractionen verlangt: es bildete sich vielmehr in der Kammer selbst^"^Partei, die, obgleich dem Hause Ludwig Philipp's ergeben, eine gemäßigte Wahl"und Parlamentsreform für nothwendig hielt. Um diese scharten sich natürlich alleUnzufriedenen, und obgleich die extremen Parteien ganz andere Zwecke verfolgten.
Wir werden sogleich sehen, wieviel in dieser Neformbewegung Wahres war; vor-erst aber müssen wir bemerken, daß sie in den letzten Jahren der Juliregierung nurdarum so sehr zunahm, weil der König es verstanden hatte, sich für sein Lieblings-ministerium Guizot eine starke Majorität zu bilden. Man hatte zwar Recht, wennman sagte, diese Majorität werde durch Bestechung erreicht, merkte aber nicht, da-man selbst durch Ehrgeiz bestochen war, und vom Ministertische aus die vom Königangewendeten Mittel vielleicht ganz in der Ordnung gefunden hätte. Nichts erschießindessen an sich gerechter als das Verlangen nach einer Wahl- und Parlaments^-form. Einige Andeutungen werden genügen, hiervon den Beweis zu geben, glei^zeitig aber auch zu zeigen, daß die Februarrevolution nicht, wie ihre Feinde jetztglauben machen mochten, wegen eines leeren Geschreis angefangen hat. Die srau*zosische Deputirtenkammer wurde nach und nach dergestalt von Beamten angcfuu^daß diese allein dem Ministerium die Majorität zusicherten. Es existirten zwar ^setze, welche den Eintritt der Beamten in die Kammer besonders regelten und ve-schrankten; aber wie wenig diese Gesetze die Kammer vor Übersüllung mit Beamte»sicherten, möge aus folgender Übersicht hervorgehen. Die Kammer enthielt Deputw
aus der Centralverwaltung.
IM
8
1842
18
1846
20
1847
24
aus dem diplomatischen Corps.
2
4
5
5
aus dem Staatsrath.
8
18
24
24
aus dem Rechnungshof.
3
5
7
10
aus der unabsetzbaren Magistrate . . .
36
44
48
47
aus der absehbaren Magistrate . . . .
19
18
20
20
aus den verschiedenen Verwaltungen. . .aus der Armee und Marine.
19
23
20
17
40
26
29
31
aus dem Civil- und Militairhof des Königs
4
11
11
14