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Fünfter Band.
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Das Königreich Sachsen.

wen der Kammer von Jnsurgentenhaufen auf die Entwickelung der Ereignisse hatte,

und Bedeau ist daher bei der Armee in ein falsches Licht gestellt worden. Dazu

kam noch, daß er am 25. Febr. einem Regimente den Befehl ertheilen mußte, dieWaffen zu strecken, Thaten, die ihm die französische Soldateska nie verzeihen kann.

Fast gleichzeitig mit der Ernennung einer provisorischen Regierung in der Kam-mer, ernannte die „kolorme", im Einverständnisse mit dem „National", ebenfallseine solche; und zwar fiel die Wahl auf dieselben Männer. Nur fügte die „lle-torme" Marrast, Flocon, Louis Blanc und Albert hinzu, die anfangs nur Secre-taire werden sollten, spater aber wirkliche Mitglieder der provisorischen Regierungwurden.

Die Flucht Ludwig Philipp'S und seiner Familie war nicht minder tragisch alssein Sturz selbst. Acht Tage lang irrte er von Ort zu Ort, bevor er es wagte,

sich nach England einzuschiffen, wo auch endlich seine Familie, mit Ausnahme der

Herzogin von Orleans und ihrer beiden Söhne, zerstreut aber glücklich anlangte.

Man ist in der Situation von 1850 nur zu leicht geneigt, die Bewegung vomFebruar 1848 selbst als einen blosen Straßen- und Parteikrawall gelten zu lassen.Doch dieser Ansicht können wir keineswegs beipflichten. Wol vermochten die in denFebruartagen Handelnden den Ausgang der Bewegung, wie er kam, durchaus nichtju ahnen; auch soll nicht geleugnet werden, daß jener Ausgang in dem einseitigenInteresse einer Partei ausgebeutet worden. Allein, wer unserer kurzen Charakte-ristik der französischen Zustande vor den Februarereignissen auch nur flüchtig gefolgtist, wird gewiß nicht verkennen, wie mann ich faltige, tiefe und mächtige Ursachen vor-handen waren, welche die Bewegung einleiteten und den Einen das Handeln ermög-lichten, wahrend die Andern ohne Protestation zusahen und der Revolution ihrenBeifall, ja ihre Unterwürfigkeit zollten. *)

Das Königreich Sachsen

Von Einführung der konstitutionellen RegieruugSform bis zum Rücktritt des Märzmiuisteriums.

Bon der Ertheilung der Verfassung bis zum Rücktritt deß Ministers Lindenau (1831 — "13).

i^aS Königreich Sachsen trat bereits im Jahre 1831 in die Reihe der constitutio-Kellen Staaten ein. Doch blieb der politische Aufschwung des Landes während derersten zehn Jahre nach Einführung der Verfassung ein sehr gemessener. Die Ent»Wickelung des constitutionellen Lebens siel hier in eine Zeit, wo der allgemeine Stromder Bewegung in Deutschland schon wieder gewaltsam zurückgestaut und eingedämmtwar. Der erste konstitutionelle Landtag Sachsens fand die Ausnahmegesehe des Bun-destags vom Jahre 1832 in voller Wirksamkeit, die Presse wieder schärfer gefesselt,das Princip der fürstlichen Alleinsouverainetä't in seiner vollen Strenge aufgerichtet,die Gerechtsame der Volksvertretungen auf das engste Maß beschränkt. Das warbin schlechter Boden, um die Keime eines neuen Versassungslebens in die Erde zu

^*) Der vorliegenden Charakteristik der französischen Politik vor dem Sturze des ZulithronSschließen sich die Schilderungen an, welche wir bereits, aus einer andern Feder, über die Er-blgnisse und Zustande während und nach der Februarrevolution gegeben haben. Diese Schil-derungen sind: „Die französische Revolution vom Februar 1848", im ersten Bande der „Ge-genwart", S. 1—60; „Frankreich und Paris in den Monaten nach der Februarrevolution",A fünften Bande, S. 29—127; „Der pariser Straßenkampf vom Zuni 1849", im ersten«aride, S. 209—231. D. Red.