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Fünfter Band.
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Das Königreich Sachsen.

walt von oben nicht denselben Schranken der Gesetze unterworfen sei, wie Willkürvon unten. Ein scharfer Stachel des Unmuths blieb in den Gemüthern zurück.

Im Allgemeinen hatte der Landtag von 1845—46 beiweitem Das nicht geleistet,was man von ihm gehofft oder wenigstens gewünscht. Mancher nützliche Fortschrittin der Gesetzgebung war wol zustandegekommen, allein die großen politischen und re-ligiösen Anliegen des Volks waren fast sämmtlich unbefriedigt geblieben. In Betreffder so sehnlich erwarteten Reform der Rechtspflege hatte man, als Preis unsäglicherAnstrengungen der Opposition auf zwei Landtagen hintereinander, ein karges, halbesZugesta'ndniß von der Regierung erlangt, eine Verheißung, die schon an sich keines-wegs befriedigte, deren Erfüllung aber wieder erst einer spätern Zeit vorbehalten war.Ebenso war es mit der nicht minder dringlichen Umgestaltung des protestantischenKirchenwesens. Die allgemeinen Sympathien für die Deutsch-Katholiken fanden sichverletzt durch die halbe und unsichere Duldung, die diesen lediglich zutheilwerden solltestatt des festen Nechtszustandes, welchen man ihnen so gern gewährt gesehen hätte.Für die Abstellung der vielen und namhaften Beschwerden der Presse wegen polizei-licher Bedrückungen war vom gesammtcn Landtage nichts geschehen; der Antrag bei-der Kammern aber auf Verwendung beim Bundestage wegen eines Preßgesetzes war,das wußte man wol, ein frommer Wunsch, an dessen Erfüllung die Regierung nichtdachte. Andere wichtige Anliegen, welche in zahlreichen Petitionen dem Landtagewaren vorgetragen worden, hatte dieser nicht einmal der Berathung unterzogen; sodie wegen des Vereins- und Versammlungsrechts und wegen der Wahlresorm. DieRegierung hatte durch zahlreiche Vorlagen dafür gesorgt, daß den Kammern, die nachder Landtagsordnung verpflichtet waren, damit sich zuerst zu beschäftigen, fürAngelegenheiten keine Zeit übrigblieb, und die Kammern selbst hatten durch die, ju-ristisch breite Art ihrer Verhandlungen diesem Bemühen der Regierung in die Hä'udegearbeitet. Von einer Bresche, die der Landtag in das ganze politische System derRegierung gemacht hätte, war noch viel weniger etwas zu spüren. Das Systemmitsammt seinen Trägern stand am Schlüsse des Landtags fest und unerschüttertda, ja fester noch als bei dessen Beginn.

Schon während der zweiten Hälfte des Landtags war an die Stelle der großenErregtheit im Volke, welche zuvor geherrscht, eine merkliche Abspannung und Ver-ringerung der Theilnahme an den ständischen Verhandlungen getreten. Diese Stim-mung nahm zu, als der Landtag auseinandergegangen war. Zwar fanden hier undda Festlichkeiten zu Ehren der rückkehrenden Abgeordneten statt, aber Das warennur einzelne frische Luftströmungen in der allgemeinen Windstille politischer Apathie,welche sich nunmehr über Sachsen lagerte. Um so leichter konnte das Ministeriumin der planmäßigen Entfaltung seines Systems der Unterdrückung vorwärtsschreiten.Ein Hauptaugenmerk richtete es jetzt aus die Überwachung deß Beamtenstandes.Versetzungen liberaler Beamten mußten theä .rls Strafe, theils als Präservativ ge-gen Ausübung politischer Einflüsse derselbe,, auf ihre Umgebungen dienen; mehrenals liberal bekannten jüngern Staatsdienern ward geradezu eröffnet, daß sie auf Be-förderung im Staatsdienste bei solchen Ansichten nicht zu rechnen hätten; eine Der-ordnung des Justizministers schärfte den Beamten seines Departement ein, sich ^Betheiligung an politischen Agitationen zu enthalten; die Bestätigung der Wahlen Sstädtischen Ämtern ward häufiger als je verweigert, auch wenn nichts gegen diewählten vorlag als ihre oppositionelle Stellung wider das Ministerium.traf unter Andern den vormaligen Abgeordneten Schaffrath und Robert ^ '

Wo das parlamentarische System ausgebildet ist und in anerkannter Wirksamkeitsteht, da ist es ganz in der Ordnung, daß die untern Beamten keine von denenRegierung grundsätzlich alNveichenden politischen Ansichten haben und äußern durs'Wo dies aber nicht der Fall, da ist eine solche von oben erzwungene Gleichmaßkeit der politischen Gesinnungen ein schlimmer Gewissenszwang oder eine gefamVersuchung zur Heuchelei. Die Ausübung allgemeiner staatsbürgerlicher .Ward den Staatsdienern verkümmert; man erließ scharfe Rügen gegen tue