Die Märzkatastrophe in Ostreich.
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sie sollten darauf gefaßt sein, daß bei dem geringsten Widerstände geschossen werde".Als die Bürgeroffiziere dies einmüthig verweigerten, sagte Maximilian: „Nun so seidihr auch Rebellen, und man wird auf euch schießen!" Dieses letzte Wort durch-brach die Schranken. Erzürnt, kaum fähig, ihrer Erbitterung zu gebieten, stürztendie Offiziere aus dem Cabinet, und sprachen im Vorzimmer ihren festen Entschlußaus, den Ort zu verlassen, wo die beklagenswertheste Verblendung ihnen so Unerhör-tes geboten. In diesem Augenblick schien jedoch den Höflingen die Entfernung derDeputation doppelt gefährlich; man wendete alle Mittel an, sie zu beschwichtigenund zurückzuhalten.
Da wurde eine neue Deputation von der Universität gemeldet. Diesmal kamsie von der medicinischen Facultä't, deren Mitglieder zufällig für diesen Tag zu einerVersammlung geladen waren. Schon seit mehren Jahren hatte sich diese Facultä't*)durch corporatives Leben und kräftige Pflege ihrer Autonomie ausgezeichnet. Wie beiden Ständen die historische Berechtigung gegen die Tyrannen der Hofkanzlei, so hat-ten hier unter Vortritt einiger energischen Männer, worunter wir die Namen Köck,Löhner, Schilling, Lerch erwähnen, die alten echt republikanischen Statuten als Waffengegen die geerbte Willkür-Herrschaft ihres Chefs, eines kaiserlichen Leibarztes, gedient.Letzterer hatte endlich weichen müssen, und eine rege corporative Thätigkeit durch Aus-schüsse und Gesammtstßungen war gegründet worden, deren Wichtigkeit, als parla-mentarische Vorschule für die östreichische Opposttionsgeschichte, vielleicht noch nichtgenug gewürdigt ist. Auch an diesem Tage hatte sich die Facultät zu einer Be-rathung über ihre neuen Statuten versammeln sollen, und die sich gegen Abend ein-findenden Mitglieder, worunter einige der eifrigsten Reformer, waren lebhaft mitfüh-lende Zeugen an den Vorgängen der Aula gewesen. Der furchtsame Präses derFacultät hatte die Sitzung bereits abgesagt; aber er wurde so sehr gedrängt, daß erendlich in ihre Abhaltung einwilligte unter der einzigen Bedinglzng, ihr nicht bei-wohnen zu müssen. Der pflichtgetreue, feste Dickan (Dr. Lerch) ersetzte ihn. NachAnhörung des mittlerweile herbeigekommenen Dr. Engel über dessen Unterredung mitdem Erzherzog Wilhelm, sowie in Folge der Ereignisse, die darauf eintraten, beschloßdie Facultät auf Antrag Löhnev's einmüthig, eine Deputation an den Kaiser zu ent-senden, um die Entfernung des Commandirenden, Erzherzog Albrecht's, Genugthuungfür das frevelhaft vergossene Bürgerblut, und endlich Bewaffnung der Studenten zuihrem und der Bürger Schutz zu erlangen. Die Facultät selbst begab sich hieraufin feierlichem Zuge auf die Aula, um durch den Mund ihres Dekans zu erklären,daß ihre Mitglieder entschlossen seien, ihr Schicksal nicht von dem der Studirendenzu trennen, vielmehr diese mit ihrem eigenen Leben zu schützen.
Es ist unmöglich, den Ausbruch von Rührung und Dankbarkeit der jungenGemüther zu schildern, die nun schon Stunden lang in den Extremen von Furcht undHoffnung schwankten. Nach der Entfernung des Nectors hatten sie sich zur Em-pfangnahme der erwarteten Waffen in Rotten und Scharen zu theilen begonnen.Aber bald kam ein ganz anderer Beschluß. Ein Literat von nun nicht mehr zwei-deutiger politischer Farbe (Dr. Schmidt) erschien, ein weißes Band um einen, einenOffizier am andern Arme, um ihnen die letzterfolgten Verfügungen des ErzherzogsAlbrecht und dessen Auffoderung mitzutheilen, im Verein mit den Soldaten die Ord-nung herzustellen. Ein Sturm brach los. „Mit dem Militair, das auf uns Wehr-ose geschossen! Mit dem Erzherzog, der es commandirt! Nie, nie-!" Köck's
*) Zur Erläuterung bemerken wir hier, daß nach theilweise aus dem Mittelalter herüber-Akommenen Einrichtungen die wiener medicinische Facultät bis 1849 nicht, wie es auf deut-en und französischen Universitäten der Fall, aus dem Lehrerkollegium, sondern auS der Ge->?*nrntheit der ihr angehörenden Doctoren bestand, welcher daß Profefforencollegium nur alsirre Abtheilung angehörte, und der als Corporation unter der Leitung eines vom Kaiser er-?^nnten Präses und eines gewählten Dekan nicht blos innere Autonomie, sondern bestimmteuentliche Kunstgeschäfte, alß Gutachten u. s. w., zukamen.
Die Gegenwart. V. 46