748 Die Anhaltischen Herzogthnrner.
stück, aber auch der größte Fehler sei, den die Staatsmänner Dessaus — denn nursie seien ein für alle mal für dergleichen verantwortlich, nicht der wohlwollende Her-zog — jemals gemacht hätten, und namentlich in damaliger Zeit hätten machenkönnen. Schon der Eingang, in welcher mit ganz besonderer Accentuation die „liebenGetreuen" gepriesen werden, daß „sie nicht lassen von ihrem alten Ruhme, nicht wan-ken in ihrer gewohnten Anhänglichkeit an Fürst und Vaterland, nicht weichen vonder alten bewährten Liebe für Ordnung und Gesetzmäßigkeit", trägt durchaus nochjenen beliebten, patriarchalischen Charakter und deutet nicht die geringste Neigung an,das Volk als mündig und selbstberechtigt zu betrachten, scheint vielmehr so recht inder Absicht gefaßt zu sein, das Volk mit süßen Redensarten wieder in die alten Vor-stellungen einzulullen oder ihm die alten Verhältnisse als höchst beseligend und ge-müthlich auszumalen. Noch kunstvoller waren die Antworten auf die einzelnen Pe-tita, die sich auf den ersten Schein als Gewährungen ankündigten, während doch diemeisten und wichtigern derselben nichts weiter als Hinhaltungen und Vertröstungenoder höchstens solche Zugeständnisse enthielten, die in damaliger Zeit durchaus nichtmehr befriedigen konnten. So lautete der Bescheid in Betreff der erbetenen Ver-fassung folgendermaßen: „Ich kann, indem ich auf Ihre einzelnen Wünsche über-gehe, Ihnen erstens sagen, daß die gesammte anhaltische Landschaft bereits wiederholtauf eine zeitgemäße Reform angetragen hat. Nach dem Aussterben der anhalt-kö-thenschen Linie habe ich den Gedanken erfaßt, daß der allgemein gehegte Wunscheiner gemeinschaftlichen landständischen Verfassung für das gesammte Anhalt nunmehreher ausführbar sei als früher, und bereits bei meines Herrn Vetters zu Anhalt-Bern-burg Liebden eine baldige Berathung von Commissarien, die ich für Anhalt-Dessauund Anhalt-Köthen schon bezeichnet habe, beantragt. Ich bezweifle nicht, daß dieseBerathung sehr bald beginnen kann, und werde dafür besorgt sein, daß sie möglichstbald zu einem Ergebniß führe."
Was war nun hiermit gewährt? Nichts als die höchst vage und unbestimmteErklärung, daß herzogliche Kommissare mit herzoglichen Kommissaren von Bernburgeine Unterhandlung über eine gemeinschaftliche landständische Verfassung für das ge-sammte Anhalt anknüpfen sollten! Daraus war gewiß wenig Hoffnung für ein baldi-ges Zustandekommen des erwünschten Instituts zu schöpfen, zumal wenn man dabeian die Ergebnisse ähnlicher diplomatischer Verhandlungen zwischen den Herren VetternLiebden zurückdachte, und außerdem die wirklich großen Schwierigkeiten, welche dabeizu überwinden blieben, und namentlich aus rein diplomatischem Wege kaum jemalsgelöst werden konnten, in Erwägung zog. Und was für eine Verfassung wurde da-bei in Aussicht gestellt! Eine zeitgemäße Reform der gesammten anhaltischen Land-schaft! Als ob sich überhaupt dergleichen zeitgemäß reformiren ließe! Als ob einaltes Nitterfähnlein, das Jahrhunderte lang in der Rumpelkammer gelegen, vomStaub zerfressen, von Motten durchlöchert, gut genug wäre, um es zu einem be-scheidenen Volkspanier zurechtzustutzen und auszuflicken! Als ob einer Mumie,die man von oben herab selbst bisher als Mumie behandelt, auf einmal wieder derOdem des Lebens und noch dazu der Geist der Zeit eingeblasen werden könnte!Allerdings kann zur Entschuldigung eines solchen Verfahrens gesagt werden: die alteLandschaft sei doch einmal dagewesen, und man habe sie nicht gänzlich umgehen kön-nen, habe vielmehr nothwendigerweise an sie anknüpfen müssen. Aber woher jetztauf einmal diese zarte Rücksicht, jetzt, wo es die Herstellung der Volksrechte galt,da man doch sonst, wo es galt, die Fürstengewalt oder vielmehr die Bureaukraten-willkür zu wahren, so ganz rücksichtlos mit der Landschaft verfahren war? Undwenn nun einmal jene Rücksicht nothwendig gewesen wäre: warum ließ man dieselbenachher fallen? Und wenn man sie nachher konnte fallen lassen: warum nicht so*gleich? Es lag auf der Hand, daß die Bureaukratie die Landschaft nur vorschob,um sie ebenso, wie sie dieselbe früher als Schaugericht den Mahnungen des Bun-destags gegenüber benutzt hatte, jetzt als Absütterungsbissen den Federungen des Volksgegenüber zu gebrauchen.