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Die Anhaltischen Herzogthünrer.
Wie diese erste waren mehr oder weniger alle übrigen Gewährungen beschaffen,oder sie fielen vielmehr mit jener in sich selbst zusammen, da sie zum größten Theilvon Gesehen abhä'ngiggemacht blieben, die jener aus den Gräbern des Mittelaltersheraufzubeschwörenden Ständeversammlung vorgelegt werden sollten. So die Zusagerücksichtlich der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, die man überdies nur auf das Cri-minalverfahren anwenden zu wollen schien; das Versprechen in Betreff der Emanci-pation der Juden; die Zusicherung eines befriedigendem Wildschadenersatzes u. s. w.Auch die Bestattung der Preßfreiheit machte man von einem vorherigen Erlaß einesPaßgesetzes abhängig, und obschon man erklärte, daß hierbei „die Mitwirkung derLandstände weniger erfoderlich sein möchte", so wollte man doch vorher „das nahebevorstehende Erscheinen von Preßgesetzen in den nächsten größern NachbarstaatenPreußen und Sachsen, deren Einrichtungen in dieser Beziehung für Anhalt von be-sonderer Wichtigkeit seien", abwarten. Bis dahin konnte also Anhalt-Dessau nocheine geraume Zeit ruhig und gefahrlos unter der Obervormundschast einer väterlichenCensur fortvegetiren, und die Schößlinge der jungen Freiheit konnten sogleich in ihremersten Keime gehörig beschnitten und in die alten steifen Formen der Taxusgewächsejurückgezwa'ngt werden. Einige andere Bitten, die mehr materielle Vortheile als po-litische Rechte erzielten, wurden bereitwilliger und unverclausulirter zugestanden, indemman vielleicht hoffen mochte, auf diese Weise dem Volke den Mund zu stopfen. Sowurde namentlich für die nächsten Tage ein Gesetz versprochen, betreffend die Auf-hebung der Eingangsabgaben von Victualien, soweit sie nicht für Mehl, Brot undFleischwaaren als Schuhsteuer der Mahl- und Schlachtsteuer nothwendig seien; fernereine Herabsetzung der Communicationsabgaben und der Erlaß der Brücken- undChausseegelder für Zufuhr von Holz und Brennmaterial; dann der Erlaß des Brücken-geldes der Fußgänger auf der Elbbrücke; die Ersetzung des von anhalt-dessauischenUnterthanen entrichteten Elbzolls, und die Aushebung des Mahlzwangs der herzog-lichen Mühlen. Auch ward eine baldige Überlassung von Pachtacker an dessen be-dürftige Personen zugesichert. Dagegen wurden einige Bitten mit StillschweigenÜbergängen oder geradezu abgelehnt, z. B. die wegen Einführung der Schwur-gerichte, wegen Beschränkung der Concessionen, wegen Aufhebung der Holzauctionenu. s. w., und wieder andere zwar gewährt, aber mit Bestimmungen, die sogleichMistrauen erweckten. Letzteres war namentlich mit der Verheißung einer Organi-sation der Bürgergarden der Fall, die man unter den Befehl eines von oben ernann-ten Commandeurs stellte.
Natürlich war der Eindruck dieser höchsten Resolution ein sehr wenig zufrieden-stellender. Das Volk durchschaute die Unbestimmtheit und Zweideutigkeit der Zu-sagen, und ging in seinem Mistrauen vielleicht noch weiter, als es damals Ursachehatte. Es dachte nunmehr darauf, sich zuverlässigere Garantien zu verschaffen. Weitentfernt, hierbei seine ersten Federungen herabzustimmen, holte es sogar manches Ver-gessene nach, und schrieb namentlich seine politischen Wünsche, die es anfangs ganzallgemein ausgesprochen, jetzt in bestimmtem und kräftigern Formen vor. Der nächsteSchritt ging von der Stadt Zerbst aus, indem dieselbe eine vom dortigen Oberap-pellationsrath Habicht verfasste Adresse vom 13. März dem Herzoge überreichenließ. In dieser Schrift hieß es unter Anderm: „Ew. Hoheit haben in dem gnädig-sten Erlaß vom 12. d. M. eine «Reform» der anhaltischen «Landschaft» und dieEinrichtung einer «gemeinschaftlichen landständischen» Verfassung für das gesammteAnhalt in Aussicht gestellt. Die Landschaft selbst erkannte bereits mit richtigem Blickdie freilich sofort einleuchtende gänzliche Unbrauchbarkeit jenes Instituts, das nichtauf der Höhe des Jahrhunderts und insbesondere der gegenwärtigen Zeit steht. Mögedie Weisheit und landesväterliche Huld Ew. Hoheit den treuen Unterthanen ohneAufenthalt und ohne Bedingung, sowie mit völliger Bestimmtheit in Gnaden DasZusichern, was die meisten deutschen Staaten schon seit langer Zeit besessen haben:Eine zeitgemäße Verfassung, als deren unerläßliche Grundzüge: eine allgemeine Ber-atung des Volks durch Repräsentanten, die von ihm gewählt werden; Verantwort-