Band 
Fünfter Band.
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750 Die Anhaltischen Herzogthümer.

lichkeit der Minister und Nothwendigkeit einer ministeriellen Contrasignatur bei lan-desherrlichen Verordnungen und Erlassen- das Recht der Steuerbewilligung durchdie Landstände; Mitwirkung der Letzter» bei der Gesetzgebung; Unabhängigkeit deSRichteramts und Unabsetzbarst richterlicher Beamten ohne Urtheil und Recht; Gleich-heit aller Staatsgenossen vor dem Gesetz und Richter — allgemein anerkannt sind." Wiein Betreff der Verfassung, so wurden in dieser Adresse auch die übrigen Foderungenweit genauer specialisirt und mit größerer Scharfe ausgesprochen. So wurde nament-lich unbedingte Zusicherung und sofortige Einführung der Preßfreiheit, die auch beiden allgemeinen Strafgesetzen sehr wol bestehen könne, ferner durchgreifende Trennungder Justiz von der Administration, Abschaffung des befreiten Gerichtsstandes, Revi-sion und Reform des gesammten Jnnungswesens, die Zuziehung sachkundiger Männerzur Verwaltung der Handels- und Gewerbsangelegenheiten, und die Errichtung einerBürgergarde mit dem Recht, sich ihre Führer selbst zu wählen, verlangt. Am näm-lichen Tage fand sich auch eine Deputation der Stadt Köthen in Dessau ein underklärte ihre Übereinstimmung mit den in der dessauer Adresse niedergelegten Wün-schen. Inzwischen hatte sich auch das dessauer Comite, durch die erste Resolutionunbefriedigt, zu weiter» Schritten entschlossen, und begab sich noch am 13. MärzAbends zum Herzoge, um ihm in einer schriftlichen Note die unerledigt gebliebenenWünsche vorzutragen. Der Erfolg war kein günstiger. DaS Ministerium, vor welcheses beschieden wurde, wies anfangs alle weitern Bitten mit Bestimmtheit zurück. Alssich aber das Comite hierbei nicht beruhigen wollte, gab das Ministerium endlich dievielversprechende Erklärung ab, daß alle billigen Wünsche bis zu Ende des Jahres be-friedigt werden sollten!

Die Unzufriedenheit über diesen Bescheid und über das ganze Verfahren derRegierung verbreitete sich rasch in der Stadt und in der Umgegend, und hatte zurFolge, daß zu einer auf den 14. März angesetzten Volksversammlung die Landleutevon allen Seiten in Dessau zusammenströmten. Dies wirkte. Wie bestimmt mannoch am Abend vorher weitere und entschiedenere Zugeständnisse verweigert hatte, sowenig scheute man sich jetzt, noch vor dem Zustandekommen der Volksversammlung,neue Anerbietungen zu machen, die der Geheimrath von Morgenstern noch Vor-mittags dem Comite in folgender Bekanntmachung überbrachte: „Zur Ausführungder in meiner Antwort vom 12. d. M. auf die an mich gerichtete Adresse vorn9. d. M. geschehenen Verheißungen, soweit diese im Augenblicke schon möglich ist,mache ich bekannt: 1) Ich habe Befehl ertheilt, die anhaltische Landschaft binnen14 Tagen zusammenzuberufen, um über die zeitgemäße Reorganisation der Verfassungzu berathen. 2) Ich bewillige Preßfreiheit von heute an; ein Preßgeseh wird dem-nächst publicirt werden. 3) Die Holzauktionen sollen fortan nicht mehr stattfinden.4) Die Stadt- und Landgemeinden mögen binnen acht Tagen zusammentreten, umsich in Bezug auf die gewünschten Ackervertheilungen von meinen Domainen darüberzu berathen, wie viel Acker etwa zur Bestreitung ihrer dringendsten Bedürfnisse er-foderlich ist, und daS Resultat bei mir einreichen, um danach die gewünschte Ver-seilung von Acker aus eine verhältnißmäßige Weise verfügen zu können. Dessau,14. März 1848. Leopold Friedrich, Herzog zu Anhalt."

So war die Preßfreiheit gewährt, die Holzauctionen waren abgeschafft; aber die„Landschaft" wurde noch festgehalten. Sie, die solange verschmähte und verachtete,mochte jetzt als der einzige Noth- und Rettungsanker erscheinen. Natürlich mochtesich das Comiti mit diesen Zusagen noch immer nicht begnügen. Der Beamte ver-sicherte zwar gleich anfangs, daß dies das Äußerste sei, waS der Herzog an politi-schen Rechten bewilligen könne. Allein als sich daS Comite dadurch nicht eingeschüch*tert zeigte und fest auf seinen Foderungen bestand, ließ sich der Beamte auf ei"förmliches Handeln und Schachern mit dem Comite ein, und begab sich endlich zuMHerzoge zurück, mit dem Versprechen, diesen zu weitern Zugeständnissen zu vermögen-Hierbei zeigte es sich deutlich, daß der Widerwille nicht vom Herzoge ausging; denunmittelbar darauf erschien eine „Nachträgliche Bekanntmachung", in welcher de